Spucken ins Gesicht führt zu Brechreiz: Noch nicht zwingend eine Körperverletzung!
Zu BGH, Beschl. v. 18.08.2015 - 3 StR 289/15 - http://dejure.org/2015,24646
Kommentar von Carsten Krumm, Richter am Amtsgericht im beck-blog:
Ein Angeklagter, der einen Polizisten übelst beschimpft und dann auch noch ins Gesicht spuckt. Der Polizist ekelt sich und hat einen Brechreiz. Der BGH musste sich damit befassen, ob solche Feststellungen auch für eine Körperverletzungsverurteilung ausreichen. Nein, meinte der BGH. Jedenfalls im subjektiven Bereich bedarf es weiterer Feststellungen:
http://blog.beck.de/2015/09/24/spucken- ... verletzung
BGH - 3 StR 289/15 - Anspucken keine Körperverletzung
BGH - 3 StR 289/15 - Anspucken keine Körperverletzung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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