BGH - 3 StR 289/15 - Anspucken keine Körperverletzung

Urteile, die in den anderen Foren nicht rein passen.
Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89522
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

BGH - 3 StR 289/15 - Anspucken keine Körperverletzung

#1

Beitrag von Koelsch »

Spucken ins Gesicht führt zu Brechreiz: Noch nicht zwingend eine Körperverletzung!

Zu BGH, Beschl. v. 18.08.2015 - 3 StR 289/15 - http://dejure.org/2015,24646

Kommentar von Carsten Krumm, Richter am Amtsgericht im beck-blog:

Ein Angeklagter, der einen Polizisten übelst beschimpft und dann auch noch ins Gesicht spuckt. Der Polizist ekelt sich und hat einen Brechreiz. Der BGH musste sich damit befassen, ob solche Feststellungen auch für eine Körperverletzungsverurteilung ausreichen. Nein, meinte der BGH. Jedenfalls im subjektiven Bereich bedarf es weiterer Feststellungen:

http://blog.beck.de/2015/09/24/spucken- ... verletzung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Sonstige Urteile“