Die Bekanntgabefiktion des § 41 Abs. 2 S. 1 VwVfG NRW greift nicht, wenn der Tag der Aufgabe des Verwaltungsakts nicht feststeht. Zu berücksichtigen ist, dass sich dieser Tag insbesondere nicht zwingend aus dem Datum des Bescheids ergibt. Denn ein allgemeiner Erfahrungssatz, dass ein Bescheid am Tag seiner Herstellung bzw. seiner Datierung auch zur Post gegeben wird, besteht nicht. Vielmehr ist es durchaus nicht unüblich, dass zwischen der Ausfertigung eines behördlichen Schriftstücks und der Absendung mehrere Tage vergehen können.
Volltext Urteil:
VG D - 28 K 7528/15 - Aufgabedatum muss bekannt sein
VG D - 28 K 7528/15 - Aufgabedatum muss bekannt sein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: VG D - 28 K 7528/15 - Aufgabedatum muss bekannt sein
Jup wie bei mir. Gruselamt hat doch tatsächlich einen einen Bescheid aufgehoben ( RL-Erhöhung ab 1.1.17) Datum 21.12.2016, Poststempel 3.1.17.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.