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LG Aachen - 3 S 127/16 - Rückforderung von Geschenken bei Pflege

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 17:56
von Koelsch
BGB §§ 528, 534, 812; SGB XII § 93

1. Der Sozialhilfeträger ist berechtigt, Ansprüche des Leistungsempfängers nach § 528 BGB auf Rückforderung von Geschenken auf sich überzuleiten und gegen den Beschenkten geltend zu machen.

2. Bei früheren monatlichen Taschengeldzahlungen des Leistungsempfängers an seine Enkelin in angemessener Höhe (hier: ca. 50 EUR monatlich) kann es sich um Anstandsschenkungen i.S.v. § 534 BGB handeln. (Leitsätze des Gerichts)


Urteil: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/aach ... 70214.html



siehe dazu auch: http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=21&t=19587