Einem Unionsbürger, der nach mehr als einem Jahr eine Erwerbstätigkeit als Selbstständiger in einem anderen Mitgliedstaat wegen eines Mangels an Arbeit, der auf von seinem Willen unabhängigen Gründen beruht, aufgegeben hat, bleibt die Eigenschaft eines Selbstständigen und infolgedessen ein Aufenthaltsrecht in diesem Mitgliedstaat erhalten.
s.a.: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/eug ... haltsrecht
Urteil auf Deutsch: http://curia.europa.eu/juris/document/d ... rst&part=1
EuGH - C-442/16 - Arbeitsloser Selbstständiger behält Aufenthaltsrecht
EuGH - C-442/16 - Arbeitsloser Selbstständiger behält Aufenthaltsrecht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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