Hausverbot für “GEZ-Mitarbeiter” rechtens

Urteile, die in den anderen Foren nicht rein passen.
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Koelsch
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Hausverbot für “GEZ-Mitarbeiter” rechtens

#1

Beitrag von Koelsch »

Vor dem Amtsgericht Bremen-Blumenthal (42 C 43/10) wurde nun ausdrücklich festgestellt, was letztlich vorhersehbar war: Den Rundfunkgebührenbeauftragten (landläufig “GEZ-Mitarbeiter” genannt) darf ein Hausverbot auferlegt werden. http://www.ferner-alsdorf.de/2010/10/ha ... ehrsrecht/
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Pegasus
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Re: Hausverbot für “GEZ-Mitarbeiter” rechtens

#2

Beitrag von Pegasus »

Ich habe auch schon überlegt, ein Hausverbotfür den Verein unten an den Briefkasten zu hängen.

Ich fühle mich eh in der Privatphäre gestört, da alle frei nach Schnauze die Treppe hochkommen und direkt vor der Haustür stehen. Und eben diese habe ich öfters zum Lüften auf.

:Pegasus:
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Christoph
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Re: Hausverbot für “GEZ-Mitarbeiter” rechtens

#3

Beitrag von Christoph »

Wohnungs- oder Haustür?
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Pegasus
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Re: Hausverbot für “GEZ-Mitarbeiter” rechtens

#4

Beitrag von Pegasus »

Christoph hat geschrieben:Wohnungs- oder Haustür?
Kann Dir die Frage nicht recht beantworten.

Über eine eigene Treppe geht es zu meiner Eingangstür.
Ich habe schon vorsorglich eine zweite Klingel oben an der Treppe angebracht. Natürlich mit Hinweis, das man dort bitte schön warten möchte, da Privatweg. Die Treppe und Zugang zur Tür gehört zu den angemieteten Räumlichkeiten. Der Briefkasten ist unten im Hof.

Warum fragst Du?
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