Der BGH hat mit einem Urteil entschieden, dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht kündigen kann, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind.
http://www.lexisnexis.de/aktuelles/anwa ... -bei-umzug
BGH: Keine vorzeitige Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Um
BGH: Keine vorzeitige Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Um
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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