Thüringer OVG - verdeckte Ermittlung unzulässig
Thüringer OVG - verdeckte Ermittlung unzulässig
Das Thüriner OVG hat die verdeckten Ermittlungen durch einen sog. Sozialdetektiv für grundsätzlich unzulässig erklärt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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