Schlagworte:
Informationsanspruch des Personalrats: Überlassung von
Personalbedarfsberechnung und Stellenplan - in Kopie - auf Dauer
Leitsatz
Unterlagen, die der Personalrat zur Wahrnehmung seiner Beteiligungsrechte immer wieder
benötigt, sind ihm gemäß § 68 Abs. 2 Satz 2 BPersVG in Kopie auf Dauer zu überlassen (hier:
Aushändigung von Personalbedarfsberechnung und Stellenplan an den Vorsitzenden des
Personalrats).
BVerwG - 6.P.5/01 - Vorlage von Unterlagen
BVerwG - 6.P.5/01 - Vorlage von Unterlagen
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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