OLG Frankfurt AZ 19 U 238/11 Gebühren P-Konto

Urteile, die in den anderen Foren nicht rein passen.
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kleinchaos
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OLG Frankfurt AZ 19 U 238/11 Gebühren P-Konto

#1

Beitrag von kleinchaos »

Leitsatz
Eine Entgeltklausel, wonach für das Führen eines Pfändungsschutzkontos ein (weitaus) höheres monatliches Entgelt verlangt wird als für das Führen des allgemeinen Girokontos, stellt eine unangemessene Benachteiligung der privaten Kunden gemäß § 307 Abs. 1 BGB dar, weil das - auf entsprechendes Verlangen des Kunden - Führen eines Girokontos als Pfändungsschutzkonto im Sinne des § 850 k Abs. 7 Satz 2 ZPO eine Dienstleistung zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht darstellt, für die eine Bank auch dann kein Entgelt verlangen kann, wenn sie dadurch höhere Aufwendungen hat.

Anmerkung
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de ... doc.part=L
Endlich eine Entscheidung mit Verstand. Und für alle bindendem Leitsatz.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: OLG Frankfurt AZ 19 U 238/11 Gebühren P-Konto

#2

Beitrag von Koelsch »

Bindend leider nein, wie alle Urteile ist auch das eine Einzelfallentscheidung. Aber natürlich hervorragende Munition.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: OLG Frankfurt AZ 19 U 238/11 Gebühren P-Konto

#3

Beitrag von Günter »

Inzwischen hat das BGH den Banken die Abzocke der Ärmsten verboten.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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