LSG FSB – L 8 SO 9/12 3 ER - Keine Klage per PDF

Urteile, die in den anderen Foren nicht rein passen.
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Koelsch
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LSG FSB – L 8 SO 9/12 3 ER - Keine Klage per PDF

#1

Beitrag von Koelsch »

Hallo Koelsch

im aktuellen e-mail-Letter der AG Sozialrecht im DAV war folgendes Urteils-Exzerpt abgedruckt.
Vielleicht auch für die "ehrenamtlichen Berater" unter den Forumsteilnehmern von Interesse?
Ggf. kannst Du es ja einstellen!
Grüßle
Tigerlaw

Eine interessante Entscheidung:

LSG Bayern vom 24.02.2012 – Az.: L 8 SO 9/12 3 ER


Nach dieser Entscheidung des LSG Bayern sollen der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und die Einreichung einer Rechtsmittelschrift als PDF-Datei nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform entsprechen.

Hintergrund ist § 65 a Abs. 1 SGG wonach dem Gericht elektronische Dokumente übermittelt werden können, soweit dies für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich durch Rechtsverordnung zugelassen ist. Dies ist in Bayern und anderen Bundesländern nicht der Fall, so dass keine verfahrensrechtlichen Schriftsätze durch E-Mail eingereicht werden können. Auch die Übermittlung einer unterzeichneten PDF-Datei soll nicht ausreichen.

Dem stehen BGH v. 15.07.2008 – Az.: X ZB 8/08 und LSG Sachsen-Anhalt vom 18.01.2011 – Az.: L 5 AS 433/10 entgegen, die eine Berufungsbegründung in PDF-Form mit Unterschrift zugelassen hatten. Sie gilt danach als in schriftlicher Form eingereicht, wenn sie dem zuständigen Gericht als Ausdruck einer Datei, die als Anhang einer E-Mail übermittelt wird, vollständig und unterschrieben vorliegt. Die erforderliche Unterschrift sei gegeben, wenn die Datei durch das Einscannen eines vom bevollmächtigten Anwalt unterschriebenen Schriftsatzes erzeugt werde. Angesichts der abweichenden Entscheidung des LSG Bayern ist es wohl empfehlenswert kein Risiko einzugehen und stattdessen das gute alte Faxgerät zu benutzen – wenn möglich!
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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