Vielen JC-Mitarbeitern ist das IFG fremd. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ebenfalls. Es gibt eben Geheimvorschriften.
Durch Zufall gefunden:
FH zu § 52 a SGB II, RZ. 52a.7:
"Der Erforderlichkeitsgrundsatz leitet sich aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ab."
Vielleicht kann man damit mal argumentieren.
wevell
Informationsfreiheit
Informationsfreiheit
Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen.
- marsupilami
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Re: Informationsfreiheit
http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 1.2013.pdf
http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/ ... 9-52a.html
Damit man nicht lange suchen muß.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/ ... 9-52a.html
Damit man nicht lange suchen muß.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Informationsfreiheit
Zum IFG auch noch http://www.arbeitsagentur.de/Dienststel ... tt-IFG.pdf
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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