Informationsfreiheit

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wevell
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Informationsfreiheit

#1

Beitrag von wevell »

Vielen JC-Mitarbeitern ist das IFG fremd. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ebenfalls. Es gibt eben Geheimvorschriften.

Durch Zufall gefunden:
FH zu § 52 a SGB II, RZ. 52a.7:
"Der Erforderlichkeitsgrundsatz leitet sich aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ab."

Vielleicht kann man damit mal argumentieren.

wevell
Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen.
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marsupilami
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Re: Informationsfreiheit

#2

Beitrag von marsupilami »

Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Informationsfreiheit

#3

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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