Statistik Widersprüche und Klagen SGB II

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sleepy5580
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Statistik Widersprüche und Klagen SGB II

#1

Beitrag von sleepy5580 »

Ich finde die Zahlen sehr interessant. Man kann hier sogar beim eignen JC schauen :zwinker:

Derzeit 194121 laufende Klagen und 179320 Widersprüche

http://statistik.arbeitsagentur.de/Stat ... 09-xls.xls
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marsupilami
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Re: Statistik Widersprüche und Klagen SGB II

#2

Beitrag von marsupilami »

Ich hab' nur mal eben so überflogen.

Was jetzt fehlt, ist eine Anneliese.

Zum einen die Zahlen Widersprüche/Klagen der JC's im Verhältnis untereinander, also ob es im Süden mehr Klagen als im Norden gibt, im Rhein-Erft-Kreis mehr als im Erzgebirgs-Kreis.
Ein erster Überblick wäre schon mal ein bzw. mehrere Diagramme.

Und dann - wesentlich wichtiger - warum!
Welche Rolle spielt dabei das Beschäftigungsverhältnis?
Also Festvertrag oder befristet, Ausbildung - also Übernahme aus einem anderen Bereich der Landes- oder Kreis- bzw. städtischen Behörden oder Ausbildung im JC, Anzahl, Dauer und Art/Inhalt der Fortbildungen der MA, .....


Denn so eine Statistik ist ja ganz gut und schön und eine tolle Fleißarbeit, aber wirklich Fleisch bekommt das Teil doch nur durch eine solche Anneliese und Fett erst durch die entsprechenden Maßnahmen in der Folge.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia Cole
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Re: Statistik Widersprüche und Klagen SGB II

#3

Beitrag von Olivia Cole »

So könnten sich die Betroffenen in den JC Starnberg, Sigmaringen, Offenbach, Schleswig-Flensburg und in noch ein paar anderen JC zum Beispiel mal fragen, wieso die dortigen ER-Verfahren prozentual gesehen zehn- bis zwanzigmal so viele sind wie in den meisten anderen Jobcentern (Seite "1.1 Überblick", Spalte M). Und wieso andere JC überhaupt keine solchen ER-Verfahren haben (z.B. Jena und Weimar. Goethestadt? Universitätsstadt mit ICE-Anschluss?). Richten sich Rechtsanwälte bei ihrer Standortwahl eigentlich nach dieser Statistik?
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