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Die JOBBÖRSE in Leichter Sprache | betreutes Benutzerkonto

Verfasst: So 15. Apr 2018, 15:08
von friys
Hier gibt es Infos in Leichter Sprache über die JOBBÖRSE
Stand 04.04.2018. Die Internet-Seite richtet sich an Bewerber, an Menschen, die nach Arbeit suchen.

Hier gibt es ein paar Praxiserfahrungen zum "betreuten Benutzerkonto" der Jobbörse der BA / Jobcenter.

Re: Die JOBBÖRSE in Leichter Sprache | betreutes Benutzerkonto

Verfasst: Mo 16. Apr 2018, 09:50
von friys
emmse hat geschrieben: So 15. Apr 2018, 22:15
friys hat geschrieben: So 15. Apr 2018, 11:22Momentan sind laut BA-Homepage über 2,4 Mio. Bewerberprofile hinterlegt und stehen über 1,5 Mio. Stellenangeboten gegenüber. Was will uns das sagen? Angebot und Nachfrage passen nicht zueinander!
Soweit ich das in Erinnerung habe (es ist schon ein paar Jahre her) stehen da auch Nicht-Arbeitslose drin. Also praktisch jeder kann sich da "einschreiben" (das sollte wohl mal Konkurenz zu xing und co. werden). Bei den Stellenangeboten ist es möglich, dass diese nicht 1:1 sind, sondern für 1 auch mehrere eingestellt werden, zB Zeitarbeit.
Meine Frage wäre da eher, ob Leute, die eine Anstellung gefunden haben, da auch wieder gelöscht werden. Die Erfahrung (mit Datenkraken) sagt: Nein.
Zudem würde ich gerne exakt wissen, was da alles eingepflegt werden kann und auf was exakt Dritte Zugriff haben. Mit "elektronischen Akten" wird das zunehmend bedenklicher.

zu "Zeitarbeit":
"32 Prozent der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten offenen Stellen entfielen im Jahresdurchschnitt 2017 auf die Leiharbeitsbranche.
Quelle 06.03.2018 : O-Ton Arbeitsmarkt ...die alternative Berichterstattung. Hochschule Koblenz, RheinAhrCampus Remagen, Institut für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung (ISAM)

zu "wieder gelöscht"
Ich verfolge seit Monaten die mir vom JC zugestellten Vermittlungsvorschläge und Stelleninformationen. Über mein "betreutes Benutzerkonto" kann ich in der "Übersicht meiner Vermittlungsvorschläge" sehen, welches "Stellenangebot geschlossen" wurde und welche Stellen "noch vakent" sind. In meinen Account sind noch Stellen vom Dez. 2017 "offen", für die ich "Zur Bewerbung aufgefordert" wurde. Daraus schließe ich, das dem Datenbestand keine kontinuierlich und verantwortungsvolle Pflege zu kommt. Nicht wenige Arbeitgeber nutzen diese Plattform wohl auch für Eigenwerbung.

zu "was exakt Dritte Zugriff haben"
Das ist auch zu meiner Unzufriedenheit geregelt. Der Datenschutzbeauftrage meines JC hat mich mit Hinweis auf § 35 Abs 1 Satz 2 SGB III abgewiesen (vgl. Posting #461 ). Hierzu hat auch schon die Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BfDI in ihren Tätigkeitsberichten zum Datenschutz Zustellung bezogen. Insbesondere ab dem 22. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz 2007 - 2008.

Re: Die JOBBÖRSE in Leichter Sprache | betreutes Benutzerkonto

Verfasst: Mo 16. Apr 2018, 12:51
von emmse
Danke für die Antwort.
Welche Behörde schafft sich schon gerne selbst ab. Manche legen es darauf an abgeschafft zu werden.

Re: Die JOBBÖRSE in Leichter Sprache | betreutes Benutzerkonto

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 11:11
von friys
Gemeldete Arbeitsstellen - Deutschland, West/Ost und Länder (Monatszahlen) März 2018

Insgesamt 778.158 gemeldete Arbeitsstellen - Gesamtübersicht Deutschland März 2018 Bundesagentur für Arbeit
davon
- Sozialvers.pfltg. Beschäftigung 753.530
- Geringfügige Arbeitsstellen 18.232
- Sonstige Arbeitsstellen 6.396


JOBBÖRSE 19.04.2018, 11:11 Uhr online
- 1.594.727 Stellen-Angebote
- 2.409.909 Bewerberprofile


Recherche Arbeitsplatzsuche - Ergebnisse meiner Umkreissuche von 30 km
Anzeige jeweils 50 Stellenangebot, noch online jedermann zugänglich, Datum der Veröffentlichung

Seite 1: beginnend 01.10.2009 bis 23.01.2015
Seite 2: beginnend 28.01.2015 bis 13.10.2015
Seite 3: beginnend 15.10.2015 bis 01.03.2016
Seite 4: beginnend 02.03.2016 bis 13.05.2016

Recherche Arbeitsplatzsuche - Ergebnisse meiner Umkreissuche von 30 km
Anzeige 200 Stellenangebote, Seite 1 bis 4: beginnend 19.04.2016


Basierend auf Das Stellenangebot ist bis dato noch in der Jobbörse der BA online, also noch nicht "geschlossen zeigt sich mir, das die JOBBÖRSE online rund doppelt so viele angebotene (offene) Stellen offeriert als die BA Statistik meldet.
:ironiea: Viel Spaß & Erfolg beim Bewerben auf "Vermittlungsvorschläge" mit Rechtsfolgebelehrung und "Stelleninformationen".

Re: Die JOBBÖRSE in Leichter Sprache | betreutes Benutzerkonto

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 11:14
von Olivia
Zählen denn die Angebote in der Jobbörse extra, d.h. wird dafür eine separate Statistik geführt?

Re: Die JOBBÖRSE in Leichter Sprache | betreutes Benutzerkonto

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 11:35
von friys
.
:1: @olivia, welches Datenmaterial für die Statisten verwendet wird.

Die Jobcenter haben auf jeden Fall noch einige Stellenangebote mehr online zugänglich, nämlich solche aus dem Jobbörse-Portal, die nicht durch die Agentur für Arbeit betreut werden. Die werden dem eLB online nur zugänglich, wenn er vom JC-FM zur Bewerbung aufgefordert wird und somit über VerBis in den Zwangsaccount des eLB hinterlegt sind. Die Suche mittels Referenznummer bringt keinen ErfolgTreffer - also ganz :pssst:

Re: Die JOBBÖRSE in Leichter Sprache | betreutes Benutzerkonto

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 11:38
von Koelsch
friys hat geschrieben: Do 19. Apr 2018, 11:35 .
:1: @olivia, welches Datenmaterial für die Statisten verwendet wird.
:pssst: Das ist doch streng geheim, sonst könnte man doch noch leichter nachweisen, wie falsch die Statistik ist

Re: Die JOBBÖRSE in Leichter Sprache | betreutes Benutzerkonto

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 11:45
von friys
:pssst: Die Statistiken werden wohl von Statisten angefertigt (Versuch einer Rechtschreibkorrektur)

Die JOBBÖRSE * (Alles) neu macht die DSGVO

Verfasst: Di 17. Jul 2018, 11:57
von friys
Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Datenschutzerklärung für registrierte/angemeldete Nutzer der Jobbörse aktualisiert, Stand 16.07.2018

Fragen, Anregungen, Kritik oder Beschwerden zu Datenschutzfragen richten Sie bitte an:

Bundesagentur für Arbeit
Justiziariat/Datenschutz/Compliance
Regensburger Str. 104
90478 Nürnberg
E-Mail: Zentrale.JDC-Datenschutz@arbeitsagentur.de
Datenschutzbeauftragter der BA ist Herr Wolfgang Nörenberg

Re: Die JOBBÖRSE in Leichter Sprache | betreutes Benutzerkonto

Verfasst: Sa 5. Jan 2019, 13:34
von friys
friys hat geschrieben: Sa 5. Jan 2019, 11:04 Die Kommunikation mit dem Jobcenter lief noch nie während meiner gesamten "Betreuungszeit" über diesen Account, sondern primär postalisch.
Olivia hat geschrieben: Sa 5. Jan 2019, 11:21 Was aber auch bedeutet, dass die Kommunikation zumindest sekundär/ergänzend über das Postfach der Jobbörse lief und man demnach verpflichtet ist, dieses Postfach mehr oder minder regelmässig zu kontrollieren. Oder?

So ähnlich wie DE-Mail. Ist das DE-Mail-Konto angelegt, muss man täglich reinschauen. Denn wichtge Fristen beginnen mit Zustellung ins Postfach, nicht mehr mit tatsächlicher Kenntnisnahme.

Olivia hat geschrieben: Sa 5. Jan 2019, 11:21 Oder?
Nein - "lief noch nie" bedeutet, noch nie - zu keinem Zeitpunkt. Auch ist keine regelmäßige Kontrolle notwendig.

Die Kommunikation im Internet via De-Mail ist per De-Mail-Gesetz geregelt. Eine Kommunikation via Jobbörsen-Account entbehrt jeglicher Gesetzesgrundlage. Auch in keiner der von mir zahlreich studierten EGVs oder EGV-VAs laß ich bisher diesbezüglich einen Satz.

Re: Die JOBBÖRSE in Leichter Sprache | betreutes Benutzerkonto

Verfasst: So 6. Jan 2019, 10:02
von friys
Olivia hat geschrieben: Fr 4. Jan 2019, 21:01 Kann man die Jobbörse auch bei Internet ablehnen?
Wampe hat geschrieben: Sa 5. Jan 2019, 23:34 Wer in einer Optionskommune wohnt, wird erst gar nicht gefragt.
Auch bei den über 300 Jobcentern, die als eine gemeinsame Einrichtung (gE) geführt werden, wird der ELB nicht um Zustimmung zwecks Veröffentlichung seines Bewerberprofils gefragt. Schon in jeder EGV eines ALG-II-Normalos findet sich unter dem Punkt "Unterstützung durch das Jobcenter" der Hinweis: "Das Jobcenter veröffentlicht anonym Ihr Bewerberprofil in der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit unter www jobboerse.arbeitsagentur de."
Wampe hat geschrieben: Sa 5. Jan 2019, 23:34 Nach § 40 SGB III ist die anonyme Veröffentlichung der gesetzliche Standard.
Die Agentur für Arbeit darf in die Selbstinformationseinrichtungen Daten über [...]
"Der Vermittlung dienen nach § 35 Abs. 3 SGB III auch die Selbstinformationseinrichtungen des virtuellen Arbeitsmarkts, die in § 40 SGB III ihre gesetzliche Grundlage haben.", so SOFI-Forschungsbericht 02.09.2014


Das Angebot Selbstinformationseinrichtung (SIE) hält folgende Informationen bereit ...

Bild

... das BERUFENET, ein Informationssystem rund um die Berufswahl VON A-Z.
... die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit
... das KURSNET, das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung.

Re: Die JOBBÖRSE in Leichter Sprache | betreutes Benutzerkonto

Verfasst: So 6. Jan 2019, 12:25
von Olivia
Und wenn ein Arbeitgeber auf das anonym veröffentlihte Bewerberprofil zugreifen will, muss er sich dann an das Jobcenter wenden und dieses sendet dann einen VV raus?

Re: Die JOBBÖRSE in Leichter Sprache | betreutes Benutzerkonto

Verfasst: So 6. Jan 2019, 13:01
von friys
Arbeitgeber (AG) können ihr eigenes Benutzerkonto bei der BA registrieren. Die Anlage eines Benutzerkontos erfolgt durch den Arbeitgeberservice der Bundesanstalt für Arbeit oder im Rahmen einer eigenständigen Online-Registrierung.

Über den AG-JOBBÖRSE-Account ist auch eine Direktansprache von geeigneten Bewerbern möglich. Nach der Eröffnung eines Benutzerkontos werden auf dem " Recruiter" der Plattform weitere, verfeinerte Suchoptionen angeboten. Bei der sog. Profilsuche liefert das BA-System eine "Matching-Information" zwischen dem Stellenangebot und dem jeweiligen Bewerber.

Die Kontaktaufnahme zu interessanten Kandidaten ist über das integrierte Nachrichtensystem möglich, sofern entsprechende Kontaktinformationen (E-Mail, telefonisch, Postweg) der Jobsuchenden hinterlegt sind. Ansonsten erfolgt eine Kontaktaufnahme über den Umweg BA / JC. Ein VV dürfte in den meisten Fällen folgen.

Jeder potentielle AG sollte das System von der "anderen Seite" kennenlernen können. Ob oder welche AG-Voraussetzungen gefordert werden, kann ich nicht beantworten. » JOBBÖRSE für Arbeitgeber

Re: Die JOBBÖRSE in Leichter Sprache | betreutes Benutzerkonto

Verfasst: So 6. Jan 2019, 13:12
von marsupilami
Man sollte erwähnen, dass nicht jedes Job-Angebot eines potentiellen AG seriös oder real und akut ist, weil nicht alles, was AG einstellen, vom JC kontrolliert wird.
Ich bin da schon an Drückerkolonnen und Schneeballsysteme geraten.

Re: Die JOBBÖRSE in Leichter Sprache | betreutes Benutzerkonto

Verfasst: So 6. Jan 2019, 13:20
von friys
Bin auch kein Fan dieser Plattform.
Denke da gerade an den Artikel der WELT "Identitätsdiebstahl" => Jobbörse der Arbeitsagentur eine Plattform für Betrüger?

Hier die im Artikel erwähnte Antwort auf die Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag Drucksache 19/329219 vom 05.07.2018
=> Fragen zum Sozialdatenschutz und zu möglichen fingierten Stellenanzeigen im Stellenportal „Jobbörse“ der Bundesagentur für Arbeit

Re: Die JOBBÖRSE in Leichter Sprache | betreutes Benutzerkonto

Verfasst: So 6. Jan 2019, 14:57
von HarzerUrvieh
Für meinen AG-Account wurde nur die Arbeitgebernummer der BA benötigt.

Die Jobbörse hinterfragt nichts, wenn ich ein Stellenangebot einstelle. Ich könnte einen Astronauten suchen, obwohl ich in diesem Bereich kaum bis garnicht tätig bin. Wäre aber mal eine lustige Idee, bin gespannt, wer/was sich so bewirb :-)

Ob die Stelle wirklich existiert oder nicht, interessiert die Jobbörse nicht. Kann sein, dass es vielleicht irgendwo im Kleingedruckten steht, dass man nur "seriöse" Angebote einstellen soll/darf.

Re: Die JOBBÖRSE in Leichter Sprache | betreutes Benutzerkonto

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 10:16
von friys
#16 Prima das sich dazu ein potenzieller Arbeitgeber äußert.

Da ich persönlich neben meinen "Zwangs-Account" zwar noch ein zusätzliches Arbeitnehmer-Benutzerkonto ohne "Betreuung" der AfA / JC, aber noch keinen AG-Account bei der Jobbörse der BA eröffnet habe, konnte ich aus Sicht eines AG nichts sagen - nur vermuten. Aber Du bestätigst meine Vermutung(en).

Zur Thematik "Seriosität" resp. "Vertrauenswürdigkeit" von Stellenangeboten siehe #15. Selbstverständlich darf das betrügerische Vorgehen einiger AG nicht verallgemeinert werden. In der angeblich größten deutsche Jobbörse agieren nun mal neben Arbeitgebern und Arbeitsuchenden zusätzlich Arbeitsvermittler am Arbeitsmarkt. Deshalb finden sich in allen Reihen "Schwarze Schafe".

Re: Die JOBBÖRSE in Leichter Sprache | betreutes Benutzerkonto

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 10:19
von friys
friys hat geschrieben: Sa 5. Jan 2019, 11:04 Die Kommunikation mit dem Jobcenter lief noch nie während meiner gesamten "Betreuungszeit" über diesen Account, sondern primär postalisch.
BB17 hat geschrieben: So 6. Jan 2019, 16:18 Bei mir schon, sogar die Einladungen.
Und da ich nicht regelmä0ig reingeschaut habe, war das extrem ärgerlich!!! :6:
Wäre interessant zu wissen, wie dieses "Vertragsverhältnis" zustande gekommen ist und wo/wie die Pflicht der Benutzung des Accounts verankert wurde.

Re: Die JOBBÖRSE in Leichter Sprache | betreutes Benutzerkonto

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 11:46
von Olivia
Vielleicht wurde es EGV-seitig auferlegt und durch Gegenzeichnung akzeptiert? :verwirrt:

Re: Die JOBBÖRSE in Leichter Sprache | betreutes Benutzerkonto

Verfasst: Do 10. Jan 2019, 16:05
von BB17
Der SB hatte mich damals angemeldet und mir die Benutzerdaten ausgehändigt. Damit stand dann fest, dass ich das Profil benutzen sollte, was mir aber nicht klar war. Die Einladungen hörten dann allerdings auf, nachdem ich zweimal nicht erschienen bin (weil ich gar nicht wusste, wann) und wir das klären konnten.
Es gab allerdings auch noch einen Versuch, die gesamte Mailkorrespondenz über das Programm laufen zu lassen, weil eine SB sich weigerte, ihre Dienstadresse rauszurücken (Sie können mir über den Jobbörse-Account Ihre Nachrichten schicken).
Ich habe nie wieder benutzt.

Re: Die JOBBÖRSE in Leichter Sprache | betreutes Benutzerkonto

Verfasst: Do 10. Jan 2019, 16:22
von friys
#21 Danke!
Diese Handhabung sieht für mich wie eine mißbräuchliche Anwendung oder 'ne Art von Ermessensfehlgebrauch aus.