Hinweis für Nutzer der JOBBÖRSE

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Koelsch
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Hinweis für Nutzer der JOBBÖRSE

#1

Beitrag von Koelsch »

Ein kleiner, interessanter Hinweis für Nutzer der JOBBÖRSE der Bundesagentur - er zeigt, was man dort so unter Datenschutz versteht, wenn man eine Jobanzeige "anonym" veröffentlicht:
§ 6 Weitere Besonderheiten bei anonym veröffentlichten Angeboten

(1) Ein Arbeitgeber, der als Nutzer der JOBBÖRSE registriert wurde, hat die Möglichkeit, bestimmte Einzelheiten eines mit dem Status „anonym veröffentlicht“ in die JOBBÖRSE eingestellten Bewerberangebotes einzusehen, wenn er ein Stellenangebot in die JOBBÖRSE eingestellt hat, welches von der Bundesagentur für Arbeit betreut wird und einen Vermittlungsvorschlag erhalten hat. In diesem Fall kann der Arbeitgeber über die Seite „Bewerbungen“ alle Vermittlungsvorschläge einsehen und den Bearbeitungsstand der Bewerbungen abfragen. Auf diese Weise kann der Arbeitgeber Kenntnis des Namens, der Anschrift und der Kontaktdaten des Bewerbers erlangen, der sein Bewerberangebot „anonym veröffentlicht“ hat.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... print.html
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Emmaly
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Re: Hinweis für Nutzer der JOBBÖRSE

#2

Beitrag von Emmaly »

:arge:
anonym ist da nicht einmal das Wort wert.
Der AG erhält doch eh die Kontaktdaten des Bewerbers, wenn der Arbeitslose ein Stellenangebot von der AA erhält. Da muss er nicht über die Jobbörse zugreifen (können).

Ich habe das mal weiter gereicht, weil recht interessant, wie aufmerksam man die Benutzerbestimmungen lesen sollte.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
schlaraffenland

Re: Hinweis für Nutzer der JOBBÖRSE

#3

Beitrag von schlaraffenland »

Siehe Emmalys Post:

Wenn der AG die Kontaktdaten des Stellensuchenden sowieso (per Post?) erfährt, dann ist es doch eh egal, wenn er die gleichen Daten auch über die Jobbörse (noch einmal) erfährt.

Oder sehe ich das falsch?
sleepy5580
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Re: Hinweis für Nutzer der JOBBÖRSE

#4

Beitrag von sleepy5580 »

Nun wirklich nicht, denn da gebe ich dann freiwillig meine Daten her, hier suggeriert der Begriff anonym das man das die Daten nicht von dritten weitergegeben werden, was aber ja nicht der Wahrheit entspricht. Es gibt ja auch das ein oder andere Unternehmen, denen ich keine Kontaktdaten zukommen lassen würde.
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