KdU

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marsupilami

KdU

#1

Beitrag von marsupilami »

Guten Tag.
Da ich auch mal was Gutes für's Forum tun wollte, hab ich ein wenig gestöbert nach KdU in B-W.
Und nix wirklich brauchbares gefunden.

Allerdings hab' ich ein paar Sachen gefunden, die evtl. nützlich sein könnten.
Nützlich deshalb, weil ich sie für mich beim Durchlesen halbwegs verständlich waren.
Und dann sind sie auch für andere mit ähnlichem Wissensstand und Kenntnissen verständlich. :lichtauf:
Allerdings reichen meine Kenntnisse nicht um die absolute Richtigkeit zu beurteilen.

Also, einmal hab ich hier http://forum.hartz.info/ratgeber-f3/rat ... t-t15.html eine - für mich verständliche - Zusammenfassung zum Thema KdU gefunden. Wenn das Teil wirklich gut und richtig ist, lohnt es sich vielleicht anzufragen, ob wir das haben und auch verbreiten dürfen. Oder verlinken.

Hier http://www.herbertmasslau.de/pageID_6183109.html hab ich was zum Thema KdU und Alleinerziehende gefunden.
In der Navi-Leiste links direkt unter diesem Link ist ein interessanter Artikel zum Thema Wohngeld http://www.herbertmasslau.de/pageID_5622651.html.
Ich denke, der Inhaber der Seite dürfte den "alten Hasen" bekannt sein.

Da ich gezielt nach KdU in B-W gesucht habe, bin ich auch auf das hier gestoßen. http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/ ... hp?t=50417
Leider kann ich mir die .pdf nicht öffnen, da ich nicht angemeldet bin.
Aus bestimmten Gründen möchte ich mich dort nicht unbedingt wieder anmelden.
Vielleicht hat ja jemand aus unserem Kreis dort (noch) Zugang. Denn eine relative aktuelle Liste der KdU für einen südwestdeutschen Landkreis wäre für unser Forum doch sicherlich nicht uninteressant.

Dann habe ich noch zwei .pdf's der Diakonie gefunden, die aber beide von 2006 sind und damit vermutlich nicht unbedingt den aktuellen Stand wiedergeben.
Ich lad' sie mal mithoch und wenn sie definitiv veraltet und damit unbrauchbar sind, haut sie gleich in die Tonne.
dw-ekd-kosten_unterkunft.pdf
sd_kdu_leitfaden.pdf
Dann hab' ich noch einer rtf-Datei gefunden. Das war hier: http://www.anhaltspunkte.de/zeitung/zei ... .htm#alohi
Die hab' ich in ein pdf umgewandelt.
LSG-Urteile KdU-Übersicht.pdf
Also, wenn was brauchbares dabei ist, freut mich das.
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kleinchaos
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Re: KdU

#2

Beitrag von kleinchaos »

Hallo Marsu,

bei Ba-Wü war ich noch nicht. Ein paar Richtlinien hab ich, stell ich auch noch rein. Allerdings findet man die auch sehr schwer, komm mir vor als ob ich in Fort Knox Goldbarren klauen will.
Ich schreibe nach und nach die jeweiligen Landkreise an und bitte sie um Mithilfe.

Off Topic: vielleicht sollte ich eine RFB mit Verweis auf §2 SGB2 anhängen? :gaga:
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Emmaly
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Re: KdU

#3

Beitrag von Emmaly »

Es ist möglichst geheim zu halten, sonst passen die bösen Vermieter ihre Kosten an. So in etwas wird bei uns argumentiert.
Blos doof, dass es in der Stadt schon vor der anpassung nach oben keine angemessenen Wohnungen gab. Und die gibt es jetzt auch nicht.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
marsupilami

Re: KdU

#4

Beitrag von marsupilami »

kleinchaos hat geschrieben:Hallo Marsu,

bei Ba-Wü war ich noch nicht. Ein paar Richtlinien hab ich, stell ich auch noch rein. Allerdings findet man die auch sehr schwer, komm mir vor als ob ich in Fort Knox Goldbarren klauen will.
Ich schreibe nach und nach die jeweiligen Landkreise an und bitte sie um Mithilfe.

Off Topic: vielleicht sollte ich eine RFB mit Verweis auf §2 SGB2 anhängen? :gaga:
(1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. ... .....
Das passt doch nicht.

Ich denke eher an SGB II § 60 Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter
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kleinchaos
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Re: KdU

#5

Beitrag von kleinchaos »

Dritte kann man aber nicht sanktionieren
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
marsupilami

Re: KdU

#6

Beitrag von marsupilami »

Aber nerven!
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