LSG Bayern: PKH-Beschwerden auch unterhalb der Berufungssumm

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angel6364
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LSG Bayern: PKH-Beschwerden auch unterhalb der Berufungssumm

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Beitrag von angel6364 »

Bayerisches Landessozialgericht
Entscheidungen 10.08.2011 - 10.08.2012

PKH-Beschwerden auch unterhalb der Berufungssumme statthaft - Änderung der Rechtsprechung

Klagen vor den Sozialgerichten sind im Urteilsfalle nur dann berufungsfähig, wenn der Streitwert von 750 EUR überschritten wird. Ist damit der zweiten Instanz bei berufungsunfähigen Verfahren jede Äußerung zur Sache entzogen? Ist insbesondere eine Prozesskostenhilfe-Versagung mangels Erfolgsaussicht beschwerdefähig selbst bei Unterschreiten des Beschwerdewertes?

Diese Frage hat das Bayerische Landessozialgericht in einer nunmehr veröffentlichten Entscheidung bejaht.

Ausgangspunkt
Eine Empfängerin von Leistungen nach dem SGB II hatte ihr Jobcenter auf höhere Leistungen verklagt. Weil sie ohne Einkommen und Vermögen war hatte sie Prozesskostenhilfe beantragt. Das Sozialgericht hatte diesen Antrag mangels hinreichender Erfolgsaussicht abschlägig be-schieden und die Beschwerde dagegen wegen Nichterreichens der Berufungssumme als unstatthaft angesehen.

Die Entscheidung
Zu Unrecht, wie das Bayerische Landessozialgericht klarstellend entschieden hat. Ebenso wie die Rechtsprechung der übrigen Landessozialgerichte hat auch das Münchener Landessozialge-richt entschieden, dass nach zum 11.08.2010 in Kraft getretenen Neuregelung des Sozialgerichtsgesetzes allein in einstweiligen Rechtsschutzverfahren bei Nichterreichen der Berufungssumme die Beschwerde ausgeschlossen ist. Diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur für Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz und ist nicht auf andere Verfahren übertragbar.

Auswirkungen der Entscheidung
Dieser Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts hat damit eine anderslautende bisherige Rechtsprechung (vom 22.10.2009, Az.: L 7 AS 525/09 B PKH - siehe Pressemitteilung vom 06.11.2009 Az.: PM 13-2009) aufgegeben. Damit ist insbesondere in Hartz-IV-Verfahren, in denen häufig der Berufungswert nicht erreicht ist, klargestellt, dass die PKH-Versagung mangels Erfolgsaussicht mit der Beschwerde angefochten werden kann.

Bayer. Landessozialgericht
Beschluss vom 06.04.2011 - L 8 AS 770/10 B PKH
Danke an Thomas Kallay fürs schnelle Schicken!
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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