JC Leipzig unterliegt Erwerbslosen-Ini vor Gericht

Hier bitte für Urteile, Download Hinweise und Tipps einstellen. Bitte mit Quellenangabe.
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kleinchaos
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JC Leipzig unterliegt Erwerbslosen-Ini vor Gericht

#1

Beitrag von kleinchaos »

Das Jobcenter Leipzig und die Agentur für Arbeit schlossen heute vor dem Leipziger Amtsgericht mit der Erwerbsloseninitative Leipzig e. V. einen Vergleich.


Zur Vorgeschichte:
Die Erwerbsloseniniative wollte am 29. Mai 2012 mit einem Informationsstand und Flugblättern auf dem öffentlich frei zugänglichen Platz vor dem Leipziger JC darauf aufmerksam machen, dass in Leipzig eine Richtlinie zu den KdU angewandt wird, welche die Sozialgerichte mittlerweile für rechtswidrig halten.
Die Bundesagentur unterband jedoch die geplante Protestaktion. Der Pressesprecher der BA erklärte gegenüber den Initiatoren, dass die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Leipzig von ihrem Hausrecht Gebrauch mache und die Aufstellung eines Info-Standes auf dem Gelände der Arbeitsagentur Leipzig untersage. (Text entnommen der Pressemitteilung der Erwerbsloseninitiative Leipzig e. V.)

Daraufhin beantragte die Ini die Einstweilige Verfügung für die Durchführung solcher Aktionen.
Begründet mit dem jüngsten Urteil des BVerfG vom 22.01.2011 1 BvR 699/06.

Schon seltsam, im Sitzungsraum gab es beinahe zu wenig Stühle für Publikum ;)
Die Dame vom JC hatte als einzigen Vorwurf angebracht, der RA Dirk Feiertag würde mittels dem Verein Werbung in eigener Sache machen. Das wäre kommerziell und würde nicht geduldet.
Eine ziemlich dumme Ausrede, befindet sich doch seine Kanzlei genau gegenüber dem JC auf der anderen Straßenseite und seine Außenwerbung ist gut sichtbar. Weiterhin wird bei solchen Aktionen auch kein Klapptisch mit Schachuhr aufgebaut und Rechtsberatung abgehalten wie in einer gewissen TV-Serie.

Nachdem sich der Richter die Fotos der örtlichen Gegebenheit ansah, die dünne Argumentation der JC-Vertreterin vernahm, die Argumentation des Verteidigers hörte, kam er zu der Entscheidung, dass da keine kommerzielle Absicht verfolgt würde.
Nochzumal auf besagtem Gelände 2 Würstchenverkäufer und diverse Drücker den ärmsten der Stadt die sauer erbettelten Euros aus der Tasche ziehen dürfen. Weiterhin steht dort immer ein Werbeaufsteller mit Werbung für Existenzgründerberatung.

Es kam also zu einem Vergleich für den geplanten Termin 26.06.2012 und die Vertreterin des JC versprach eine Absichtserklärung für die Zukunft nachzureichen innerhalb einer Woche. Wenn dieser Termin eingehalten wird, kann auf eine Hauptverhandlung verzichtet werden.

Alles in Allem ein voller Erfolg. Nicht nur für die Leipziger Erwerbsloseninitiative, sondern auch für alle anderen bundesweit.

Sobald mir der Schriftsatz vorliegt werde ich den hier einstellen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: JC Leipzig unterliegt Erwerbslosen-Ini vor Gericht

#2

Beitrag von Koelsch »

:bravo: :bravo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Aurora
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Re: JC Leipzig unterliegt Erwerbslosen-Ini vor Gericht

#3

Beitrag von Aurora »

Gut so! :Daumenhoch:
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angel6364
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Re: JC Leipzig unterliegt Erwerbslosen-Ini vor Gericht

#4

Beitrag von angel6364 »

:bravo: :Daumenhoch:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Günter
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Re: JC Leipzig unterliegt Erwerbslosen-Ini vor Gericht

#5

Beitrag von Günter »

schließe mich beifallsheischend den Formulierungen der Vorsmilieposter an. :bravo: :Daumenhoch:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
pfiffi
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Re: JC Leipzig unterliegt Erwerbslosen-Ini vor Gericht

#6

Beitrag von pfiffi »

Das wird vorallem für die Zwickauer gut tun, dies zu lesen. :bravo: :bravo:
Demokratie? Träum weiter......
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kleinchaos
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Re: JC Leipzig unterliegt Erwerbslosen-Ini vor Gericht

#7

Beitrag von kleinchaos »

Hier die offizielle Pressemitteilung:
Pressemitteilung
13. Juni 2013


Jobcenter will sich künftig an Grundrecht auf Meinungsfreiheit halten

Erwerbsloseninitiative Leipzig e. V. darf auf dem Vorplatz des Jobcenters Informationsstand aufbauen und Flugblätter verteilen

Während der gestrigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Leipzig um das Recht auf freie Meinungsäußerung rückte die Arbeitsagentur überraschend von ihren bisherigen Positionen ab.

Die Arbeitsagentur erklärte, künftig Informationsstände und das Verteilen von Flugblättern, die sich kritisch mit dem Verhalten des Jobcenters auseinandersetzen, nicht mehr verbieten zu wollen. Damit kann die Erwerbsloseninitiative Leipzig e. V. ab sofort auch Informationsmaterialien über die Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft direkt vor dem Jobcenter verteilen. Die Richtlinie wird in Leipzig noch nicht angewandt, obwohl die Sozialgerichte sie auf Grund ihrer Rechtswidrigkeit schon lange nicht mehr anwenden. Tausende ALG II-Empfänger erhalten deswegen in Leipzig eine zu geringe Erstattung der Kosten für Unterkunft und Heizung. Bisher hatte die Arbeitsagentur solche Protestaktionen unter Berufung auf ihr Hausrecht zu verhindern versucht.

Die Prozessbevollmächtigte der Arbeitsagentur sicherte jetzt jedoch zu, sich künftig an die Grundsätze des Bundesverfassungsgerichtsurteiles vom 2. Februar 2011 (1 BvR 699/06) zu halten. In Zukunft wolle man eine Verteilung von Flugblättern im Rahmen des Grundrechtes auf Meinungsfreiheit zulassen. Die Arbeitsagentur wollte mit diesen weitreichenden Zugeständnissen offensichtlich dem Erlass einer gegen sie gerichteten einstweiligen Verfügung zuvorkommen. Eine kleine Hintertür hat sich die Arbeitsagentur jedoch noch offen gehalten. Sie bestand darauf, ihre eigene Zusicherung bis zum 21. Juni 2012 widerrufen zu können.

Der Vertreter der Erwerbsloseninitiative, Rechtsanwalt Dirk Feiertag, erklärte dazu:


„Ich hoffe, die Arbeitsagentur macht jetzt keinen Rückzieher von ihrer Zusicherung. Das Hick-Hack um den letztinstanzlich vom Bundesverfassungsgericht geklärten Geltungsrahmen des Grundrechtes auf Meinungsfreiheit ist so schon absurd genug. Staatliche Einrichtungen unterliegen der unmittelbaren Grundrechtsbindung. Das sollte im Leipziger Jobcenter eigentlich bekannt sein. Ich hoffe, die Verantwortlichen gehen dort nicht ebenso fahrlässig mit den Rechten der ALG-II-Empfänger und Aufstocker um.“

Pressekontakt: Dirk Feiertag, G.-Schumann-Str. 179 · 04159 Leipzig

Telefon: 0341-26536078; 0163-2542701 Fax: 0341-26556082; Mail: mail@fsn-recht.de
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