JC Leipzig unterliegt Erwerbslosen-Ini vor Gericht
Verfasst: Do 14. Jun 2012, 16:36
Das Jobcenter Leipzig und die Agentur für Arbeit schlossen heute vor dem Leipziger Amtsgericht mit der Erwerbsloseninitative Leipzig e. V. einen Vergleich.
Zur Vorgeschichte:
Die Erwerbsloseniniative wollte am 29. Mai 2012 mit einem Informationsstand und Flugblättern auf dem öffentlich frei zugänglichen Platz vor dem Leipziger JC darauf aufmerksam machen, dass in Leipzig eine Richtlinie zu den KdU angewandt wird, welche die Sozialgerichte mittlerweile für rechtswidrig halten.
Die Bundesagentur unterband jedoch die geplante Protestaktion. Der Pressesprecher der BA erklärte gegenüber den Initiatoren, dass die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Leipzig von ihrem Hausrecht Gebrauch mache und die Aufstellung eines Info-Standes auf dem Gelände der Arbeitsagentur Leipzig untersage. (Text entnommen der Pressemitteilung der Erwerbsloseninitiative Leipzig e. V.)
Daraufhin beantragte die Ini die Einstweilige Verfügung für die Durchführung solcher Aktionen.
Begründet mit dem jüngsten Urteil des BVerfG vom 22.01.2011 1 BvR 699/06.
Schon seltsam, im Sitzungsraum gab es beinahe zu wenig Stühle für Publikum ;)
Die Dame vom JC hatte als einzigen Vorwurf angebracht, der RA Dirk Feiertag würde mittels dem Verein Werbung in eigener Sache machen. Das wäre kommerziell und würde nicht geduldet.
Eine ziemlich dumme Ausrede, befindet sich doch seine Kanzlei genau gegenüber dem JC auf der anderen Straßenseite und seine Außenwerbung ist gut sichtbar. Weiterhin wird bei solchen Aktionen auch kein Klapptisch mit Schachuhr aufgebaut und Rechtsberatung abgehalten wie in einer gewissen TV-Serie.
Nachdem sich der Richter die Fotos der örtlichen Gegebenheit ansah, die dünne Argumentation der JC-Vertreterin vernahm, die Argumentation des Verteidigers hörte, kam er zu der Entscheidung, dass da keine kommerzielle Absicht verfolgt würde.
Nochzumal auf besagtem Gelände 2 Würstchenverkäufer und diverse Drücker den ärmsten der Stadt die sauer erbettelten Euros aus der Tasche ziehen dürfen. Weiterhin steht dort immer ein Werbeaufsteller mit Werbung für Existenzgründerberatung.
Es kam also zu einem Vergleich für den geplanten Termin 26.06.2012 und die Vertreterin des JC versprach eine Absichtserklärung für die Zukunft nachzureichen innerhalb einer Woche. Wenn dieser Termin eingehalten wird, kann auf eine Hauptverhandlung verzichtet werden.
Alles in Allem ein voller Erfolg. Nicht nur für die Leipziger Erwerbsloseninitiative, sondern auch für alle anderen bundesweit.
Sobald mir der Schriftsatz vorliegt werde ich den hier einstellen.
Zur Vorgeschichte:
Die Erwerbsloseniniative wollte am 29. Mai 2012 mit einem Informationsstand und Flugblättern auf dem öffentlich frei zugänglichen Platz vor dem Leipziger JC darauf aufmerksam machen, dass in Leipzig eine Richtlinie zu den KdU angewandt wird, welche die Sozialgerichte mittlerweile für rechtswidrig halten.
Die Bundesagentur unterband jedoch die geplante Protestaktion. Der Pressesprecher der BA erklärte gegenüber den Initiatoren, dass die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Leipzig von ihrem Hausrecht Gebrauch mache und die Aufstellung eines Info-Standes auf dem Gelände der Arbeitsagentur Leipzig untersage. (Text entnommen der Pressemitteilung der Erwerbsloseninitiative Leipzig e. V.)
Daraufhin beantragte die Ini die Einstweilige Verfügung für die Durchführung solcher Aktionen.
Begründet mit dem jüngsten Urteil des BVerfG vom 22.01.2011 1 BvR 699/06.
Schon seltsam, im Sitzungsraum gab es beinahe zu wenig Stühle für Publikum ;)
Die Dame vom JC hatte als einzigen Vorwurf angebracht, der RA Dirk Feiertag würde mittels dem Verein Werbung in eigener Sache machen. Das wäre kommerziell und würde nicht geduldet.
Eine ziemlich dumme Ausrede, befindet sich doch seine Kanzlei genau gegenüber dem JC auf der anderen Straßenseite und seine Außenwerbung ist gut sichtbar. Weiterhin wird bei solchen Aktionen auch kein Klapptisch mit Schachuhr aufgebaut und Rechtsberatung abgehalten wie in einer gewissen TV-Serie.
Nachdem sich der Richter die Fotos der örtlichen Gegebenheit ansah, die dünne Argumentation der JC-Vertreterin vernahm, die Argumentation des Verteidigers hörte, kam er zu der Entscheidung, dass da keine kommerzielle Absicht verfolgt würde.
Nochzumal auf besagtem Gelände 2 Würstchenverkäufer und diverse Drücker den ärmsten der Stadt die sauer erbettelten Euros aus der Tasche ziehen dürfen. Weiterhin steht dort immer ein Werbeaufsteller mit Werbung für Existenzgründerberatung.
Es kam also zu einem Vergleich für den geplanten Termin 26.06.2012 und die Vertreterin des JC versprach eine Absichtserklärung für die Zukunft nachzureichen innerhalb einer Woche. Wenn dieser Termin eingehalten wird, kann auf eine Hauptverhandlung verzichtet werden.
Alles in Allem ein voller Erfolg. Nicht nur für die Leipziger Erwerbsloseninitiative, sondern auch für alle anderen bundesweit.
Sobald mir der Schriftsatz vorliegt werde ich den hier einstellen.