KdU bei Aufhebung/Teilaufhebung von ALG II
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Bei diesem Thema bitte unbedingt die Hinweise im folgenden Beitrag beachten: http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=19&t=12360
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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