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Tilgung Mietkaution beim BSG anhängig

Verfasst: Fr 21. Feb 2014, 12:28
von Koelsch
Danke an WillyV:

Sozialrecht in Freiburg - Hartz IV - Sozialhilfe - Krankenversicherung - http://www.srif.de

BSG lässt Revision zu zur Frage, ob Mietkautionsdarlehen aus dem Regelbedarf nach dem SGB II getilgt werden müssen

Im Rahmen der Leistungen nach dem SGB II stellen die Jobcenter unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 6 SGB II auch Darlehen für eine Mietkaution zur Verfügung. Da die Mietkaution sich nicht verbraucht, wird in der Regel kein Zuschuss bewilligt, sondern ein Darlehen. Seit In-Kraft-Treten des SGB II zum 1.1.2005 haben die Leistungsträger versucht durchzusetzen, dass diese Darlehen nicht erst bei Auszug oder Ende der Hilfebedürftigkeit zurückgezahlt werden, sondern während des laufenden Bezugs aus dem Regelbedarf. Dem sind die Gerichte schon 2006 entgegengetreten [vgl. zB LSG Stuttgart, 6.9.2006, L 13 AS 3108/06 ER-B].

Im Zuge der Hartz-IV-Reform im Jahr 2011 hat der Gesetzgeber mit § 42a SGB II eine Regelung eingefügt, auf deren Grundlage die Jobcenter seither wieder die Tilgung aus dem Regelbedarf verlangen [weitere Infos]. Ob das richtig ist, ist umstritten [vgl. SG Berlin, 30.9.2011, S 37 AS 24431/11 ER; LSG Potsdam einerseits: 20.10.2013, L 31 AS 1048/13 und andererseits: 18.11.2013, L 10 AS 1793/13 B PKH].

Wir konnten nun erreichen, dass das BSG die Revision in einem Verfahren zugelassen hat, in dem die folgende grundsätzliche Rechtsfrage zu entscheiden ist (Beschluss vom 13.2.2014, B 4 AS 419/13 B):
a) Ist § 42a Abs. 2 SGB II (verfassungsgemäß) so auszulegen, dass Mietkautionsdarlehen nach § 22 Abs. 6 SGB II von § 42a Abs. 2 Satz 1 SGB II nicht erfasst werden?
Wenn nein:
b) Ist § 42a Abs. 2 SGB II insofern verfassungswidrig, als die Vorschrift dazu führt, dass Mietkautionsdarlehen durch monatliche Aufrechnung gegen den Regelbedarf getilgt werden müssen?

Damit waren bislang vier unserer im Jahr 2013 erhobenen Nichtzulassungsbeschwerden zum BSG erfolgreich. (Drei wurden zurückgewiesen, drei sind noch anhängig.) Zu den weiteren Einzelheiten verweisen wir auf unsere [Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde]. Wir werden das Verfahren in unserer Verfahrensdokumentation dokumentieren.

Für die Praxis ist zu empfehlen, gegen Aufrechnungsbescheide stets Widerspruch einzulegen. In Bezug auf die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben, dass meist Verträge über die Bewilligung einer Mietkaution geschlossen werden, verweisen wir auf unsere diesbezüglichen Empfehlungen, die damit aktueller sind denn je [Empfehlungen für die Praxis].

Re: Tilgung Mietkaution beim BSG anhängig

Verfasst: Fr 2. Dez 2016, 08:18
von Olivia
Was ist mit monatlichen Beiträgen für sogenannte Kautionskassen, d.h. eine Art von Versicherung gegen den Eintritt eines Mietkautionsfalls? Übernehmen die JC so etwas als Bestandteil der KdU?

Re: Tilgung Mietkaution beim BSG anhängig

Verfasst: Fr 2. Dez 2016, 08:24
von kleinchaos
Nee.

Wobei der Fall Genossenschaftsanteile ein recht spezieller ist. Genossenschaftsanteile sind eben gerade keine Kaution. Genossenschaftsanteile sind Unternehmensanteile.

Re: Tilgung Mietkaution beim BSG anhängig

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 20:34
von Koelsch
Sch... - die beiden Termine beim BSG sind aufgehoben. Warum? :1:

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... 6&nr=14439

Re: Tilgung Mietkaution beim BSG anhängig

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 20:47
von tigerlaw
Ruf mal bei der Geschäftsstelle an. Es könnte ja sein, dass der Prozessbevollmächtigte krank gworden ist.

Andererseits: EIn Kläger von der Schäl Sick, der andere aus Berlin-Spandau, und bei de sollen denselben PB haben?

Re: Tilgung Mietkaution beim BSG anhängig

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 20:51
von Olivia
Woran erkennt der Fachkundige, dass ein und derselbe Prozessbevollmächtigte die beiden Fälle bearbeitet? Ich lese da zwei verschiedene Aktenzeichen, die sich in einer Ziffer unterscheiden.

Re: Tilgung Mietkaution beim BSG anhängig

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 21:04
von tigerlaw
Nein, an der Meldung nicht.

Außerdem habe ich zum einen "Es könnte ja sein" geschrieben,

und zum anderen habe ich schon selber an Zweifel an der möglichen Hypothese geäußert. Für Berliner: Auch wenn Ihr genau so "auf der Schäl Sick seid" wie Köln rechtsrheinisch bzw. der sich daran nach Osten anschließende Rheinisch-Bergische Kreis (Kreisstadt Betgisch Gladbach), liegen dazwischen knapp 500 km.

Und noch etwas zur "Schäl Sick": Der Ausdruck stammt aus der Zeit vor 1850, als es auf dem Rhein noch keine Dampfschiffe gab und die Lastkähne mit Pferden stromauf getreidelt werden mussten. Wenn morgens die Sonne aufging, leuchtete sie den Pferden voll ins linke Auge hinein, so dass es mit der Zeit auf dem linken Auge erblindete, wenn es keine Scheuklappen erhielt

Re: Tilgung Mietkaution beim BSG anhängig

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 21:19
von kleinchaos
Aufgehoben weil eingeknickt?

Re: Tilgung Mietkaution beim BSG anhängig

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 21:20
von Olivia
Vielen Dank für den Exkurs. Woran könnte es denn dann liegen, dass die beiden Termine aufgehoben wurden? Aufgehoben bedeutet ja nicht aufgeschoben.

Re: Tilgung Mietkaution beim BSG anhängig

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 21:22
von Koelsch
Ich gehe mal davon aus, dass die Freiburger Anwälte das genau im Blick haben. Mal abwarten, ob von denen was kommt.

Re: Tilgung Mietkaution beim BSG anhängig

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 21:40
von Koelsch
Bin nicht auf dem neuesten Stand - die Kanzlei in Freiburg gibt's leider nicht mehr

Re: Tilgung Mietkaution beim BSG anhängig

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 21:45
von Koelsch
Letztlich ist mir das ja sogar Recht. Ich betreue derzeit eine Kautionssache vorm SG Köln - und da wurde mit dem SG und dem JC vereinbart, Füße still halten, bis das BSG entscheidet.

Der Diescha hatte praktisch zeitgleich so was vorm SG Aachen, da meinte der Richter: Nöö, aufrechnen, sollte das BSG anders entscheiden, dann hätte das BSG eben ein Fehlurteil gefällt.

Re: Tilgung Mietkaution beim BSG anhängig

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 22:05
von Olivia
Na dann wäre die jetzige Situation doch vorteilhaft, oder? Das zieht sich dann erstmal weiter in die Länge. Jeder Monat eine Ratenzahlung bzw. Tilgung.

Re: Tilgung Mietkaution beim BSG anhängig

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 22:47
von Koelsch
Na ja, der Senat hatte aber bereits mehr oder minder in einem obiter dictum erklärt, dass er da so seine Zweifel hat bei der Aufrechnerei. Die Chancen, dass er die Aufrechnung abgelehnt hätte, waren daher nach meiner Meinung recht hoch.

Daher halte ich es für durchaus denkbar, dass kc völlig Recht hat und die JC's einfach gesagt haben - ok wir rechnen in den anliegenden Fällen nicht auf. Damit wird dann eine BSG Entscheidung vermieden.

Re: Tilgung Mietkaution beim BSG anhängig

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 23:02
von tigerlaw
Ich fasse zusammen: Derzeit können wir nur KAffeesatzleserei betreiben.

Da ich morgen vormittag zum Zahnarzt muss, darf Koelsch dann in KS anrufen ... :gaga:

Re: Tilgung Mietkaution beim BSG anhängig

Verfasst: Di 6. Dez 2016, 07:52
von Peterpanik
Na will ich auch mal was sagen, nur meine Meinung: Denke eine Aufrechnung ist nicht möglich weil dann das Existenzminimum unterschritten wird und das ist nicht mehr zulässig seit dem 01.08.16, da ab 01.08.2016 immer das Existenzminimum nach Artikel 1 Grundgesetz ohne wenn und aber gesichert werden muss vom zuständigen Jobcenter.

Re: Tilgung Mietkaution beim BSG anhängig

Verfasst: Di 6. Dez 2016, 08:02
von kleinchaos
Dann dürften aber auch keine Sanktionen mehr verhängt werden, dann dürften auch keine Darlehen mehr zurückgefordert werden usw oder Überzahlungen ...

Re: Tilgung Mietkaution beim BSG anhängig

Verfasst: Di 6. Dez 2016, 08:33
von marsupilami
Du musst die Bibel nicht neu erfinden.
Schon gar nicht das AT.

Vom Paradies und so erzählen...........................

Re: Tilgung Mietkaution beim BSG anhängig

Verfasst: Di 6. Dez 2016, 08:33
von Peterpanik
Beispiel mit realen Hintergrund: Meiner Bekannten haben sie 10 % vom Regelsatz abgezogen, ich habe nach dem 01.08.2016 beantragt das der Regelsatz ohne Abzüge voll ausgezahlt wird und gleichzeitig EA eingereicht beim SG Marburg und siehe da das Jobcenter ist eingeknickt und die Bekannte bekommt seit dem den vollen Regelsatz ausgezahlt ohne Abzüge.

Es geht aber wahrscheinlich nur über die SG-Gerichte, wenn jemand mehr wissen will bitte PN.

Re: Tilgung Mietkaution beim BSG anhängig

Verfasst: Di 6. Dez 2016, 08:40
von Koelsch
Ich kenne viele SG's, die gehen erst bei mehr als 30% von Eilbedürftigkeit aus

Re: Tilgung Mietkaution beim BSG anhängig

Verfasst: Mi 7. Dez 2016, 16:17
von tigerlaw
So, die Kaffeesatz-Leserei hat ein Ende: Ich habe soeben bei der Geschäftsstelle des 4. Senats angerufen - beide Revisionen wurden zurückgenommen!

Wobei es mich verwundert, dass auch im Fall aus Berlin-Spandau die eLB die Revision zurückgenommen hat.

Die Rücknahme der Revision im Fall aus Bergisch Gladbach war sicher eine strategische Entscheidung; über den Fall aus Spandau kann man nur spekulieren.

:tiger:

Re: Tilgung Mietkaution beim BSG anhängig

Verfasst: Mi 7. Dez 2016, 16:38
von Olivia
Das bedeutet, dass die Kläger auf ein Urteil verzichtet haben, oder? Kann der Grund sein, dass im Hintergrund ein Vergleich geschlossen wurde, die Mietkaution in den beiden Fällen nicht aufzurechnen?

Re: Tilgung Mietkaution beim BSG anhängig

Verfasst: Mi 7. Dez 2016, 16:41
von Koelsch
Natürlich kann das der Hintergrund sein

Re: Tilgung Mietkaution beim BSG anhängig

Verfasst: Mi 7. Dez 2016, 16:45
von Olivia
Da freut man sich auf richterliche Rechtsfortbildung und dann das.