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Vorlage Vermieterbescheinigung

Verfasst: Fr 20. Jun 2014, 12:06
von Koelsch
Zu diesem leidigen Thema haben wir hier http://www.alg-ratgeber.de/post324188.html#p324188 eine aktuelle Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten auch zum Download.
Vermieterbescheinigung Datenschutz.pdf

Re: Vorlage Vermieterbescheinigung

Verfasst: Fr 20. Jun 2014, 16:30
von marsupilami
Der Fragebogen aus Bochum ist ja der Hammer!

http://www.jobcenter-bochum.de/fileadmi ... 3_2014.pdf

Wozu soll das Wissen um Laminat oder gefließtes Bad dienen?


Wohnungsgröße und Miete + NK sind relevant.
Alles andere ist doch nur Schikane!

Re: Vorlage Vermieterbescheinigung

Verfasst: Fr 20. Jun 2014, 16:32
von Koelsch
:jojo: :jojo:

Vermutlich wird daraus der Schluss gezogen - kein Billig-PVC Boden = auf jeden Fall unangemessen.

Re: Vorlage Vermieterbescheinigung

Verfasst: Fr 20. Jun 2014, 17:02
von marsupilami
Es ist zwar vermutlich utopisch, aber könnte auch ein Vermieter gegen die Erhebung dieser Daten klagen?
(Der Vermieter ist nach § 21 Abs. 3 des 10. Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) zur Auskunft verpflichtet)
Aber die wirklich relevanten Daten stehen doch schon im Mietvertrag bzw. gehen aus der Analyse der Kontoauszüge hervor.

Was mir auffällt:
Da ist alles mögliche aufgezählt, was zum Mietobjekt gehören könnte.
Auch ob da untervermietet oder gar gewerblich ....


Nur kein Stellplatz bzw. Garage für PKW.


Wenn ich das Glück hätte, eine Wohnung zu vermieten und Mieter käme mit so 'nem Schrieb, würde ich mit dem den Mietvertrag abschließen und in dem Schrieb nur Wohnungsgröße, Kaltmiete und NK +/- WW angeben und Unterschrift.
JC soll mal auf Angaben nach § Dingenskirchen bei mich klagen!!

Re: Vorlage Vermieterbescheinigung

Verfasst: Fr 20. Jun 2014, 17:10
von Koelsch
Allein der Hinweis auf § 21 Abs. 3 SGB X ist eine Frechheit sondergleichen - da geht's um zeugen und Sachverständige und nicht um unbeteiligte Dritte.

diskriminierendes widerrechtliches Ärgernis

Verfasst: Fr 20. Jun 2014, 17:14
von Wehdorn
Vermieterbescheinigung

Das ist ein diskriminierendes widerrechtliches Ärgernis seit Jahren. Ich schlage vor, dass die einzelnen Orte die BfDI anschreiben unter Beifügung der lokalen Formulare und darum bitten, dass die BfDI das Jobcenter auf ihre Rechtsauffassung hinweist und zu entsprechender Änderung des Verwaltungsverhaltens auffordert. Die Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten hatten in der Vergangenheit bereits immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Vermieterbescheinigung nicht nötig sei. Aber bisher noch nicht in dieser Klarheit.

1000fachen Dank an „DIE LINKE. Kreisverband Gießen“ und an die Kollegin, die hartnäckig diese Angelegenheit verfolgt hat.

Ich sammele diese Vermieterbescheinigungen bundesweit seit Jahren, soweit sie digital zur Verfügung stehen. Die Aufforderung zur Vorlage ist aus sozialdatenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich rechtswidrig (s. BfDI-Schreiben). Manche sind relativ harmlos, andere, wie in Bochum, stellen Fragen bis in Kleinigkeiten hinein, sogar die Kontonummer des Vermieters wird verlangt. Verwunderlich, das sie nicht auch noch fragen, welches Klopapier benutzt wird.

Das Objekt der Jobcenter-Begierde hier; bundesweit eins der schlimmsten:

Es zeigt deutlich die Ignoranz der Jobcenter und führender Mitarbeiter_innen gegenüber dem Sozialdatenschutzgedanken.

http://www.jobcenter-bochum.de/fileadmi ... 3_2014.pdf

Das Jobcenter Bochum fordert auch explizit auf zur Vorlage einer solchen Vermieterbescheinigung:

„Zur Prüfung, ob der Wohnraum, den Sie anmieten möchten, angemessen ist, legen Sie bitte vor Abschluss eines Mietvertrages eine vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung vor. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie in jedem Jobcenter-Standort.“

http://www.jobcenter-bochum.de/fileadmi ... r_2012.pdf

Wir hatten hier bisher leider noch keinen Erfolg (bei der damals noch zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten):

http://www.derwesten.de/staedte/bochum/ ... 68610.html


Wen wundert es dann noch, wenn Betroffene in Bochum nicht nur klammheimliche Freude zeigen, wenn Steine und Glasbehälter mit Lackfarbe gegen das Jobcenter fliegen?

http://www.bo-alternativ.de/2014/05/26/ ... schaedigt/

Re: Vorlage Vermieterbescheinigung

Verfasst: Sa 21. Jun 2014, 12:54
von Tantrix
Will man anhand der Wohnungsausstattungsinformationen prüfen, ob die Kaltmiete gerechtfertigt ist? Wenn ja, was folgt daraus? Deutlicher kann man den Vermietern keinen Missbrauchverdacht nahebringen. :verwirrt:

Re: Vorlage Vermieterbescheinigung

Verfasst: Mi 3. Dez 2014, 08:54
von Koelsch

Re: Vorlage Vermieterbescheinigung

Verfasst: Mi 3. Dez 2014, 12:14
von Pegasus
marsupilami hat geschrieben:Der Fragebogen aus Bochum ist ja der Hammer!

http://www.jobcenter-bochum.de/fileadmi ... 3_2014.pdf

Wozu soll das Wissen um Laminat oder gefließtes Bad dienen?


Wohnungsgröße und Miete + NK sind relevant.
Alles andere ist doch nur Schikane!

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Re: Vorlage Vermieterbescheinigung

Verfasst: Mi 3. Dez 2014, 12:45
von Günter
Schau mal auf das Datum des Postings.

Verfasst: Fr 20. Jun 2014, 15:30

Re: Vorlage Vermieterbescheinigung

Verfasst: Mi 3. Dez 2014, 12:48
von Pegasus
mit :brilleputzen1: wäre das nicht passiert.

Re: Vorlage Vermieterbescheinigung

Verfasst: Mi 3. Dez 2014, 23:06
von Wehdorn
Das JC BO hat nach Intervention zwischenzeitlich diesen bekloppten Paragrafen rausgenommen.

Weitere Änderungen entsprechend Köln sind zu erwarten.

Aktuelle Vermieterbescheinigung hier:

http://www.jobcenter-bochum.de/fileadmi ... 1_2014.pdf

Re: Vorlage Vermieterbescheinigung

Verfasst: Mo 23. Jan 2017, 10:26
von marsupilami
Die obigen Links zu der Vermieterbescheinigung funktionieren nicht (mehr), weil das entsprechende Dokument umbenannt wurde.
Es ist aber immer noch das gleiche, sehr detaillierte Dokument.
In einem Zusatz wurde noch die Freiwilligkeit des Ausfüllens aufgenommen, aber im Prinzip der gleiche Essig in neuem Fass.

Ich habe hier "nur" auf das download-center des JC Bochum verlinkt, für den Fall, dass die den Dokumenten-Namen mal wieder ändern.
http://www.jobcenter-bochum.de/home/ser ... enter.html


Das derzeitig gültige Teil hab ich mal auf meinen Rechner heruntergeladen und stelle es direkt zur Verfügung:
2017_01_23 Mietbescheinigung-1 Bochum.pdf

Es bleibt nach wie vor der bittere Beigeschmack, wenn das Formular nicht vom Vermieter ausgefüllt beigebracht wird oder die erfragten Angaben eben nicht auf andere Art und Weise nachgewiesen werden, dass dann der Antrag nur sehr zögerlich - wenn überhaupt - bearbeitet wird.

Re: Vorlage Vermieterbescheinigung

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 10:22
von derfred
das hätte ich mal eher wissen müssen, dann hätte ich diese demütigende prozedur nicht über mich ergehen lassen müssen. mist :heul: