Strom Gastherme
Re: Strom Gastherme
mache ich
Re: Strom Gastherme
Ich würde in dieser Richtung schreiben.
Natürlich muss da noch an den Formulierungen gefeilt werden.
Natürlich muss da noch an den Formulierungen gefeilt werden.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Strom Gastherme
Deutlich schärfer und das haben die sich auch verdient.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Strom Gastherme
Merci, Günter. Das ist deutlich schäfer.
Werde daran noch ein bisschen feilen, denn ich denke dass der Anruf generell unnötig war.
Warum?
01.04.15 begann der BWZ
20.05.15 Antrag gestellt. RE für 2014 und 2015 lagen vor.
Ab dem 01.01.15 Bewilligt! Warum geht die in den BWZ davor, für die nix beantragt wurde?!
Werde daran noch ein bisschen feilen, denn ich denke dass der Anruf generell unnötig war.
Warum?
01.04.15 begann der BWZ
20.05.15 Antrag gestellt. RE für 2014 und 2015 lagen vor.
Ab dem 01.01.15 Bewilligt! Warum geht die in den BWZ davor, für die nix beantragt wurde?!
Re: Strom Gastherme
Jep, feil noch ein wenig.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Strom Gastherme
Hier mal das Anschreiben, mit ein paar weiteren Anmerkungen.
Wenns am Feinschliff oder anderem fehlen sollte, beherzt in die Tasten greifen.
Wenns am Feinschliff oder anderem fehlen sollte, beherzt in die Tasten greifen.
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Re: Strom Gastherme
vergessen letzte Zeile ..... der BA.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Strom Gastherme
Kundenreaktionsmanagement der BA
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- marsupilami
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Re: Strom Gastherme
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Signatur?
Muss das sein?
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Re: Strom Gastherme
Alles schön, nur am Schluss, da es geht doch nicht um eine geheuchelte Entschuldigung des GF - wir wollen doch niemand demütigen - es geht um den Nachweis, dass maßnahmen eingeleitet wurden, die ähnliches Sauereien in Zukunft verhindern.
Ich meine zwar auch die verlogene Entschuldigung der SB kann man sich sparen andererseits entwickelt das vielleicht auch eine heilsame Wirkung.
Ich meine zwar auch die verlogene Entschuldigung der SB kann man sich sparen andererseits entwickelt das vielleicht auch eine heilsame Wirkung.
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Re: Strom Gastherme
Bisher wendet das JC die 5% Regel an.
Auf Grundlage dieses Urteils http://alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f= ... me#p484340
Will ich die Neuberechnung anteiliger Stromkosten zum Betrieb der Gastherme beantragen.
Für Warmwasser und Heizung ist die Gastherme, eine Junker Cerastar ZWR 24-6 KE23 S0092, 365 Tage in Betrieb.
Hilfreich können ggfs. Die Beiträge #19 und #21 sein.
Wie passe ich die Berechnungsgrundlage aus dem Urteil konkret auf meine Bedarfe an?
Auf Grundlage dieses Urteils http://alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f= ... me#p484340
Will ich die Neuberechnung anteiliger Stromkosten zum Betrieb der Gastherme beantragen.
Für Warmwasser und Heizung ist die Gastherme, eine Junker Cerastar ZWR 24-6 KE23 S0092, 365 Tage in Betrieb.
Hilfreich können ggfs. Die Beiträge #19 und #21 sein.
Wie passe ich die Berechnungsgrundlage aus dem Urteil konkret auf meine Bedarfe an?
- marsupilami
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Re: Strom Gastherme
In dem Link von Aurora darf ich die beiden pdf's nicht öffnen.
Aurora vermutlich auch nicht.
Kann das mal - bitte - jemand fixen?
Aurora vermutlich auch nicht.
Kann das mal - bitte - jemand fixen?
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Strom Gastherme
Sehr eigenartig - ich durfte da auch nicht "dran"
Guck mal bitte, jetzt sollte es repariert sein.
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- kleinchaos
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Re: Strom Gastherme
Geht bei mir auch nicht
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Strom Gastherme
Nö.
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Muss das sein?
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Re: Strom Gastherme
Der Beitrag lies sich problemlos öffnen. Die PDFs nicht. Dass nicht Öffnen können angehängter Daten ist mir hier schon des Öfteren begegnet.
Zuletzt geändert von friys am Mi 31. Okt 2018, 11:34, insgesamt 1-mal geändert.
- angel6364
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Re: Strom Gastherme
Ich kann die pdfs auch nicht öffnen.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Strom Gastherme
Ich kann die PDFs auch nicht öffnen.
Re: Strom Gastherme
Sehr merkelwürdig, dann häng ich die noch mal hier an
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- marsupilami
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Re: Strom Gastherme
So, die lassen sich jetzt öffenen.
Zurück zur Frage in #137.
Wenn ich das richtig interpretiere, willst Du (zukünftig) eine andere Berechnung durch das JC.
Also schreibst Du dem JC so ungefähr:
Zurück zur Frage in #137.
Wenn ich das richtig interpretiere, willst Du (zukünftig) eine andere Berechnung durch das JC.
Also schreibst Du dem JC so ungefähr:
Überprüfungsantrag § Dingsbums
Herzallerliebste JC-Mukkels,
aufgrund der Ihnen vorliegenden Unterlagen zu meiner Gas-Therme und dem Urteil bzw. Berechnungsmethode No. 2 aus der Anlage erwarte ich eine Neuberechnung der Kosten für Betriebsstrom meiner Heizungsanlage bzw. Gas-Kombitherme.
Ich umarme Euch.
Frieden.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Strom Gastherme
Ohhh. Tut mir leid wmegen des Tubawu.
Da sich diese Dokumente für mich problemfrei öffnen liesen, ging ich davon aus, dies sie für alle so.
Koelsch, marsu - erinnert Euch, jeden von Euch hatte ich mal wegen eines eingestellten Dokuments von Euch angeschrieben, bei welchem ich genau die oben eingestellte Fehlermeldung erhielt.
Wissen wollte ich ja, wie die Berechnungsgrundlage auf meine Situation anzuwenden ist, das geht aus dem Zweizeiler nicht hervor.
- marsupilami
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Re: Strom Gastherme
Aber aus dem pdf "Kosten für Betriebsstrom ...."
Dort die 2. Variante nehmen.
Als Zahlen setzt Du ein den Stromverbrauch Deines Gerätes aus #19 ein:
"85 W x 4.200 Betriebsstunden = 357 kWh/ Jahr x € 0,25/kWh = 89,25 €/Jahr = € 7,44/Monat"
Die 0,25 €/kWh ist der Strompreis, setz da den aktuellen ein aus der letzten Stromabrechnung.
Brutto latürnich.
Nein, Du kannst keine 100 W Leistungsaufnahme ansetzen, denn das ist der Maximalwert, den das Gerät zieht, wenn Du gleichzeitig WW für ein Bad/Dusche brauchst und das Teil Deine Bude heizen soll!!
Wie oft kommt das tatsächlich zusammen vor?
Jaaaaa, ich weiß aktuell hat die Heizperiode begonnen
https://www.juraforum.de/ratgeber/mietr ... eutschland
Abgesehen davon hat eigentlich das JC eine Beratungspflicht und muss eigentlich Dir darlegen, wie sie den Stromverbrauch von dem Gerät aus Deiner Gesamtstromrechnung herausrechnen wollen und sie müssen das ordentlich begründen.
Dort die 2. Variante nehmen.
Als Zahlen setzt Du ein den Stromverbrauch Deines Gerätes aus #19 ein:
"85 W x 4.200 Betriebsstunden = 357 kWh/ Jahr x € 0,25/kWh = 89,25 €/Jahr = € 7,44/Monat"
Die 0,25 €/kWh ist der Strompreis, setz da den aktuellen ein aus der letzten Stromabrechnung.
Brutto latürnich.
Nein, Du kannst keine 100 W Leistungsaufnahme ansetzen, denn das ist der Maximalwert, den das Gerät zieht, wenn Du gleichzeitig WW für ein Bad/Dusche brauchst und das Teil Deine Bude heizen soll!!
Wie oft kommt das tatsächlich zusammen vor?
Jaaaaa, ich weiß aktuell hat die Heizperiode begonnen
https://www.juraforum.de/ratgeber/mietr ... eutschland
Abgesehen davon hat eigentlich das JC eine Beratungspflicht und muss eigentlich Dir darlegen, wie sie den Stromverbrauch von dem Gerät aus Deiner Gesamtstromrechnung herausrechnen wollen und sie müssen das ordentlich begründen.
Signatur?
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Re: Strom Gastherme
Aus welchem nachvollziehbaren Grund sollen von Antragstellung an, weniger 50 % der Kostenübernahme beantragt werden?
Das erscheint mir unschlüssig. Denn nehme ich dieses Beispiel hier,
24 h x 365 Tage = 8760 Betriebsstunden / 4380 Betriebsstunden (50%)
24 h x 150 Tage = 3600 "
24 h x 170 Tage = 4080 "
24 h x 175 Tage = 4200 " (Kdu Essen)
Das erscheint mir unschlüssig. Denn nehme ich dieses Beispiel hier,
das anscheinend nur für Heizkosten steht, sähe es bei Gas- und Warmwasser , an 365 Tagen betrieben, anders ausStromverbrauchswert der angeschlossenen Geräte, multipliziert mit der 24stündigen Laufzeit je Tag, multipliziert mit der Anzahl der Heiztage, multipliziert mit dem Strompreis je KWh.
Bspw.
0,25 kWh x 24 h x 150 Tage x 0,25 EUR / kW = 225,00 EUR
oder:
0,35 kWh x 24 h x 170 Tage x 0,30 EUR / kW = 428,40 EUR.
24 h x 365 Tage = 8760 Betriebsstunden / 4380 Betriebsstunden (50%)
24 h x 150 Tage = 3600 "
24 h x 170 Tage = 4080 "
24 h x 175 Tage = 4200 " (Kdu Essen)
Re: Strom Gastherme
Und was willst Du jetzt mit dem Beispiel zeigen? Da rechnest Du die theoretischen Heizkosten aus, wenn ich das richtig sehe, Du aber willst den Stromverbrauch Deiner Therme halbwegs korrekt haben. Da kommt Marsu's Beispiel recht nahe, da muss nur noch der korrekte Strompreis von Dir rein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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