Strom Gastherme

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Aurora
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Strom Gastherme

#1

Beitrag von Aurora »

Hallo,

die anteiligen Stromkosten für die Inbetriebnahme der Gastherme (Warmwasser u. Heizung), wurde beantragt.
Im Zuge dessen fodert das JC "Nachweise über die Stromkosten die die Gastherme verbraucht".
Da es für Strom nur einen Zähler gibt, kann also kein konkreter Verbrauch ermittelt werden.
Wobei die Verbrauchsermittlung m. E. nach deren Sache ist.

Ahnungslos stellen und sich die Möglichkeiten vom JC erklären lassen oder einen Vorschlag einreichen, damit
die was zu tun haben?

Wie am besten vorgehen - euer KDU-Wissen ist gefragt.

Dank und Gruß

:Auri:
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marsupilami
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Re: Strom Gastherme

#2

Beitrag von marsupilami »

Was sagt die Bedienungsanleitung dazu?



Keine Vorhanden?
Dann hast Du evtl. ein Typ-Schild (Hersteller, Modell, Leistung, -saufnahme, ect pp)
Damit mal googeln.


Ansonsten könnte ich Dir diesen Thread bieten, der meiner Ansicht nach Dein Problem wiederspiegelt und in meinen Augen ganz gute Lösungsansätze bietet:
http://www.aktive-erwerbslose.net/forum ... =printpage
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angel6364
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Re: Strom Gastherme

#3

Beitrag von angel6364 »

Ich hab mir den Link mal durchgelesen. Was die alle vergessen, ist der ganzjährige Stromverbrauch der Therme fürs heiße Wasser.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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marsupilami
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Re: Strom Gastherme

#4

Beitrag von marsupilami »

Ich muß wohl :brilleputzen1:

Aber ich hab doch gelesen (gleich aus dem Eingangsposting):
Der Hersteller der Therme benutzt sogar zwei verschiedene Rechenwege bei der Ermittung der Verbrauchsdaten und kommt zu zwei völlig verschiedenen Ergebnissen.

Variante B1
105 Watt verbraucht die Therme bei Volllast. Man geht aber lediglich von 1800 Betriebsstunden pro Jahr aus. 1800 Betriebsstunden x 105 Watt = 189.000 Wattstunden. 1000 Watt = 189 kwh x 25 Cent = 47.25 Euro / Jahr
Lege ich einen Gasverbrauch von 630m2 (Nebenkostenabrechnung 2010) zu Grunde, ergibt sich ein Stromverbrauch von EUR 6,40 / Jahr.
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Aurora
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Re: Strom Gastherme

#5

Beitrag von Aurora »

Aufgrund von Angels Hinweis, könnten Infos aus diesem Fred, hilfreich sein.

http://www.alg-ratgeber.de/post214202.h ... om#p214202

In die Gebrauchsanweisung schau ich mal rein.

Ausserdem hab ich noch was für die über den Einbau eines Zwischenzählers gefunden.
Dies wäre zukünftig vielleicht möglich, doch wer übernimmt Anschaffungs- und Einbaukosten.
Doch wie gesagt Zukunft. Im hier spielt das JC gerade sein aktuelles Stück.

Bis etwas später ... zuerst den Kühlschrank auffüllen ... dann Magen verwöhnen.
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Günter
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Re: Strom Gastherme

#6

Beitrag von Günter »

Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Aurora
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Re: Strom Gastherme

#7

Beitrag von Aurora »

Das Urteil hab ich mal durchgelesen. Teils stehe ich auf dem Schlauch u. habe keine :ka:

Schätzungen sind möglich,

1. 5% von den Brennstoffkosten (GAS??) und
2. der Warmwasserlösung habe ich mal so gar keinen Plan

weswegen ich um Hilfe bitte.

... und die Gastherme befindet sich in der Wohnung und versorgt ausschließlich diese mit Warmwasser und Heizung.

:Auri:
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Koelsch
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Re: Strom Gastherme

#8

Beitrag von Koelsch »

5% der Gaskosten können dann als Strom oben drauf gerechnet werden
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Strom Gastherme

#9

Beitrag von Aurora »

5% von 16,-- ist soooo wenig .... 0,80/Monat :heul:

Ehrlich gesagt, hatte ich auf die irgendwo gelesenen
5-8 Euro/Monat obendrauf gehofft.

Letztendlich knapp 10,00 Euro mehr im Geldsäckle,
das wird ein Freudenfest zum Jahresende.
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tigerlaw
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Re: Strom Gastherme

#10

Beitrag von tigerlaw »

Wie - Du hast nur Gaskosten von 16 € / Monat, das muss ja nicht nur ein Null-energie-Haus, sondern schon ein "Minus"-Energie-Haus sein! :zwinker:

Gaskosten dürften realistisch bei ca. 70 € /Monat liegen, dann wäre der Thermenstrom mit ca. 3,50 € anzusetzen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Wehdorn
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Re: Strom Gastherme

#11

Beitrag von Wehdorn »

70 Euro Gaskosten kannst du haben, wenn die Gasetagenheizung (auch) darüber läuft.

16 Eur Gaskosten kannst du haben, wenn nur das Warmwasser damit erzeugt wird (und nicht mit Gas gekocht wird).

Scheint sich um einen 2-Personen-Haushalt zu handeln. Oder um einen Warmduscher ...
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Koelsch
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Re: Strom Gastherme

#12

Beitrag von Koelsch »

Ist WW + Heizung, von daher sind ca. € 10 kaum nachvollziehbar.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Aurora
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Re: Strom Gastherme

#13

Beitrag von Aurora »

Doch, in diesem Jahr wurde die Abschlagssumme mit 16,-- / Monat herabgesetzt, etwas weniger als im Jahr zuvor.
Damals bekam das JC auch sein Stück von der Erstattung zurück.
Genauso in den Jahren zuvor.

:pssst:
Die alte Bauweise des Hauses fördert das angenehme Raumklima. Wenn draußen warm, innen angenehmen kühl.
Wenn draußen kalt, wirds mit regelmäßigem und ausdauerndem Lüften eines Frischluftfernatikers trotzdem
nur 15-16 Grad "kalt".
Die Differnez auf knapp 19/20 Grad im bewohnten Raum ist schnell erreicht, hält lange an.

An WW fürs Duschen, spare ich sicherlich nicht :verlegen:
Aurora
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Re: Strom Gastherme

#14

Beitrag von Aurora »

Weiter geht’s, das JC hat sich gemeldet.

Erklärt, welche Möglichkeit(en) zum Berechnen es gibt und welche dafür notwendig sind, wurde nichts. Immerhin wurde mitgeteilt, dass die Kosten für die Gastherme geschätzt werden müssten. Die Rechtsgrundlage für diese Aussage fehlt selbstverständlich.

Dafür habe ich zu einer bestimmten Frist, folgende Unterlagen einzureichen:
1. Bedienungsanleitung der Gastherme
2. Angaben zum Typenschild der Gastherme
3. Stromkostenabrechnung damit die Stromkosten bei Ihrem Tarif bekannt sind
4. Sowie die Nebenkostenabrechnung des Vermieters.

Die Originale der Bedienungsleitung sind zwar in meinem Besitz, Eigentümer jedoch ist der Vermieter. Herausgeben möchte ich das nicht. Niemand weiß ob es vom JC zurückkommt.

Durch die Bekanntgabe des Modells (Typenschild), ist ein Download der Unterlagen auf für das JC umsetzbar.
Wofür die zur Schätzung den Strom-Tarif wissen wollen? Keine Ahnung.
Sinnvoller erscheint dafür die Höhe des Verbrauchswerts (KWh) für den Zeitraum, den bereits bekannten Brutto- Nettobetrag und die monatliche Abschlagshöhe dafür.

Völlig undurchsichtig scheint mir der Bedarf an der jährlichen Nebenkostenabrechnung, weil diese vorliegt und weil darin nur die Allgemeinkosten der Hausgemeinschaft veranschlagt sind.

Während ich auf Eure Hinweise und Anregungen freue, suche ich einen älteren Fred zu diesem Thema. Meiner Erinnerung nach, hatte Günter zu der unterirdisch niedrigen Schätzen viel zu sagen.

:Auri:
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Koelsch
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Re: Strom Gastherme

#15

Beitrag von Koelsch »

Ich muss zur Sicherheit mal nachfragen - um welches Jahr handelt es sich bei Deinem Thermenstrom?
Ab 1.12.2012 gibt's keinen Thermenstrom mehr, der ist im Regelsatz enthalten - steht so im RBEG (Regelbedarfsermittlungsgesetz) - vgl. SG B - S 61 AS 2132/13
aber vielleicht hat sich das ja noch nicht bis zu Deinem JC durchgesprochen, oder wir reden von 2011 oder früher.

Ansonsten schicke denen ein gar nettes Briefle:
Herzallerliebstes SB'le
  • Bedienunganleitung der Gastherme steht mir leider zur Einreichung nicht zur Verfügung
  • Auf dem Typenschild steht genaue Typenbezeichnung
    Wenn ich mir mit Hilfe dieser Typenbezeichnung im www eine Bedienungsanleitung für das Gerät anschaue, so errechnet der Hersteller dort ....... (das Beispiel mit den 47,25 - nimm aber Deinen aktuellen kWh-Preis
  • Ich beziehe meinen Strom von EnBW (?), der Tarif nennt sich "Supergünstig Single" (oder was sonst wohlklingendes auf der Abrechnung steht), und EnBW erfrecht sich € 0,?? pro kWh zu berechnen
  • Nebenkostenabrechnung des Vermieters liegt Ihnen vor.
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marsupilami
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Re: Strom Gastherme

#16

Beitrag von marsupilami »

Klingt nett.
Kann nach meiner unmaßgeblichen Meinung so ohne weitere Korrekturvorschläge raus.
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Aurora
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Re: Strom Gastherme

#17

Beitrag von Aurora »

Koelsch hat geschrieben:Ich muss zur Sicherheit mal nachfragen - um welches Jahr handelt es sich bei Deinem Thermenstrom?
Ab 1.12.2012 gibt's keinen Thermenstrom mehr, der ist im Regelsatz enthalten - steht so im RBEG (Regelbedarfsermittlungsgesetz) - vgl. SG B - S 61 AS 2132/13
aber vielleicht hat sich das ja noch nicht bis zu Deinem JC durchgesprochen, oder wir reden von 2011 oder früher.
Für 2014/2015


Die Höflichkeit in Person beantworte ich natürlich pflichtbewusst diese Anfrage.

In der Gebrüzanwiesung Junkers Cerastar ZWR 24-6 KE 23 S0092 finden sich gar fiele Angaben, nur keine Beispielrechnung.
Wäre schön, wenn ein technisch begabteres mit seinen Augen reinschaut :verlegen:

http://www.manderfeld.de/downloads/zwr186ke.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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marsupilami
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Re: Strom Gastherme

#18

Beitrag von marsupilami »

In dem pdf, auf Seite 2:
max. elektrische Leistungsaufnahme (W): 100
also draußen pp-kalt und Du willst jetzt WW für ein schönes, erholsames und vor allem heißes Bad, weil Du vom shopping durchgefrostet bist.

Wird, wenn mich nicht alles täuscht, pro Stunde (wie bei den Glühbirnen) ermittelt.
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Koelsch
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Re: Strom Gastherme

#19

Beitrag von Koelsch »

Dann müssen wir dem SB'le vielleicht etwas mehr helfen
Herzallerliebstes SB'le
  • Bedienunganleitung der Gastherme steht mir leider zur Einreichung nicht zur Verfügung
  • Auf dem Typenschild steht als genaue Typenbezeichnung Junkers Cerastar ZWR 24-6
    Wenn ich mir mit Hilfe dieser Typenbezeichnung im www eine Beschreibung für dem Nachfolgertyp Gerät anschaue, so findet sich einen Elektroanschlußwert von 85 W. Da modernere Geräte üblicherweise energieeffizienter sind, dürfte dieser Wert als niedrig anzusetzen sein.
    Basierend auf im WWW veröffentlichten Berechnungen anderer Kommunen in Deutschland errechne ich also:
    85 W x 4.200 Betriebsstunden = 357 kWh/ Jahr x € 0,25/kWh = 89,25 €/Jahr = € 7,44/Monat
  • Ich beziehe meinen Strom von EnBW (?), der Tarif nennt sich "Supergünstig Single" (oder was sonst wohlklingendes auf der Abrechnung steht), und EnBW erfrecht sich € 0,?? pro kWh zu berechnen
  • Nebenkostenabrechnung des Vermieters liegt Ihnen vor.
Bei der Gemeinde handelt es sich um Essen (muss man dem JC aber nicht sagen), Du findest die 4.200 Stunden auf Seite 31 der bei Harald Thomé veröffentlichten KdU für Essen.

Die 85W findest Du hier http://de.documents1.junkers.com/downlo ... 643285.pdf

Natürlich in die Rechnung oben noch Deinen kWh-Preis einsetzen und neu berechnen. (Wennste das im Kopp nich kannst, Taschenrechner zur Hilfe nehmen :jojo: )
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Re: Strom Gastherme

#20

Beitrag von marsupilami »

Doch noch was gefunden:
http://www.aktive-erwerbslose.net/forum ... gastherme/


Nachtrag:
Koelsch's Berechnungs-Beispiel ist besser.
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Re: Strom Gastherme

#21

Beitrag von Koelsch »

Aber dann tatsächlich die 100W statt der 85W ansetzen, wenn das doch dort so nett steht und den Satz mit "energieeffizienter" raus schmeißen. :unschuld: :unschuld:
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Re: Strom Gastherme

#22

Beitrag von Aurora »

Soweit habe ich das umgesetzt.
Hierbei kam dann noch eine Frage zum Vorschein.
Weil hier ist es so, dass 11 Monate bezahlt wird und im 12. Monat wird verrechnet.
Dann gab es eine Rückerstattung.

Das JC überweist somit in 11 Monaten den Stromabschlag und dann wartet es so lange bis die Jahrsrechnung vorliegt.

Sollte der Jahresbeitrag somit durch 11 Monate geteilt werden?
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Re: Strom Gastherme

#23

Beitrag von Koelsch »

Nein, für eine korrekte Berechnung muss das Jahr schon mit 12 Monaten gerechnet werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Strom Gastherme

#24

Beitrag von Aurora »

Ok. 12 Monate.

Und was wird mit dem monatlichen Grundpreis der berechnet wird gemacht?

Die Strom-RE hab ich mal an Postschächtle geschickt, weil da noch was gefunden wurde.
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Koelsch
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Re: Strom Gastherme

#25

Beitrag von Koelsch »

Grundpreis ist Verbrauchhsunabhängig und daher nicht zu berücksichtigen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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