Könnt Ihr Euch einen Grund für eine ordentliche Kündigung durch Wohnungsbaugesellschaft vorstellen? Mir fällt dazu spontan nix ein.
Ich könnte mir vorstellen, dass der Vermieter nun recht eifrig nach vermeintlichen Gründen suchen wird, die die Befristung im Nachhinein plausibel machen sollen. Aber es wurden ja keine Befristungsgründe schriftlich bei Mietvertragsbeginn mitgeteilt! Die Entgegennahme solcher Befristungsgründe hätte sich der Vermieter ja ebenfalls gesondert schriftlich bestätigen lassen müssen (Empfangsbekenntnis). Eventuell wird der Vermieter nun versuchen, (wahrheitswidrig?) Zeugen hinzuzuziehen, bspw. den Hausmeister. Und der bestätigt dann, dass der Abriss der Wohnung bevorsteht.
Denkbare (fingierte) Gründe könnten auch sein:
- der Hausmeister soll die Wohnung als Reparaturbasis übernehmen und dazu ist deren Räumung nötig
- das Vermietungsbüro der WBG soll dort rein und deswegen ist die Räumung nötig
- die Wohnung soll freigemacht werden wegen dem Anbau eines Aussenfahrstuhls
- die Wohnung muss leider freigemacht werden, um die Traglasten pro m² zu vermindern, da ein Baustatiker auf mittlere Sicht die Entlastung des Gebäudes empfohlen hat
- die Wohnung soll als Übergangsquartier für Wanderarbeiter dienen, die in der Nachbarschaft und im gleichen Haus gemäss den Anforderungen der EnEV Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten ausführen, deren Erledigung gesetzlich vorgeschrieben ist
- um den Grundriss des Gebäudes zu verändern, sollen einige Wände entfernt werden und die Flurflächen gemäss den Anforderungen der Brandschutzvorschriften angepasst werden
- es ist ein behindertengerechter Umbau der Wohnung geplant und auch angekündigt worden, der nun durchgeführt werden soll, da die satzungsgemässen Ziele der WBG eine bestimmte Quote für Behindertenwohnungen vorsehen, und dieser Umbau soll nun erledigt werden
- es ist eine wirtschaftliche Verwertung des Gebäudes geplant, wobei die vermietete Wohnung dem Verwertungszweck entgegensteht
Günter hat geschrieben:Ernsthaft, ich würde auf Fortsetzung des unbefristeten Mietverhältnisses bestehen und notfalls mit Klage drohen.
Dazu müssen alle erforderlichen Schritte beweissicher durchgeführt werden, auf Zuruf wird sich beim Vermieter nichts tun.
Koelsch hat geschrieben:"Angemessene" Miete liegt bei € 350 kalt, Nachbar im gleichen Haus zahlt bei identischer Wohnung wohl € 670 kalt, und das ist dort in der Gegen normal.
Ich vermute mal, da hat sich der Vermieter recht hübsch selbst ins Knie geschossen.
Und deswegen wird der Vermieter alles versuchen, um den Mieter rauszukriegen. Eventuell wird behauptet, der Kündigungsgrund wäre damals schriftlich unter Zeugen auf einem Beiblatt zum Mietvertrag übergeben worden. Dass der Mieter das Beiblatt nun unterschlage, sei noch lange kein Grund, nun eine Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis zu verlangen. (Oder noch schärfer: Im übrigen hätte man Strafanzeige gestellt wegen Verdrehung der Tatsachen und Falschbehauptungen.)