Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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marsupilami
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#26

Beitrag von marsupilami »

Dann ist es aber eigentlich auch unsinnig, die Bescheide einzeln aufzulisten.
Denn da können ja die älteren dann u.U. auch hinten runter fallen.

Abgesehen davon ist octopus juristischer Laie, er muß nicht wissen, dass es ein Urteil gibt, das diese explizite Auflistung verlangt.
Er verlangt Überprüfung nach 44 und gut ist.

Oder sehe ich das falsch?
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octopus
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#27

Beitrag von octopus »

Willkommen Günter
Günter hat geschrieben:Zeitnah kannst du dir in die Haare schmieren. Wichtig ...
Soll heißen, "zeitnah" aus dem Text wie folgt entfernen?

...betragen wir gleichzeitig nach Abschluss des genannten Verfahrens die Überprüfung ...
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Koelsch
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#28

Beitrag von Koelsch »

marsupilami hat geschrieben:Dann ist es aber eigentlich auch unsinnig, die Bescheide einzeln aufzulisten.
Denn da können ja die älteren dann u.U. auch hinten runter fallen.

Abgesehen davon ist octopus juristischer Laie, er muß nicht wissen, dass es ein Urteil gibt, das diese explizite Auflistung verlangt.
Er verlangt Überprüfung nach 44 und gut ist.

Oder sehe ich das falsch?
Das siehst Du falsch - wenn ich mich richtig erinnere hatte JC argumentiert Ü-Antrag nur für Zeitraum ist nicht bestimmt genug und Gericht hatte gesagt so isses.

Die älteren können eben dann bei später LSG Entscheidung nicht mehr runter fallen, wenn der Antrag läuft, weil die Sache dann durch den Antrag ja bereits rechtshängig ist.
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Koelsch
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#29

Beitrag von Koelsch »

octopus hat geschrieben:
...betragen wir gleichzeitig nach Abschluss des genannten Verfahrens die Überprüfung ...

Nein, siehe mein Posting # 26
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#30

Beitrag von marsupilami »

Also dann so wie Koelsch schrub und die Bescheide auflisten.


:arge:

Was ist mit den Bescheiden bis zu dem Urteil?
Wie bringt man die unter?
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Günter
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#31

Beitrag von Günter »

Wir beantragen zeitgleich (gleichzeitig) die Überprüfung aller Bescheide seit dem 01.01.2014 (nochmals einzeln auflisten) und beantragen diese Überprüfung bis zum Abschluss des Verfahrens ruhend zu stellen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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octopus
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#32

Beitrag von octopus »

Irgendwie beißt sich die Katze jetzt in den eigenen Schwanz.

Da nur ein Jahr rückwirkend berücksichtig werden dürfen, ist der Einwand von @Koelch sicherlich richtig. Aber, selbst auf Grund eines Urteils, z.B. Anfang des Jahres 2016 muss man mMn trotzdem eine Erfolgschance bei der Überprüfung des Sachverhalts aus dem Jahr 2014 haben, wenn beim Antragsdatum die Fristen gewahrt gewesen sind.

Was tun sprach Octopus (Zeus)?

Welche Daten sind nun aufzuführen, nur der Zeitraum von xx bis xx oder nur die Daten der betreffenden einzelnen Bewilligungsbescheide?
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Koelsch
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#33

Beitrag von Koelsch »

Bewilligungsbescheid vom .....
Änderungsbescheid vom ....
Bewilligungsbescheid vom ....
....

und das für den Zeitraum ab 1.1.2014

Und wenn Du den Ü-Antrag jetzt stellst, dann kann das LSG in 2016 entscheiden ohne dass Dich das groß juckt, denn der Antrag läuft ja bereits, er ruht nur.
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#34

Beitrag von octopus »

Alles klar, und nochmals vielen Dank! :bravo: :bravo: :bravo:

Den “von bis Zeitraum“ werde ich nicht mit aufführen und somit nur noch die jeweiligen einzelnen Daten der Bescheide aufzählen.
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#35

Beitrag von tigerlaw »

octopus hat geschrieben:Alles klar, und nochmals vielen Dank! :bravo: :bravo: :bravo:

Den “von bis Zeitraum“ werde ich nicht mit aufführen und somit nur noch die jeweiligen einzelnen Daten der Bescheide aufzählen.
:Daumenhoch: :Daumenhoch: :Daumenhoch:

Ist doch logo: In den einzelnen Bescheiden sind ja die betreffenden Monate ausdrücklich aufgeführt!

Und beachte: Die Überprüfung ist eine "Rettungsmöglichkeit", die es mit diesen umfassenden Möglchkeiten nur im Sozialrecht gibt, damit dem materiellen Recht möglichst weit zur Wirkung verholfen werden kann.

Vor der "Rettung" sollte man aber natürlich die eigentlichen Rechtsmittel ergreifen, nämlich Widerspruch und ggf. danach Klage!

Daraus folgt für Euch: Gegen jeden Bescheid, der in der Zukunft eingeht und unzutreffend niedrige KdU bewiligt, sofort Widerspruch einlegen ("Fuß in die Tür setzen")! Man kann aber auch dann jeweils schreiben, dass man mit einer Aussetzung des Widerspruchsverfahrens bis zum Abschluss des Normenkontrollverfahrens vor dem LSG einverstanden sei.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#36

Beitrag von octopus »

@tigerlaw

Vielen Dank für Deine weiteren Erläuterungen. Wir werden es genauso handhaben, wie es hier im Forum diskutiert und auch vorgeschlagen worden ist. Über die Resultate meines Widerspruchs und des Überprüfungsantrags werde ich dann später berichten.
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Koelsch
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#37

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#38

Beitrag von octopus »

Wie ich bereits gepostet habe, ist das Konzept bzw. die Satzung der Stadt durch das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht am 30.05.2016 bezüglich der Wohnungsgröße gekippt worden.

Jetzt bin ich mal gespannt darauf, wie das JC in unserem Fall gedenkt weiter zu verfahren. Wie hier schon diskutiert und auch empfohlen, hatten wir jedes Mal, sofern neue Leistungsbescheide ausgestellt worden sind, Widersprüche sowie Überprüfungsanträge - gegen Empfangsbestätigung - gestellt/eingereicht.

Wahrscheinlich kann ich aber davon ausgehen, dass das JC sich nicht von selbst melden wird. Sollte dies der Fall sein, werden wir wohl spätestens Ende Juni uns wieder in Erinnerung bringen.
.
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#39

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch:
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Günter
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#40

Beitrag von Günter »

Ich denke auch, ein freundliches Schreiben, verbunden mit der Frage ob es im Sinne des Steuerzahlers sein kann, wenn nun vermeidbare Gerichtskosten anfallen werden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#41

Beitrag von tigerlaw »

Scheibe auch noch, dass grundsätzlich 3 Monate für die Entscheidung über einen Widerspruch ausreichend sind. Selbst wenn die LSG-Entscheidung erst noch detailliert geprüft werden müsste, dürfte der 3-Monats-Zeitraum nicht bis zum St.-Nimmerleins-Tag ausgeweitet werden.

Dass mit diesen Formulierungen stillschweigend auch bereits die Androhung einer Untätigkeitsklage erfolgt, erkennen die Leute im JC auch so, da braucht Ihr dieses Wort gar nicht förmlich mit aufnehmen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#42

Beitrag von Olivia »

Und wenn eine Untätigkeitsklage stillschweigend mitschwingt, kann sich das Jobcenter später nicht mehr darauf berufen, von einer Untätigkeitsklage überrumpelt worden zu sein, mit der Folge der Verweigerung der Kostenerstattung.
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#43

Beitrag von octopus »

@tigerlaw

Vielen Dank für die Zusatzinfo. Ich werde deinen Textvorschlag in meinem Schreiben zu gegebener Zeit mit einbinden.
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octopus
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#44

Beitrag von octopus »

Guten Morgen liebe Forengemeinde!

mittlerweile haben wir ja Anfang Juli und somit werden wir nun in der nächsten Woche ein Erinnerungsschreiben hinsichtlich unserer KDU-Nachforderung dem JC persönlich übergeben (mit Empfangsbestätigung). Hierfür habe ich folgenden Text (siehe PDF-Anhang) vorgesehen. Ich würde mich freuen, wenn ihr den Entwurf mal überprüfen könntet, und falls erforderliche Änderungen oder Ergänzungen nötig sein sollten, diese dann mitzuteilen.

Jetzt schon mal ein herzliches Dankeschön Eure Bemühungen.

LG aus dem Norden
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Zuletzt geändert von octopus am Mi 6. Jul 2016, 12:31, insgesamt 1-mal geändert.
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marsupilami
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#45

Beitrag von marsupilami »

Erstmal was technisches:
wenn ich das Teil aufrufe, krieg ich das nach Speicherung in Chrome in einem neuen Tab geöffnet.
Dieser neue Tab ist mit Klarname betitelt!
Wenn ich mir in einem PDF-Reader die Eigenschaften dieses Dokumentes anschaue, ist im Dokument-Titel genau dieser Klarname drinne.
Dokument-Titel bitte nicht verwechseln mit Datei-Name!


Und wenn ich das Teil mit dem PDF-XChange-Viewer öffne, wird auch da im Tab dieser Klarname als Dokument-Titel angezeigt.
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#46

Beitrag von Koelsch »

Ansonsten kann das nach meiner Meinung raus. Ich würde zwar das ein oder andere etwas anders schreiben, aber das ist unwichtig. Jeder schreibt seinen eigenen Stil und wenn es klar und deutlich ist, dann sollte man auch dabei bleiben.
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#47

Beitrag von kleinchaos »

Ja. Hätte ja auch ein Dreizeiler gereicht, aber so steht nochmal explizit drin was ihr wollt. Nicht dass die das vergessen haben?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#48

Beitrag von octopus »

Moinsen,

erstmal vielen Dank für die Info zu den Metadateien im PDF-File. Ich habe dies jetzt korrigiert und eine neue Datei hochgeladen. Ich denke, dass jetzt alles im grünen Bereich ist. Im laufe des Tages melde ich mich noch mal.
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marsupilami
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#49

Beitrag von marsupilami »

So sieht das schon besser aus.
Bei der Formulierung gefällt mir das "möchte" nicht.
Das ist einerseits so obrigkeits-hörig "möchte, wenns denn nicht zu viele Umstände macht, wenns denn ihre Zeit erlaubt, ...."
Ich möchte aus so gerne so vieles.

Ihr wollt was von denen, also sagt und schreibt das auch: wir wollen, dass ihr die Widersprüche überprüft, bearbeitet und dann die Kohle rüberwachsen laßt.

Vorschlag:
..... hinsichtlich der Leistungsbeträge für die Kosten der Unterkunft, möchten wollen wir uns in Erinnerung bringen.
Und statt rumzudrucksen:
Wir möchten Sie nun bitten, die von uns bereits geforderten und jetzt auch zustehenden Differenzbeträge auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen.
klar und deutlich auffordern, was zu tun.
Wir fordern Sie auf, die von uns bereits geforderten und jetzt auch zustehenden Differenzbeträge bis zum [Datum] auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen.
ca. 14 Tage nach Briefdatum, damit die in die Hufe kommen


Damit ist das Schreiben immernoch Deines von der Grundformulierung und Stil und enthält jetzt aber eine deutliche Aufforderung und Zielsetzung und ist trotzdem noch höflich genug.
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octopus
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#50

Beitrag von octopus »

marsupilami hat geschrieben: So sieht das schon besser aus.
Nochmals Danke für den Hinweis. :bravo: Ich hatte leider vor dem Hochladen vergessen mit einem Tool die relevanten Daten heraurauszufiltern.
marsupilami hat geschrieben: Damit ist das Schreiben immer noch Deines von der Grundformulierung und Stil und enthält jetzt aber eine deutliche Aufforderung und Zielsetzung und ist trotzdem noch höflich genug.

Ich kann auch manchmal ein höflicher Mensch sein. Dein Einwand sticht aber, denn hinundwieder etwas forscher an die Sache herangehen ist auch mal erforderlich. Ich werde es berücksichtigen.
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