Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
- marsupilami
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Sollte machbar sein.
Hab ich ja hier auch.
Hab ich ja hier auch.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Das war doch aber die Firma, die einfach im laufenden Vertrag die Preise erhöht hat. Auch nicht nett.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Siehe dazu http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 94417.htmlTurtle39 hat geschrieben:Wir haben hier zwar Internet-Flatrate mit bis zu 16 MBit/s ABER es kommen blos 2 MBit/s an
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Danke OliviaOlivia hat geschrieben:Siehe dazu http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 94417.htmlTurtle39 hat geschrieben:Wir haben hier zwar Internet-Flatrate mit bis zu 16 MBit/s ABER es kommen blos 2 MBit/s an
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Thema TV
Seid 1.6 hat unsere Hausverwaltung mit TeleColumbus einen neuen Vertrag ausgehandelt. Es wurden auf 1 Gebäude 2 Schüsseln installiert und unterirdisch neue Kabel verlegt.
Alle Mieter bekommen 1 Reciever, der über die Betriebskosten abgerechnet wird (angeblich monatlich 9,99 €)
Und nun kommt es ... wir können OHNE das Teil nicht mal mehr ARD ect. schauen.
Andere Wohnhäuser haben teilweise (egal ob mit oder ohne Reciever) auch nur schwarze Bildschirme.
Ich bin gespannt wie es weiter geht.
Seid 1.6 hat unsere Hausverwaltung mit TeleColumbus einen neuen Vertrag ausgehandelt. Es wurden auf 1 Gebäude 2 Schüsseln installiert und unterirdisch neue Kabel verlegt.
Alle Mieter bekommen 1 Reciever, der über die Betriebskosten abgerechnet wird (angeblich monatlich 9,99 €)
Und nun kommt es ... wir können OHNE das Teil nicht mal mehr ARD ect. schauen.
Andere Wohnhäuser haben teilweise (egal ob mit oder ohne Reciever) auch nur schwarze Bildschirme.
Ich bin gespannt wie es weiter geht.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Das ist bitter. Aber ist es nicht so, dass das Jobcenter die Monatsgebühr übernehmen muss, wenn anders kein Fernsehempfang möglich ist? Gut wäre auch, wenn der Tele Columbus-Vertrag Bestandteil des Mietvertrages wird, den man nicht abwählen kann. Dann wäre die Sache eindeutig.
Vielleicht kann man da mal mit der HV reden und sie bitten, eine entsprechende Bestätigung zuzusenden?
Vielleicht kann man da mal mit der HV reden und sie bitten, eine entsprechende Bestätigung zuzusenden?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Da es sich um eine Vertragsänderung (da es keine Verhandlung gab und keine Alternativen, handelt es sich eher um eine Kapitulationsurkunde) muss es ein Ankündigungsschreiben gegeben in dem sowohl die geplante Änderung sowie die Konsequenzen aus Verweigerung (Plombierung der Anschlussdose sowie fehlender TV Empfang) beschreiben ist. Eine Kopie des Schreibens mit dem Hinweis, dass du ein verfassungsmäßiges Recht auf TV Empfang hast an das JC GruSI-Amt mit dem Hinweis auf deren Pflicht zur Kostenübernahme.
Siehe auch Punkt 2 und 5 https://www.test.de/TV-Empfang-Das-duer ... 1447501-0/
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 31411.htmla) Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG hat jeder das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. Zu den allgemein zugänglichen Quellen, auf die sich die Informationsfreiheit erstreckt, gehören insbesondere Hörfunk- und Fernsehprogramme. Da das Grundgesetz keinen Unterschied zwischen in- und ausländischen Informationsquellen macht, gehören zu den allgemein zugänglichen Informationsquellen auch alle ausländischen Rundfunkprogramme, deren Empfang in der Bundesrepublik Deutschland möglich ist (vgl. BVerfGE 90, 27 <32>). Soweit der Empfang von Rundfunkprogrammen von technischen Anlagen abhängt, erstreckt sich der Schutz der Informationsfreiheit auch auf die Anschaffung und Nutzung solcher Anlagen. Die Installation einer Parabolantenne, die den Empfang von Rundfunkprogrammen ermöglicht, die über Satellit ausgestrahlt werden, ist daher ebenfalls von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG geschützt (vgl. BVerfGE 90, 27 <32 f.>).
Siehe auch Punkt 2 und 5 https://www.test.de/TV-Empfang-Das-duer ... 1447501-0/
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Bei Nachfragen (und auch erst dann!) eine Kopie vom DVB-T-"Funkloch" sowie einen Ausdruck, dass der DSL-Anschluss für IP-TV nicht geeignet ist, da viel zu langsam.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Die Umrüstung auf DVB-T2 kostet eine Menge Geld und ist daher auch keine Alternative.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Liegt dem SG alles vor. Eine Anmietung der Wohnung wäre ohne das Breitbandkabel nicht möglich. Es gibt wohl auch ein Urteil wo entschieden wurde das wir auch mit Zimmerantenne TV gucken könnten.Olivia hat geschrieben:Das ist bitter. Aber ist es nicht so, dass das Jobcenter die Monatsgebühr übernehmen muss, wenn anders kein Fernsehempfang möglich ist? Gut wäre auch, wenn der Tele Columbus-Vertrag Bestandteil des Mietvertrages wird, den man nicht abwählen kann. Dann wäre die Sache eindeutig.
Vielleicht kann man da mal mit der HV reden und sie bitten, eine entsprechende Bestätigung zuzusenden?
Die Anhörung auf dem SG war Ende März, JC will die Kosten nicht zahlen hat es dem SG auch schriftlich mitgeteilt. Nun muss das SG entscheiden.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
??Günter hat geschrieben:Da es sich um eine Vertragsänderung (da es keine Verhandlung gab und keine Alternativen, handelt es sich eher um eine Kapitulationsurkunde) muss es ein Ankündigungsschreiben gegeben in dem sowohl die geplante Änderung sowie die Konsequenzen aus Verweigerung (Plombierung der Anschlussdose sowie fehlender TV Empfang) beschreiben ist. Eine Kopie des Schreibens mit dem Hinweis, dass du ein verfassungsmäßiges Recht auf TV Empfang hast an das JC GruSI-Amt mit dem Hinweis auf deren Pflicht zur Kostenübernahme.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 31411.htmla) Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG hat jeder das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. Zu den allgemein zugänglichen Quellen, auf die sich die Informationsfreiheit erstreckt, gehören insbesondere Hörfunk- und Fernsehprogramme. Da das Grundgesetz keinen Unterschied zwischen in- und ausländischen Informationsquellen macht, gehören zu den allgemein zugänglichen Informationsquellen auch alle ausländischen Rundfunkprogramme, deren Empfang in der Bundesrepublik Deutschland möglich ist (vgl. BVerfGE 90, 27 <32>). Soweit der Empfang von Rundfunkprogrammen von technischen Anlagen abhängt, erstreckt sich der Schutz der Informationsfreiheit auch auf die Anschaffung und Nutzung solcher Anlagen. Die Installation einer Parabolantenne, die den Empfang von Rundfunkprogrammen ermöglicht, die über Satellit ausgestrahlt werden, ist daher ebenfalls von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG geschützt (vgl. BVerfGE 90, 27 <32 f.>).
Siehe auch Punkt 2 und 5 https://www.test.de/TV-Empfang-Das-duer ... 1447501-0/
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Genau das geht eben nicht. Lt. DVB-T-Ausbaukarte ist dort bei Euch auf dem Land nur eine Dachantenne möglich, die aufwändigste Antenne überhaupt. Danach käme eine Aussemantenne in den Orten in der Nähe von Ballungsräumen und dann nur in Ballungsräumen eine Zimmerantenne. Für die Dachantenne wäre übrigens auch ein Blitzschutz nötig, siehe die Unwetter allerorten derzeit.Turtle39 hat geschrieben:Es gibt wohl auch ein Urteil wo entschieden wurde das wir auch mit Zimmerantenne TV gucken könnten.
DVB-T wird in Zukunft abgeschaltet. Der Nachfolger DVB-T2 startet zunächst mit einem Pilotbetrieb und Privatsender werden später verschlüsselt. Der Netzausbau dürfte auf dem flachen Land auf absehbare Zeit noch schlechter sein als bei DVB-T. Ich würde mich nicht darauf verweisen lassen!
Hat das Gericht schon eine Tendenz erkennen lassen? Da geht es ja um viel Geld. Das läppert sich über die Monate und Jahre.Die Anhörung auf dem SG war Ende März, JC will die Kosten nicht zahlen hat es dem SG auch schriftlich mitgeteilt. Nun muss das SG entscheiden.
Ich würde dem Gericht auch darlegen, dass Streaming per Internet auch keine Alternative ist, weil die Bandbreite zu gering ist und auch in Zukunft nicht erhöht werden wird.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Also eigentlich war die Richterin auf "meiner Seite" allerdings kannte sie das von der Gegenseite genannte Urteil nicht und will sich "reinlesen und dann entscheiden"Olivia hat geschrieben:Hat das Gericht schon eine Tendenz erkennen lassen? Da geht es ja um viel Geld. Das läppert sich über die Monate und Jahre.
Ich würde dem Gericht auch darlegen, dass Streaming per Internet auch keine Alternative ist, weil die Bandbreite zu gering ist und auch in Zukunft nicht erhöht werden wird.
Laut einer Bekannten (Alleinerziehende Mutter mit 5 Kindern - wohnt auch hier in der Siedlung und bekommt die Kabelgebühren vom JC zu 100 % bezahlt) hat sie jetzt für ihre Kids einen zweiten Digitalreciever besorgt (uns wird nur einer seitens der Wohnungseigentümer zur Verfügung gestellt) und mit dem können die Kids TV schauen ... ohne bleibt der Bildschirm schwarz.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Kann man nicht auf die Nachbarin Bezug nehmen und dem JC mitteilen, dass die Kostenübernahme doch dort funktioniert?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Heiße Kiste, das kann dann auch so ausgehen, dass JC sagt: Danke für den Hinweis, streichen wir dann gleich mal bei den Nachbarn. (Wobei der erste Halbsatz aus Gründen der Ökonomie vermutlich unterbleiben wird)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Das halte ich (wir = Anwältin und ich) noch ein bissel zurück (als Widerspruchsgrund) falls das Urteil zu Gunsten des JC ausfällt.Olivia hat geschrieben:Kann man nicht auf die Nachbarin Bezug nehmen und dem JC mitteilen, dass die Kostenübernahme doch dort funktioniert?
Ausserdem wollte die Nachbarin mir (aus welchem Grund auch immer) ihre BG Nummer nicht nennen ;) ... sie wird schon wissen was ggf. passieren könnte
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Ich möchte nicht wissen bei wievielen hier bezahlt wird und auch nicht ... ob ich wohl mal für die ganze Siedlung einen Überprüffungsantrag stelle ?Koelsch hat geschrieben:Heiße Kiste, das kann dann auch so ausgehen, dass JC sagt: Danke für den Hinweis, streichen wir dann gleich mal bei den Nachbarn. (Wobei der erste Halbsatz aus Gründen der Ökonomie vermutlich unterbleiben wird)
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Sodele ... am 21.08 haben wir (für beide ist das Erscheinen angeordnet) ab 9 Uhr einen Termin zur Erörterung des Sachverhaltes für 10 !!! (ZEHN) Aktenzeichen.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
So viele Daumen hab ich ja gar nicht, also für alle Aktenzeichen zusammen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Boh 10 AZ ! Da kommt Mensch schnell durcheinander! Auf das nun endlich Licht im langen Tunnel des Chaos kommt.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
- marsupilami
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Gib rechtzeitig nochmal laut.
Denn wenn ich schon jetzt anfange zu drücken, dann sind die Daumens bis zum Termin lahm und taub.
Denn wenn ich schon jetzt anfange zu drücken, dann sind die Daumens bis zum Termin lahm und taub.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Ihr seid so toll
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Am Montag war ja unser Termin auf dem Sozialgericht.
Die ersten beiden Aktenzeichen wurden kurzfristig vorab als "erledigt" erklärt, so das nur noch 8 Aktenzeichen zu "verhandeln" waren.
Ich hänge euch mal die Niederschrift als PDF an.
Steinigt mich bitte nicht.
Die ersten beiden Aktenzeichen wurden kurzfristig vorab als "erledigt" erklärt, so das nur noch 8 Aktenzeichen zu "verhandeln" waren.
Ich hänge euch mal die Niederschrift als PDF an.
Steinigt mich bitte nicht.
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Zuletzt geändert von Turtle39 am Sa 26. Aug 2017, 17:46, insgesamt 1-mal geändert.