Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Turtle39
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Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#1

Beitrag von Turtle39 »

Hallo zusammen,

ich habe ja eigentlich schon lange darauf gewartet, aber jetzt bin ich echt überrumpelt, zumal wir schon seid 2003 hier wohnen :heul:

Wir haben derzeit folgende KDU 2 Personen, 56,98 qm
Grundmiete = 256,41 Euro
Nebenkosten = 182,59 Euro (inklusive Warmwasser/Heizung)
Bruttokaltmiete = 359,31 Euro
Heizkosten = 66,97 Euro
Stellplatz = 20,00 Euro
Antennengebühr = 13,72 Euro

Laut Aufforderungsschreiben (das hänge ich mal an) stehen uns aber nur
Bruttokaltmiete = 333,90 Euro
Heizkosten = ? Euro
zu.

Das ist eine Differenz von 25,41 € monatlich, die wir abllerdings bereits (mehr oder weniger) seid April 2008 schon immer selber zahlen (haben aber auch die letzten Jahre immer ca. 240 € Betriebkostenguthaben erzielt).

Nun ist guter Rat teuer, zumal uns im März 2013 ein Umzug nicht genehmigt wurde, weil dieser aus Sicht des Jobcenter nicht notwendig war.

Was meint ihr, soll ich einfach mal bei der Hausverwaltung/Eigentümer nachfragen, ob die die Miete senken würden ?
Oder lieber gleich wieder alles zur RA meines Vertrauens schicken ?

Bin für jeden Tip/Vorschlag dankbar.



Liebe Grüße
:turtle:
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Koelsch
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich würde das den Anwalt machen lassen. Allerdings sollte im Widerspruchsverfahren der Hinweis erfolgen, dass Ihr 2013 bereits versucht habt, die KdU zu senken, Euch aber seinerzeit ein kostensenkender Umzug abgelehnt wurde.

Der Landkreis möge auch einmal darlegen, wie er bei dieser geringen Differenz die Wirtschaftlichkeit eines Umzugs belegen will.
Ob dieses "neue" schlüssige Konzept nun tatsächlich schlüssig ist, das kann ohnehin nur mit Anwalt und Gericht geklärt werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#3

Beitrag von marsupilami »

Was ist mit Bestandsschutz?
Sie wohnen immerhin schon seit 2008 drinne, das JC weiß also schon länger, daß die Wohnung "zu teuer" ist.


Aber selbst der wird vermutlich nur mittels Anwalt durchgesetzt werden.
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Koelsch
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#4

Beitrag von Koelsch »

Auch ein Gedanke, den man anführen sollte - obwohl es den im SGB-Bereich meines Wissens nur in einiger Gemeinden gibt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Turtle39
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#5

Beitrag von Turtle39 »

Ok, ich schicke es der Anwältin per Mail hinterher. Hab ja gerade gestern erst wieder 3 Vollmachten nebst 2 PKH Antragsformulare per Post hingeschickt.
Ich glaube das ist dann die 4 oder 5 Klage die ich einreiche :heul:

marsu - Wir wohnen sogar schon seid 2003 in der Wohnung.
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Turtle39
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#6

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben:Ich würde das den Anwalt machen lassen. Allerdings sollte im Widerspruchsverfahren der Hinweis erfolgen, dass Ihr 2013 bereits versucht habt, die KdU zu senken, Euch aber seinerzeit ein kostensenkender Umzug abgelehnt wurde.

Der Landkreis möge auch einmal darlegen, wie er bei dieser geringen Differenz die Wirtschaftlichkeit eines Umzugs belegen will.
Ob dieses "neue" schlüssige Konzept nun tatsächlich schlüssig ist, das kann ohnehin nur mit Anwalt und Gericht geklärt werden.
Das hat sie schon bei einer anderen Klage angeführt. Sie schreiben ja ständig in den Bescheiden das sie die tatsächliche Miete zahlen, tun es aber nicht. Auch derzeit werden nur knapp 49 qm (+ 9 qm Arbeitsecke) als Miete bewilligt ... die 9 qm Arbeitsecke, werden aber im Gegenzug NICHT als Betriebsausgabe anerkannt.

Den Grund für die Ablehnung haben sie nicht angegeben (siehe Anlage)
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quinky
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#7

Beitrag von quinky »

Da das Jobcenter 2013 den Umzug für nicht notwendig erachtete, ist die Wohnung HEUTE ANGEMESSEN!!!!
DENN einen Umzug ablehnen, weil er nicht notwendig ist UND gleichzeitig eine Kostensenkung fordern, weil die Wohnung unangemessen ist, ist rechtlich nicht möglich.
Ich kann nicht etwas erlauben, was verboten ist!!!!!
Nachforderung über die gesamten Kosten der vergangenen Zeiten wegen VORSETZLICHER Benachteiligung (Schadenersatz!) = seit 2013 der Erklärung des Jobcenters, das die Wohnung angemessen ist.
Die Ablehnung eines Umzuges wegen NICHT-Notwendigkeit ist gleichzusetzen mit der Erklärung, das die KDU zwangsweise angemessen sein MÜSSEN!!

Gruß
Ernie
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Koelsch
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#8

Beitrag von Koelsch »

In der Richtung denke ich auch. Turtles Anwalt machte bisher einen ordentlichen Eindruck, ich denke, das wird sich auch dieses Mal bewahrheiten.
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marsupilami
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#9

Beitrag von marsupilami »

Vor allem, wenn Turtle diese Gedanken von hier an den Anwalt weitergibt.
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Turtle39
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#10

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben:Turtles Anwalt machte bisher einen ordentlichen Eindruck, ich denke, das wird sich auch dieses Mal bewahrheiten.
Du kennst meine Anwältin ? ... das ist nicht mehr die, die Du mir mal empfohlen hast.



marsu - das mache ich auf jeden Fall, auch wenn ich befürchte, das sie das gar nicht richtig zur Kenntnis nimmt ... sie lebt/wohnt nämlich schon fast auf unserem SG :pssst:

quinky - das Wohnungsangebot aus 2013 war allerdings teurer als die aktuelle, aber das steht ja nicht in der Ablehnung drin :gunni:
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Koelsch
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#11

Beitrag von Koelsch »

Du hattest mir mal, wenn ich mich nicht täusche, Schriftverkehr zukommen lassen. Der las sich gut.

OK, wenn das damals nicht zur Kostensenkung war, dann hinkt das Argument kräftig. Aber ich würd's trotzdem versuchen mit dem Argument - vielleicht weiß JC ja nicht mehr so genau, was damals war. :ka:
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Turtle39
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#12

Beitrag von Turtle39 »

Nach fast schlafloser Nacht möchte ich euch noch mal um Hilfe bitten, bzgl. was ich nun meiner Anwältin zum Thema mitteilen soll.

Noch mal kurz zu "unseren Fakten"
- mein Mann EU-Rentner mit 50 % Behinderung kann nur schwer laufen bzw. Treppen steigen, Auto fahren kann er selber nicht mehr
- ich Aufstockerin mit Minijob
- hier wohnhaft seid 09.2003 - Wohnung im Souterrain (ohne Treppen zugänglich)
- beide negative SCHUFA für noch mind. 3 Jahre (wegen abgeschlossener bzw. laufender InSo)
- Hund lebt mit im Haushalt

Wenn wir hier "raus" müß(t)en, bleiben wir garantiert weder im Landkreis noch im Bundesland. Soll heißen der Umzug ginge in den Westen. Umzugsunternehmen mit Kosten von mind. 1000 € (wenn das reicht).
Auszugsrenovierung, Kaution neue Wohnung, Sperrmüllentsorgung alte Wohnung (ettliche Möbel überstehen keinen weiteren Umzug) ect. ect.

Ich hab bestimmt etwas vergessen, aber ihr werdet mich da diesbezüglich bestimmt drauf bringen :frieden1:


Liebe Grüße und DANKE im voraus
:turtle:
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Koelsch
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#13

Beitrag von Koelsch »

Hat Dein Mann Kennzeichen "G" im Behindertenausweis?
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#14

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben:Hat Dein Mann Kennzeichen "G" im Behindertenausweis?
Leider nein ... er geht aber auch nicht zum Arzt um eine GDB-Erhöhung zu beantragen.
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Koelsch
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#15

Beitrag von Koelsch »

:aua: :aua:

Wir haben es ja hier mit einer Kostensenkungsaufforderung zu tun. Ob man dagegen schon vorgehen kann, ist fraglich - gucksu http://www.sozialrecht-in-freiburg.de
Darauf würde ich auch die Anwältin hinweisen.

Ansonsten, gucken, dass Kennzeichen "G" kommt und GdB angepasst wird, Wohnungsanzeigen studieren und dokumentieren. Ich vermute mal, angemessene Wohnung liegen auch bei Euch nicht auf der Straße. Bei der Suche bitte den Hund draußen vor lassen, der spielt nun mal für das JC keine Rolle.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#16

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben:Ich vermute mal, angemessene Wohnung liegen auch bei Euch nicht auf der Straße. Bei der Suche bitte den Hund draußen vor lassen, der spielt nun mal für das JC keine Rolle.
hm ... wenn ich hier uns bei der Hausverwaltung schaue, haben wir allein 41 Mietobjekte frei. Es sind ettliche dabei, die die Vorgaben erfüllen würden ABER nur zum Zeitpunkt der Anmietung. Spätestens nach der 1 Betriebskostenabrechnung werden auch diese Objekte nicht mehr den Kriterien entsprechen. Es sind nämlich sog. "Lockangebote" und der Mieter staunt dann nicht schlecht wenn er 1,5 Mieten Betriebskosten nachzahlen darf.

Der Hund muss mit ... ohne gehe ich nur in die Kiste.
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Koelsch
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#17

Beitrag von Koelsch »

Der Hund soll ja auch mit, nur sollst Du den Hund nicht als "Entscheidungskriterium" bei der Wohnraumsuche anführen.

Das mit den Betriebskosten kannst Du ja mit Euren Betriebskosten locker aushebeln. Es ist kaum darstellbar, dass die kalten Betriebskosten - und nur um die geht's erst mal - innerhalb einer Gemeinde "dramatisch" variieren.

Scheint aber in einigen Gegenden nicht unüblich zu sein. Ich hab einen Fall aus MeckPomm, da stiegen die "warmen" Betriebskosten eines Mietshauses von einem Jahr auf das nächste um ca. 300% - und JC fand das anscheinend normal, es wurde übernommen.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#18

Beitrag von Turtle39 »

Kann ich das so lassen (für die Anwältin) ?

1. wie der Landkreis bei dieser geringen Differenz (derzeitige Bruttokaltmiete 359,31 € zu angemessener Bruttokaltmiete 333,90 € = Differenz 25,41 €) die Wirtschaftlichkeit eines Umzugs belegen will, der mit neuer Kaution, Auszugrenovierung, Umzugsunternehmen ect. mind. 2000 € kosten wird, zumal wir sicherlich nicht in Sachsen wohnen bleiben werden.
2. gibt es nicht auch sowas wie Bestandsschutz, zumal das JC schon länger weiß, daß die Wohnung "zu teuer" ist (mindestens seid 2005).
3. Da das Jobcenter 2013 den Umzug für nicht notwendig erachtete, ist die Wohnung unserer Meinung nach HEUTE ANGEMESSEN!!!!
DENN einen Umzug ablehnen, weil er nicht notwendig ist UND gleichzeitig (nach über 2 1/2 Jahren) eine Kostensenkung fordern, weil die Wohnung unangemessen ist, ist rechtlich nicht möglich.
Ich kann nicht etwas erlauben, was verboten ist !!!
Nachforderung über die gesamten Kosten der vergangenen Zeiten wegen VORSETZLICHER Benachteiligung (Schadenersatz!) = seit 2013 der Erklärung des Jobcenters, das die Wohnung angemessen ist.
Die Ablehnung eines Umzuges wegen NICHT-Notwendigkeit ist gleichzusetzen mit der Erklärung, das die KDU zwangsweise angemessen sein MÜSSEN !!!
4. Ist mein Mann EU-Rentner mit 50 % Behinderung, kann nur schlecht laufen bzw. Treppen steigen, Auto fahren kann er selber nicht mehr. Demnach müssten wir eine neue Wohnung finden die (langfristig gesehen) auch behindertengerecht (Rollstuhl) ist.
5. Haben wir beide eine negative SCHUFA für noch mind. 3 Jahre (wegen abgeschlossener bzw. laufender InSo) und werden ohne SCHUFA Auskunft wohl kaum eine neue Wohnung finden.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#19

Beitrag von angel6364 »

Turtle39 hat geschrieben: zumal wir sicherlich nicht in Sachsen wohnen bleiben werden.
Ob man das nicht besser unerwähnt bleiben lassen sollte? :kopfkratz:
Die Begeisterung des JC, wieder einmal ein paar kostenträchtige Menschen an ein anderes JC loszuwerden, könnte den gegenteiligen Effekt wie erwünscht haben.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#20

Beitrag von Turtle39 »

angel6364 hat geschrieben:Ob man das nicht besser unerwähnt bleiben lassen sollte? :kopfkratz:
nun ja, wir wollen ja eigentlich gar nicht umziehen und mein Gedanke war halt wenn die lesen das sie zig1000 € ggf. zu zahlen haben, das sie uns gleich hier wohnen lassen
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#21

Beitrag von Koelsch »

ich würde es etwas umformulieren
Wenn ohnehin auf Veranlassung des JobCenters ein Umzug unumgänglich werden sollte, und diese zusätzlichen Kosten vom Steuerzahler zu übernehmen sind, brauchen wir ja auch nicht mehr aus Verantwortungsbewußtsein gegenüber dem Steuerzahler unsere Gedanken auf eine Rückkehr in meine alte Heimat auszuklammern.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#22

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben:ich würde es etwas umformulieren
Wenn ohnehin auf Veranlassung des JobCenters ein Umzug unumgänglich werden sollte, und diese zusätzlichen Kosten vom Steuerzahler zu übernehmen sind, brauchen wir ja auch nicht mehr aus Verantwortungsbewußtsein gegenüber dem Steuerzahler unsere Gedanken auf eine Rückkehr in meine alte Heimat auszuklammern.
Als Punkt 6 einfügen oder bei Punkt 1 ?
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Koelsch
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#23

Beitrag von Koelsch »

Bei Punkt 1 statt ...."zumal wir sicherlich nicht in Sachsen wohnen bleiben werden."
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#24

Beitrag von Turtle39 »

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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#25

Beitrag von Turtle39 »

Mein Mann hat mich gerade etwas schönes gefragt und zwar ...

... einerseits wird in JEDEM Widerspruchsbescheid des Jobcenters darauf "rumgeritten" das sein Widerspruch unzulässig sei, da er zwar zur Bedarfsgemeinschaft gehöre, aber auf Grund seiner unbefristeten Erwerbsminderungsrente ja von den Leistungen ausgeschlossen sei.
Andererseits fragt er sich (m.M.n. zurecht) WARUM kann man dann von ihm mehr oder weniger verlangen bis 02.2016 die KDU zu senken ?

Dann wird bei den Heizkosten ständig die Mietbescheinigung von 2012 (mit den Werten aus 2011) zugrunde gelegt, obwohl JÄHRLICH eine neue Mietbescheinigung samt Betriebskostenabrechnung abgegeben wird.

Was passiert eigentlich, wenn wir umziehen würden (in eine angemessene Wohnung) und nach der ersten Betriebskostenabrechnung diese wieder unangemessen wäre ? Müssen wir dann erneut umziehen ?

Werden die Kosten für die Antenne nicht anerkannt da es sich dabei nicht um Kosten der Unterkunft handeln würde, weil die Anmietung der Wohnung auch OHNE Antenne anmietbar gewesen sei.
Das stimmt so nicht, da im Mietvertrag etwas anderes steht UND man eine Gemeinschaftsantenne nicht mal eben "ausstöpseln" kann.
Zitat Hausverwaltung zum Thema Breitbandkabelnetz: die Verträge sind für das ganze Objekt abgeschlossen – es können keine Mieter aus dem Vertrag entlassen werden.
Ich hab euch den entsprechenden Teil des Mietvertrages mal angehängt.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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