Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Ich vermute mal, auch darauf wird Anwalt die richtige Antwort haben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Wie lebensfremd ist den dass?
Welches wäre denn der zugelassene "Vergleichsraum" innerhalb dessen Ihr umziehen dürftet?
Und andererseits: das BG-Mitglied ist nicht im ALG-Leistungsbezug, hat also keinerlei ALG-Rechte.
Soll aber gefälligst die andere halbe Miete zahlen.
So kaltschnäuzig.
Furchtbar.
Welches wäre denn der zugelassene "Vergleichsraum" innerhalb dessen Ihr umziehen dürftet?
Und andererseits: das BG-Mitglied ist nicht im ALG-Leistungsbezug, hat also keinerlei ALG-Rechte.
Soll aber gefälligst die andere halbe Miete zahlen.
So kaltschnäuzig.
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Muss das sein?
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Nach den vom JC angeführten BSG Entscheidung ist es aber wichtig, vernünftige, nachvollziehbare Gründe darzulegen, warum es "in den Westen" gehen soll.
Ich meine, Du hättest mal erwähnt, da gibt's Familie, und diese Familie könnte und würde bei der notwendigen Pflege Deines Mannes hilfreich unterstützend eingreifen, was die Kosten für die öffentliche Hand erheblich senken würde.
Ich meine, Du hättest mal erwähnt, da gibt's Familie, und diese Familie könnte und würde bei der notwendigen Pflege Deines Mannes hilfreich unterstützend eingreifen, was die Kosten für die öffentliche Hand erheblich senken würde.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Ich hoffe es ... der 3 Widerspruch, da geht es um den neuen BWZ u.a. um das fiktive Einkommen. Die haben tatsächlich die km-Gelderstattung des Arbeitgebers voll als Einkommen angerechnet.Koelsch hat geschrieben:Ich vermute mal, auch darauf wird Anwalt die richtige Antwort haben.
Auch das die Wohnung OHNE die Gemeinschatsantenne nicht anzumieten war/ist, darauf gehen die gar nicht ein. Es steht so im Mietvertrag und zusätzlich habe ich noch eine Mail der Hausverwaltung deswegen. Es geht zwar blos um 12,72 € monatlich, aber das ja schon seid mindestens 2008.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Das Wohnungsangebot aus dem Westen, welches seitens des JC als angemessen anerkannt wurde ist mittlerweile weg. Ich habe weitere Angebote hingeschickt, wo das Bad behindertengerecht (bodengleiche Dusche, erhöhtes WC ect.) wäre, die ist wohl "unangemesssen" und "nicht innerhalb des Vergleichsraumes"Koelsch hat geschrieben:Nach den vom JC angeführten BSG Entscheidung ist es aber wichtig, vernünftige, nachvollziehbare Gründe darzulegen, warum es "in den Westen" gehen soll.
Ich meine, Du hättest mal erwähnt, da gibt's Familie, und diese Familie könnte und würde bei der notwendigen Pflege Deines Mannes hilfreich unterstützend eingreifen, was die Kosten für die öffentliche Hand erheblich senken würde.
Die sind doch (noch) nicht ganz kross im Kopf.
Aber der ganze Umzug hat sich ja wohl eh "erledigt" (zumindest bis zur Anerkennung des neuen GdB aG bzw. G) da wir ja jetzt nun die Betrieebskosten senken.
Zuletzt geändert von Turtle39 am So 20. Dez 2015, 17:13, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Ich denke mal, die wollen das wir im Landkreis bleiben.marsupilami hat geschrieben:Welches wäre denn der zugelassene "Vergleichsraum" innerhalb dessen Ihr umziehen dürftet?
- marsupilami
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Genau!
Ihr könnte doch nicht einfach wegziehen.
Dann versaut Ihr denen die schöne Statistik und die Zuschüsse.
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Muss das sein?
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
da hätte ich auch selber drauf kommen könnenmarsupilami hat geschrieben:
Genau!
Ihr könnte doch nicht einfach wegziehen.
Dann versaut Ihr denen die schöne Statistik und die Zuschüsse.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Recht gut zur Thematik hier passend: http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/fo ... Id=2108131
insbesondere die Hinweise von Willy2 (Autor des Rechtsprechungstickers bei Tacheles)
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
So langsam PLATZE ich.
Jetzt haben wir die KDU auf die angemessenen Kosten gesenkt (400,87 €) da bekomme ich heute beigefügtes Antwortschreiben vom JC
Sind die noch ganz "knusprig" ?
Jetzt haben wir die KDU auf die angemessenen Kosten gesenkt (400,87 €) da bekomme ich heute beigefügtes Antwortschreiben vom JC
Sind die noch ganz "knusprig" ?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Um wie viel gedenkt das JC die Zahung ab April zu senken?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Mir fehlt da jede Begründung, da steht nur, wir haben geguckt, aber Deine Gründe sind nicht ausreichend. Toll, keine Erläuterung, was daran nicht ausreichend sein soll.
Ich vermute, Anwältin freut sich.
Ich vermute, Anwältin freut sich.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Also derzeit wird die Miete wie folgt anerkannt:Olivia hat geschrieben:Um wie viel gedenkt das JC die Zahung ab April zu senken?
Miete ... 256,41 €
Nebenkosten ... 106,90 €
Heizkosten ... 37,56 €
ab April gibt es nur noch:
Miete ... 227,00 €
Nebenkosten ... 106,90 €
Heizkosten ... 37,56 €
Meine Mietbescheinigung sagt:
Grundmiete ... 256,41 €
Betriebskosten ... 144,46 € (inkl. Heiz- und Warmwasserkosten)
Die Betriebskosten werden als Pauschale wie folgt aufgeteilt: 60 % Heiz- und Wasserkosten und 40 % weitere Betriebskosten
Das Schreiben habe ich von der Anwältin zur Kenntnisnahme erhalten.Koelsch hat geschrieben:Mir fehlt da jede Begründung, da steht nur, wir haben geguckt, aber Deine Gründe sind nicht ausreichend. Toll, keine Erläuterung, was daran nicht ausreichend sein soll.
Ich vermute, Anwältin freut sich.
Aber freuen wird sie sich am Montag trotzdem, denn ich habe die aEKS 12.2014 bis 05.2015 (17 Seiten) und den neuen Bescheid 12.2015 bis 05.2016 (15 Seiten) erhalten.
Da muss ich jetzt nur noch eine PD draus basteln und schauen was NICHT anerkannt wurde ... die Miete bzw. den seid Januar 2015 nicht mehr genutzen Arbeitsplatz haben sie bei der Berechnung der Miete jedenfalls NICHT berücksichtigt (den gekürzten Anteil aber auch nicht als Betriebsausgabe akzeptiert).
Am 30.3 ist übrigens Termin auf dem SG, ich weiss blos noch nicht wegen welcher (der gefühlten 100) Klage.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Das ist heftig - bei der Miete würden dann über 350 € jährlich aus dem Regelsatz zugeschustert werden müssen. Hoffentlich hat die Anwältin Erfolg!
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Und ich würde mich mal ganz vorsichtig erkundigen wie denn sie Wohnungssituation aussieht.
Wenn es wie in Berlin ist http://www.alg-ratgeber.de/post388889.html#p388889 , dann würde ich die Anwältin mit dem Argument leergefegter Wohnungsmarkt, wie soll denn die Mietsenkung vonstatten gehen loslassen.
Wenn es wie in Berlin ist http://www.alg-ratgeber.de/post388889.html#p388889 , dann würde ich die Anwältin mit dem Argument leergefegter Wohnungsmarkt, wie soll denn die Mietsenkung vonstatten gehen loslassen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Wohnungen gibt es (sofern sie nicht mit Asylanten belegt werden sollen) ABER nicht zu den KDU-Vorgaben oder wenn dann in einem 11-stöckigen Plattenbau.Günter hat geschrieben:Und ich würde mich mal ganz vorsichtig erkundigen wie denn sie Wohnungssituation aussieht.
Wenn es wie in Berlin ist http://www.alg-ratgeber.de/post388889.html#p388889 , dann würde ich die Anwältin mit dem Argument leergefegter Wohnungsmarkt, wie soll denn die Mietsenkung vonstatten gehen loslassen.
Wir wohnen hier seid 2003, mittlerweile hat GöGa 80 % GdB mit Merkzeichen G und B sowie Pflegestufe I.
Er kann die Wohnung über das Treppenhaus NICHT mehr verlassen ect. ect. ect.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Wir zahlen seid Jahren monatlich drauf und werden dann noch zur Kasse gebeten, wenn wir so sparsam waren und BK-Guthaben erwirtschaftet haben.Olivia hat geschrieben:Das ist heftig - bei der Miete würden dann über 350 € jährlich aus dem Regelsatz zugeschustert werden müssen. Hoffentlich hat die Anwältin Erfolg!
Die Anwältin weis noch nichts von den 2 Bescheiden ... die wird Montag Augen macheen (denke ich).
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Dann würde ich Mehrbedarf geltend machen. Merkzeichen G bedeutet in vielen Kommunen größere Wohnungen, weil Platz für den Rollator benötigt wird. Damit auch höhere Miete.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Aber wenn Treppe nicht mehr geht, kommt doch nur eine Erdgeschoss-Wohnung in Frage.
Also noch ein Kriterium, das das akzeptable Wohnungsanbot schmälert.
Also noch ein Kriterium, das das akzeptable Wohnungsanbot schmälert.
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- kleinchaos
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Nicht nur in Leipzig ist der Bedarf nach ein paar qm mehr an GdB 80 und Merkzeichen aG gebunden. Man muss also schon heftig gehbehindert sein, um in diesen fragwürdigen Genuss zu kommen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Wir wohnen Souterrain ... derzeit kann er nur über diee Terrasse und die anschließende Wiese raus (bei Arztterminen ect.)marsupilami hat geschrieben:Aber wenn Treppe nicht mehr geht, kommt doch nur eine Erdgeschoss-Wohnung in Frage.
Also noch ein Kriterium, das das akzeptable Wohnungsanbot schmälert.
Wenn neue Wohnung geht entweder nur mit Aufzug oder EG und ein absolutes muss = bodengleiche Dusche
Kann ich den zusätzlich auch beantragen ? weil er hat den beim GruSi-Amt beantragt.Günter hat geschrieben:Dann würde ich Mehrbedarf geltend machen. Merkzeichen G bedeutet in vielen Kommunen größere Wohnungen, weil Platz für den Rollator benötigt wird. Damit auch höhere Miete.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Würde ich machen. Mit Rollator braucht er Rangierfläche und wenn das GruSi-Amt bzw die Pflegekasse oder die KV den Rollator bewilligen, dann ist dein Landrat dabei das Gebiss in die eigenen Weichteile zu rammen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Mal so unter uns, ich würde auch die lokalen Zeitungen mal auf den Umgang der Behörden mit Behinderten aufmerksam machen. Und beim Petitionsausschuss des Landtages mal fragen ob man gedenkt euch zu helfen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Eigentlich ist die Rechtslage (oder soll sein), dass bei dokumentierter erfolgloser Wohnungssuche weiterhin die höheren alten KdU übernommen werden. 11-stöckiger Plattenbau mit freien Wohnungen mag vor der Flüchtlingskrise gegolten haben, heute kann ich mir auch abseits der Städte nicht mehr vorstellen, dass da noch was frei sein soll.Turtle39 hat geschrieben:Wohnungen gibt es (sofern sie nicht mit Asylanten belegt werden sollen) ABER nicht zu den KDU-Vorgaben oder wenn dann in einem 11-stöckigen Plattenbau.
Zu diesen Konditionen wird der Markt nichts hergeben. Was begründet denn das JC den Umstand, dass es keine Wohnungen verfügbar gibt, ihr aber trotzdem die Mehrkosten aus eigener Tasche zuzahlen sollt?Wenn neue Wohnung geht entweder nur mit Aufzug oder EG und ein absolutes muss = bodengleiche Dusche
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Eine Begründung habe ich (noch) nicht ... das was ich vorhin hochgeladen habe ist das einzige was mir die Anwältin hat zukommen lassen.Olivia hat geschrieben:Was begründet denn das JC den Umstand, dass es keine Wohnungen verfügbar gibt, ihr aber trotzdem die Mehrkosten aus eigener Tasche zuzahlen sollt?