Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#151

Beitrag von Koelsch »

Wobei die Aussage des Rundfunks "da geht DVB-T" eine allgemeine Aussage ist. Entscheidend ist die Frage - geht in dieser konkreten Wohnung DVB-T. Da macht es bekanntlich schon einen erheblichen Unterschied, wo die Wohnung liegt.

Sehr einfaches Beispiel - bei mir hatte ich (jetzt ist es besser) mehr als 12 Jahre lang Datenempfang im Wohnzimmer nur über Telekom, in den auf der anderen Seite gelegenen Zimmern aber auch aus anderen Netzen. Ich hab das seinerzeit ausprobiert.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#152

Beitrag von marsupilami »

Signatur?
Muss das sein?
sleepy5580
Benutzer
Beiträge: 1132
Registriert: Sa 8. Aug 2009, 20:28
Wohnort: Münsterland

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#153

Beitrag von sleepy5580 »

DVB-T ist ja auch nicht DVB-T gibt ja die Möglichkeit das es mit Zimmeratenne möglich ist, aber in vielen Teilen Deutschland brauchst du eine Aussenatenne oder sogar eine Dachantenne einmal prüfen welche Antenne du brauchst (für ARD/ZDF) und dann schauen ob die überhaupt vom Vermieter erlaubt ist. Wenn du z.B. eine Aussen- oder Dachantenne brauchst aber der Vermieter sagt nein, hast du keine Möglichkeit des Empfangs

Adresse zum prüfen:

http://www.ueberallfernsehen.de/empfang ... index.html
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#154

Beitrag von Olivia »

:bravo:

Also zunächst einmal:

1.) Dass dort ein DVB-T-Signal empfangbar ist, sagt noch lange nichts darüber aus, welche Sender überhaupt dort ausgestrahlt werden und welche vor Ort davon noch ankommen.

2.) Das emfangbare DVB-T-Signal müsste an der konkreten Empfangsstelle (also im Innenraum in der Fernsehecke) einer Signalpegelmessung unterzogen werden. Das Antennensignal muss dabei auch bei Schlechtwetter, Gewitter, Regen und Schneefall voll anliegen. Ist das Signal drinnen (zeitweise) zu schwach, wovon auf dem Land eigentlich generell schon einmal auszugehen ist, muss das Jobcenter nicht nur die DVB-T-Box, sondern auch eine Aussenantenne samt Verkabelung und Verstärker durch einen Antennentechniker bezahlen. Dann wäre noch die Frage der laufenden Stromkosten für die Verstärkung des Antennenempfangs zu klären.

3.) Für die erforderlichen Antennenarbeiten und die Errichtung der Antennenanlage auf dem Dach bzw. die Anbringung an der Fassade muss eine Genehmigung vom Vermieter eingeholt werden. Hierbei ist auch die Frage der Haftung zu klären (was ist, wenn die Antenne vom Dach geweht wird oder der Blitz einschlägt?). Wird diese Genehmigung nicht erteilt, ist wiederum der Kabelanschluss zu übernehmen.

PS: Für den angegebenen Standort sagt schon die Empfangsprognose, Aussen- oder Dachantenne. Und auch das nur für bestimmte Standorte. Mit Zimmerantenne wird das nix!
Benutzeravatar
Turtle39
Benutzer
Beiträge: 920
Registriert: So 7. Jun 2009, 17:04

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#155

Beitrag von Turtle39 »

tigerlaw hat geschrieben:Hmmm...

Eine gewisse Schlüssigkeit kann man dem zitierten Urteil des Sächs. LSG von 2012 (https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=155556) ja nicht abstreiten.

Andere Frage: Ist der Kabelanschluss gemäß Mietvertrag zwingend vorgeschrieben, oder könntet Ihr auch einen sog. "opt-out" vornehmen? Wenn das letztere möglich ist, dürften Eure Erfolgsaussichten (zumindest in Sachsen) recht schlecht sein.

Nur wenn Ihr keine Alternative habt, dürfte ein Anspruch auf Übernahme der Kabelgebühren möglich sein.
Seitens der Hausverwaltung wurde mir dieses Jahr nochmals schriftlich bestätigt, das eine Anmietung der Wohnung OHNE diesen Kabelanschluss NICHT möglich ist bzw. wäre. Das war auch als wir eingezogen sind (September 2003) nicht anders.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#156

Beitrag von tigerlaw »

Dann sehe ich doch recht gute Chancen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#157

Beitrag von Koelsch »

Weise die Anwältin nochmals darauf hin
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Turtle39
Benutzer
Beiträge: 920
Registriert: So 7. Jun 2009, 17:04

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#158

Beitrag von Turtle39 »

sleepy5580 hat geschrieben:DVB-T ist ja auch nicht DVB-T gibt ja die Möglichkeit das es mit Zimmeratenne möglich ist, aber in vielen Teilen Deutschland brauchst du eine Aussenatenne oder sogar eine Dachantenne einmal prüfen welche Antenne du brauchst (für ARD/ZDF) und dann schauen ob die überhaupt vom Vermieter erlaubt ist. Wenn du z.B. eine Aussen- oder Dachantenne brauchst aber der Vermieter sagt nein, hast du keine Möglichkeit des Empfangs

Adresse zum prüfen:

http://www.ueberallfernsehen.de/empfang ... index.html
Es ist nicht gestattet eine Schüssel anzubringen ... laut diesem Link ist, wenn ich die Karte ansehe, hier kein diagnostizierter Empfang.
Bei der Auswahl von nur Öffentlich rechtlichen Programmen ginge es wohl nur mit Aussenantenne.
Ich werde mir jetzt garantiert keine Zimmerantenne zulegen (nur um zu testen), denn zahlen muss ich den Anschluss eh, dann kann ich ihn auch nutzen.
Zuletzt geändert von Turtle39 am Sa 14. Mai 2016, 19:07, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#159

Beitrag von Pegasus »

Auch wir haben in den Nebenkosten den Kabelanschluss. JC und Gruselamt hat das bis jetzt nicht moniert.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#160

Beitrag von Olivia »

Turtle39 hat geschrieben:Seitens der Hausverwaltung wurde mir dieses Jahr nochmals schriftlich bestätigt, das eine Anmietung der Wohnung OHNE diesen Kabelanschluss NICHT möglich ist bzw. wäre. Das war auch als wir eingezogen sind (September 2003) nicht anders.
Am besten schriftlich bestätigen lassen, dass dies seit 2003 unverändert galt und weiter gilt.
sleepy5580
Benutzer
Beiträge: 1132
Registriert: Sa 8. Aug 2009, 20:28
Wohnort: Münsterland

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#161

Beitrag von sleepy5580 »

am besten Karte von den öffentlich rechtlichen deiner Region ausdrucken und/oder deiner Anwältin per Link zukommen lassen ich denke dann hat sie insgesamt mehr als genug Futter
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
Benutzeravatar
Turtle39
Benutzer
Beiträge: 920
Registriert: So 7. Jun 2009, 17:04

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#162

Beitrag von Turtle39 »

sleepy5580 hat geschrieben:am besten Karte von den öffentlich rechtlichen deiner Region ausdrucken und/oder deiner Anwältin per Link zukommen lassen ich denke dann hat sie insgesamt mehr als genug Futter
Bin gerade dabei es ihr zu mailen (mit Link) :bravo:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#163

Beitrag von marsupilami »

Sag ich doch: die Hausverwaltung sagt: ich fummel doch da nicht lange rum!
Der Kabelanschluß ist mit drinne!
Basta!

Und wenn sonst kein Empfang ist - laut Karten - wird das JC wohl oder übel in den sauren Apfel beißen müssen.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#164

Beitrag von Olivia »

Könnte das Jobcenter eigentlich auch auf ein Internetangebot für das Fernsehsignal verweisen?
http://tvstreamsde.jimdo.com/start/deut ... /?mobile=0
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#165

Beitrag von Günter »

Wenn sie die Kosten für den Internetanschluss übernehmen. Um eine ruckelfreie Übertragung zu haben bedarf es schon 50 Mbit/s
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Turtle39
Benutzer
Beiträge: 920
Registriert: So 7. Jun 2009, 17:04

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#166

Beitrag von Turtle39 »

Günter hat geschrieben:Wenn sie die Kosten für den Internetanschluss übernehmen. Um eine ruckelfreie Übertragung zu haben bedarf es schon 50 Mbit/s
Wir haben hier zwar Internet-Flatrate mit bis zu 16 MBit/s ABER es kommen blos 2 MBit/s an


Aber mal eine andere Frage.
Ich habe heute 30,25 € Entschädigung f. ­Verhandlung am 30.03.­2016 Sozialgericht ­Chemnitz au mein Konto erhalten. Zählt das beim JC als Einkommen ?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#167

Beitrag von Olivia »

Turtle39 hat geschrieben:Wir haben hier zwar Internet-Flatrate mit bis zu 16 MBit/s ABER es kommen blos 2 MBit/s an
Kann man da nicht beim Anbieter einen Preisnachlass aushandeln? Wenn so viel weniger durch die Leitung durchgeht?

Bei der anderen Frage müssen die Experten ran.
Benutzeravatar
Turtle39
Benutzer
Beiträge: 920
Registriert: So 7. Jun 2009, 17:04

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#168

Beitrag von Turtle39 »

Olivia hat geschrieben:
Turtle39 hat geschrieben:Wir haben hier zwar Internet-Flatrate mit bis zu 16 MBit/s ABER es kommen blos 2 MBit/s an
Kann man da nicht beim Anbieter einen Preisnachlass aushandeln? Wenn so viel weniger durch die Leitung durchgeht?
Der Anbieter ist die Telekom. Ich glaube kaum das die sich auf das Spiel einlassen.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#169

Beitrag von kleinchaos »

Entschädigung f Verhandlung SG dürften die Fahrtkosten sein? Kein Einkommen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
sleepy5580
Benutzer
Beiträge: 1132
Registriert: Sa 8. Aug 2009, 20:28
Wohnort: Münsterland

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#170

Beitrag von sleepy5580 »

Olivia hat geschrieben:
Turtle39 hat geschrieben:Wir haben hier zwar Internet-Flatrate mit bis zu 16 MBit/s ABER es kommen blos 2 MBit/s an
Kann man da nicht beim Anbieter einen Preisnachlass aushandeln? Wenn so viel weniger durch die Leitung durchgeht?

Bei der anderen Frage müssen die Experten ran.
Eine 2 mbit/s Leitung ist teurer als eine 16mbit/s also würde ich auch nicht versuchen in den Tarif rein zu kommen :zwinker:
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#171

Beitrag von Koelsch »

Den Sch... hab ich ja hier und im Büro auch - 16 Mbit werden angegeben, ankommen vielleicht 1,8 MBit.

Hier hab ich gekündigt und hab jetzt Mobile Flache Ratte mit 10 GB Volumen/Monat. Reich fast immer, diesen Monat aber nicht, da die Win 7 updates für Sohnemanns Läppi etwas "umfangreicher" waren. Letztes Update war 2013.

Kommt eben noch 1 GB vom Eierbrett dazu und notfalls eben ein Prepaid Webstick für 1-2 Tage - den hab ich hier ohnehin immer in Reserve.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#172

Beitrag von Olivia »

Eigentlich müsste der Preis deutlich sinken, wenn nur 1,8 oder 2 MBit ankommen.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#173

Beitrag von marsupilami »

Tut er nur, wenn Du als Kunde beweist, dass a) dem so ist und b) dass das die Regel ist c) über einen langen Zeitraum oder gar dauernd.
Und vor allem das dem Anbieter auch kund tust und ihm Gelegenheit gibst, das zu ändern.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#174

Beitrag von Günter »

Eigentlich ist ein Wort mit vielen Buchstaben und Null rechtlicher Wirkung.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Turtle39
Benutzer
Beiträge: 920
Registriert: So 7. Jun 2009, 17:04

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#175

Beitrag von Turtle39 »

Wir sind noch bis 2017 an die Telekom gebunden. Dann versuchen wir über unsere Kabelanbieter auch Telefon zu bekommen.
Antworten

Zurück zu „Kosten der Unterkunft (KdU) - ALG II/Hartz IV“