Umzug - Vorgehensweise
Umzug - Vorgehensweise
Hallo zusammen,
es sieht so aus, als würde ich wohl tatsächlich eine Wohnung in meiner Heimat erhalten.
Diese benötigt einen WBS, den ich erst beantragen kann, wenn mir der Mietvertrag vorliegt und ich muss den Vertrag binnen 7 Tagen nach Erhalt unterschreiben und zurücksenden.
Der Einzug muss dann schon am 01.12.2015 erfolgen. Daher benötige ich zumindest die doppelten Mieten. Mir wurde dies für eine andere Wohnung (die ich nicht bekam) bereits zugesichert.
Kann ich nun einfach wenn ich den Vertrag tatsächlich bekomme umziehen und mitteilen, dass ich ab dem 01.12. bei einem anderen JobCenter bin, oder muss ich hier erneut eine Genehmigung einholen? (Die Wohnung liegt im Landkreis statt in der Stadt - also anderer Ort als bei der vorherigen zugesicherten Wohnung) Die Genehmigung würde ich wohl auf jeden Fall erst dann erhalten haben, wenn ich den Mietvertrag schon unterschrieben habe. Die Mietkosten sind angemessen - mehr als angemessen, es ist eine Sozialwohnung. Ich bin unter 25, erhalte aber den vollen Satz - daher keine Ahnung ob die spezifischen Regeln für mich dann noch gelten. Unter 25 bin ich ja trotzdem - wenngleich ich eben anerkannt alleine wohne.
Wie gehe ich eurer Meinung nach vor, um am wenigsten Stress zu haben? Um das ALG neu zu beantragen benötige ich ja einen Aufhebungsbescheid. Damit die doppelten Mieten für Dezember und Januar bezahlt werden, brauche ich die Genehmigung. Was muss ich noch beantragen, etwa für Helferkosten? Wenn ich die Genehmigung habe, wie mache ich die Kosten dann geltend? Die Genehmigung sagt ja nur aus "dass übernommen wird", aber da ist ja noch nicht bekannt, was übernommen wird.
Kann ich den Neuantrag postalisch stellen oder muss ich ins JC kommen? Welche Unterlagen werden in Hinsicht auf meine UG-Geschichte (die dort ja auch wieder nicht gerafft werden wird) benötigt? Kann ich einen Antrag auf Erstausstattung sofort damit stellen, oder muss ich warten? Da ich bisher nicht alle Möbel der Erstausstattung habe, noch nie eine solche beantragt habe und einige Möbel den Umzug nicht überstehen werden, muss ich das beantragen. Ich würde dann eine Auflistung machen, was ich habe, was ich brauche und was ich brauche, weil es den Umzug nicht überstanden hat.
Da ich die Küche und einen Möbelstück (letzteres werde ich aber wegwerfen) übernehmen muss (nur 300 Euro) - kann ich diese Kosten im Rahmen der Erstausstattung geltend machen?
Das Möbelstück würde ich notfalls auch behalten, ist aber nicht gerade mein Geschmack. Eine Küche hätte ich aktuell bereits, die gehört aber meinen Eltern (;)) und würde daher nicht mitgenommen werden, weil die nun für meine Tante verwendet wird. Daher müsste ich eine Küche kaufen und nehme das im Rahmen der 300 Euro zur Übernahme auf mich. Die muss ich aber zahlen, bevor ich den Antrag stellen kann.
Mein aktuelles Bett, mein aktueller Schlafzimmerschrank und der Küchentisch wird den Umzug nicht überstehen, da verklebt. Die restlichen Möbel kann ich mitnehmen. Beim Schreibtisch kann ich nicht abschätzen, ob er das überlebt. Der ist zwar nicht verklebt, aber da meine aktuelle Wohnung in allen Räumen schräge Böden hat, sind alle meine Möbel sehr instabil (und deswegen verklebt) geworden. Soll ich irgendwelche Beweisfotos machen, damit das JC nicht herkommen und sagen kann "hatte ich schon und ging auch nicht kaputt - beweis das Gegenteil". Die genannten Möbel können nicht ohne Gewalt auseinandergebaut werden und werden daher noch in dieser Wohnung kaputt gehen - sie werden also nie in der neuen Wohnung eintreffen, bei der der Ermittlungsdienst das sehen könnte. Wie gehe ich vor, um halbwegs sicher zu sein?
Kleinkram im Sinne von Bettwäsche und Küchenzeugs ist alles vorhanden und bleibt vorhanden. Couch, Couchtisch und Elektrogeräte auch. Matratzen sind natürlich auch nicht kaputt (Ich habe ein Doppelbett, weil bequemer, natürlich erhalte ich nur ein Einzelbett, schon klar) aber schon drei Jahre alt und sehen entsprechend aus.
Würde mich über Tipps freuen, wie ich das möglichst stressfrei hinter mich bringe. Vielen Dank!
es sieht so aus, als würde ich wohl tatsächlich eine Wohnung in meiner Heimat erhalten.
Diese benötigt einen WBS, den ich erst beantragen kann, wenn mir der Mietvertrag vorliegt und ich muss den Vertrag binnen 7 Tagen nach Erhalt unterschreiben und zurücksenden.
Der Einzug muss dann schon am 01.12.2015 erfolgen. Daher benötige ich zumindest die doppelten Mieten. Mir wurde dies für eine andere Wohnung (die ich nicht bekam) bereits zugesichert.
Kann ich nun einfach wenn ich den Vertrag tatsächlich bekomme umziehen und mitteilen, dass ich ab dem 01.12. bei einem anderen JobCenter bin, oder muss ich hier erneut eine Genehmigung einholen? (Die Wohnung liegt im Landkreis statt in der Stadt - also anderer Ort als bei der vorherigen zugesicherten Wohnung) Die Genehmigung würde ich wohl auf jeden Fall erst dann erhalten haben, wenn ich den Mietvertrag schon unterschrieben habe. Die Mietkosten sind angemessen - mehr als angemessen, es ist eine Sozialwohnung. Ich bin unter 25, erhalte aber den vollen Satz - daher keine Ahnung ob die spezifischen Regeln für mich dann noch gelten. Unter 25 bin ich ja trotzdem - wenngleich ich eben anerkannt alleine wohne.
Wie gehe ich eurer Meinung nach vor, um am wenigsten Stress zu haben? Um das ALG neu zu beantragen benötige ich ja einen Aufhebungsbescheid. Damit die doppelten Mieten für Dezember und Januar bezahlt werden, brauche ich die Genehmigung. Was muss ich noch beantragen, etwa für Helferkosten? Wenn ich die Genehmigung habe, wie mache ich die Kosten dann geltend? Die Genehmigung sagt ja nur aus "dass übernommen wird", aber da ist ja noch nicht bekannt, was übernommen wird.
Kann ich den Neuantrag postalisch stellen oder muss ich ins JC kommen? Welche Unterlagen werden in Hinsicht auf meine UG-Geschichte (die dort ja auch wieder nicht gerafft werden wird) benötigt? Kann ich einen Antrag auf Erstausstattung sofort damit stellen, oder muss ich warten? Da ich bisher nicht alle Möbel der Erstausstattung habe, noch nie eine solche beantragt habe und einige Möbel den Umzug nicht überstehen werden, muss ich das beantragen. Ich würde dann eine Auflistung machen, was ich habe, was ich brauche und was ich brauche, weil es den Umzug nicht überstanden hat.
Da ich die Küche und einen Möbelstück (letzteres werde ich aber wegwerfen) übernehmen muss (nur 300 Euro) - kann ich diese Kosten im Rahmen der Erstausstattung geltend machen?
Das Möbelstück würde ich notfalls auch behalten, ist aber nicht gerade mein Geschmack. Eine Küche hätte ich aktuell bereits, die gehört aber meinen Eltern (;)) und würde daher nicht mitgenommen werden, weil die nun für meine Tante verwendet wird. Daher müsste ich eine Küche kaufen und nehme das im Rahmen der 300 Euro zur Übernahme auf mich. Die muss ich aber zahlen, bevor ich den Antrag stellen kann.
Mein aktuelles Bett, mein aktueller Schlafzimmerschrank und der Küchentisch wird den Umzug nicht überstehen, da verklebt. Die restlichen Möbel kann ich mitnehmen. Beim Schreibtisch kann ich nicht abschätzen, ob er das überlebt. Der ist zwar nicht verklebt, aber da meine aktuelle Wohnung in allen Räumen schräge Böden hat, sind alle meine Möbel sehr instabil (und deswegen verklebt) geworden. Soll ich irgendwelche Beweisfotos machen, damit das JC nicht herkommen und sagen kann "hatte ich schon und ging auch nicht kaputt - beweis das Gegenteil". Die genannten Möbel können nicht ohne Gewalt auseinandergebaut werden und werden daher noch in dieser Wohnung kaputt gehen - sie werden also nie in der neuen Wohnung eintreffen, bei der der Ermittlungsdienst das sehen könnte. Wie gehe ich vor, um halbwegs sicher zu sein?
Kleinkram im Sinne von Bettwäsche und Küchenzeugs ist alles vorhanden und bleibt vorhanden. Couch, Couchtisch und Elektrogeräte auch. Matratzen sind natürlich auch nicht kaputt (Ich habe ein Doppelbett, weil bequemer, natürlich erhalte ich nur ein Einzelbett, schon klar) aber schon drei Jahre alt und sehen entsprechend aus.
Würde mich über Tipps freuen, wie ich das möglichst stressfrei hinter mich bringe. Vielen Dank!
Re: Umzug - Vorgehensweise
Guck mal hier, ob Dir das weiter hilft - http://www.alg-ratgeber.de/post276310.html#p276310
Ansonsten würde ich nicht auf "alte" Zusagen vertrauen.
Erstausstattung - wenn das Möbelstück beim Umzug kaputt geht und der Umzug weisungsgemäß in Eigenregie durchgeführt wurde, dann sollte das Erstausstattung sein. Ich würde nicht damit argumentieren, dass man die Möbel nicht demontieren kann (Verklebung). Da besteht die große Gefahr, dass JC erklärt - war doch da, alles andere ist Dein Problem. Leider ist aber auch klar, bei so einem Umzug in Eigenregie wird nicht "jedes Möbelstück" kaputt gehen.
Ansonsten würde ich nicht auf "alte" Zusagen vertrauen.
Erstausstattung - wenn das Möbelstück beim Umzug kaputt geht und der Umzug weisungsgemäß in Eigenregie durchgeführt wurde, dann sollte das Erstausstattung sein. Ich würde nicht damit argumentieren, dass man die Möbel nicht demontieren kann (Verklebung). Da besteht die große Gefahr, dass JC erklärt - war doch da, alles andere ist Dein Problem. Leider ist aber auch klar, bei so einem Umzug in Eigenregie wird nicht "jedes Möbelstück" kaputt gehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Umzug - Vorgehensweise
Hallo Koelsch,
das ist auch nicht meine Absicht, aber verklebte Möbelstücke sind nicht mehr durch Helfer auseinanderzubauen, sodass sie wieder zusammengebaut werden können.
Das können die JC-Mitarbeiter ja gerne vorher versuchen, wenn sie möchten. Wie argumentiere ich dann gescheit? Einfach nur sind kaputt gegangen und Foto davon?
Die Verklebung ist nunmal ein valider Grund, warum die Dinger nicht auseinandergebaut werden konnte. Auch ein Umzugsunternehmen wäre nicht in der Lage, geklebte
Spanplatten wiederverwendbar auseinanderzumachen. (Außer die haben irgendwelche Lösungsmittel o.ä.) Ich vermute, das würden die als Auftrag nicht annehmen oder
entsprechend zulangen. Ein Unternehmen wird aber nicht beauftragt.
Es bleiben genug Sachen verwendbar - meine Kommode, meine Nachttischschränke, Chefsessel, Couchtisch und Couch sowie der Schreibtisch. Mehr Möbel habe ich gar nicht.
Wenn Sie den Schreibtisch nicht übernehmen, würde er kaputt gehen - bezahl ich ihn eben selber. Lampen bleiben natürlich auch erhalten. Aber ich habe beispielsweise noch nie einen Staubsauger gehabt, auch kein Bügeleisen oder Bügelbrett, ich hatte weniger Schränke als ich haben dürfte, etc. Viele Dinge hatte ich einfach noch nie. Hier gibt's keinen Teppich, in der neuen Wohnung schon. Dieser Kleinkram würde es dann auch problemlos ermöglichen, daraus Möbel zu kaufen - soweit ich weiß, muss das Geld nur für Möbel verwendet werden, welche ich nehme, solange die meinem Lebensstil entsprechend ist aber irrelevant. Ich darf also problemlos mir wieder ein Doppelbett kaufen, auch wenn ich dann an anderer Stelle eben selber Geld einsetzen muss - bzw. eben den Betrag selber zuzahle.
das ist auch nicht meine Absicht, aber verklebte Möbelstücke sind nicht mehr durch Helfer auseinanderzubauen, sodass sie wieder zusammengebaut werden können.
Das können die JC-Mitarbeiter ja gerne vorher versuchen, wenn sie möchten. Wie argumentiere ich dann gescheit? Einfach nur sind kaputt gegangen und Foto davon?
Die Verklebung ist nunmal ein valider Grund, warum die Dinger nicht auseinandergebaut werden konnte. Auch ein Umzugsunternehmen wäre nicht in der Lage, geklebte
Spanplatten wiederverwendbar auseinanderzumachen. (Außer die haben irgendwelche Lösungsmittel o.ä.) Ich vermute, das würden die als Auftrag nicht annehmen oder
entsprechend zulangen. Ein Unternehmen wird aber nicht beauftragt.
Es bleiben genug Sachen verwendbar - meine Kommode, meine Nachttischschränke, Chefsessel, Couchtisch und Couch sowie der Schreibtisch. Mehr Möbel habe ich gar nicht.
Wenn Sie den Schreibtisch nicht übernehmen, würde er kaputt gehen - bezahl ich ihn eben selber. Lampen bleiben natürlich auch erhalten. Aber ich habe beispielsweise noch nie einen Staubsauger gehabt, auch kein Bügeleisen oder Bügelbrett, ich hatte weniger Schränke als ich haben dürfte, etc. Viele Dinge hatte ich einfach noch nie. Hier gibt's keinen Teppich, in der neuen Wohnung schon. Dieser Kleinkram würde es dann auch problemlos ermöglichen, daraus Möbel zu kaufen - soweit ich weiß, muss das Geld nur für Möbel verwendet werden, welche ich nehme, solange die meinem Lebensstil entsprechend ist aber irrelevant. Ich darf also problemlos mir wieder ein Doppelbett kaufen, auch wenn ich dann an anderer Stelle eben selber Geld einsetzen muss - bzw. eben den Betrag selber zuzahle.
- marsupilami
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Re: Umzug - Vorgehensweise
Ansonsten würde ich nicht auf "alte" Zusagen vertrauen.
Die JC's ziehen nicht immer an einem Strang.
Das "neue" JC ist in dem Bereich nicht an die Zusagen des "alten" JC gebunden!
Signatur?
Muss das sein?
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- kleinchaos
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Re: Umzug - Vorgehensweise
Der Staubsauger wäre zB Erstausstattung, auch das Bügeleisen.
Wegen der Möbel: verklebte Möbel brauchen natürlich mehr Platz im Transporter, so dass man unter Umständen mehrmals fahren müsste oder eben durch kluges Packen trotzdem noch Platz spart.
Hast du eine Hausratversicherung? Meist sind da Umzugsschäden mit versichert
Wegen der Möbel: verklebte Möbel brauchen natürlich mehr Platz im Transporter, so dass man unter Umständen mehrmals fahren müsste oder eben durch kluges Packen trotzdem noch Platz spart.
Hast du eine Hausratversicherung? Meist sind da Umzugsschäden mit versichert
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Umzug - Vorgehensweise
Möbel die dir nicht gehören sind Erstausstattung, auch die verklebten Möbel, die deine Eltern behalten möchten.Eine Küche hätte ich aktuell bereits, die gehört aber meinen Eltern (;)) und würde daher nicht mitgenommen werden, weil die nun für meine Tante verwendet wird. Daher müsste ich eine Küche kaufen und nehme das im Rahmen der 300 Euro zur Übernahme auf mich. Die muss ich aber zahlen, bevor ich den Antrag stellen kann.
Grundsätzlich kannst du nix vor Antragsstellung kaufen, denn dann ist es zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits Deins und keine Erstausstattung mehr.
Ich hab mal gehört, dass es Leute geben soll, deren freunde, Verwandte oder wie auch immer solche Teile kaufen und wenn der Antrag gestellt und bewilligt ist, das Teil dann an den Antragssteller weiterveräußern.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Umzug - Vorgehensweise
Wenn mein neues JC generell nicht an die Zusage meines alten JCs gebunden ist, kann ich mir die Genehmigung ja auch gleich sparen?Das "neue" JC ist in dem Bereich nicht an die Zusagen des "alten" JC gebunden
Nicht dass die wieder versuchen, mich an mein Elternhaus zu verweisen ...
Das ginge für den Küchentisch, der passt in die neue Wohnung aber sowieso nicht mehr rein. Bett und Schrank (2x2m) jeweils, nur einmal in die Höhe passen in den Transporter definitiv nicht rein und passen ohne Auseinanderbau auch nicht durch die Türen nach draußen. Wir werden die 400km Fahrt auch nur einmal machen, insbesondere da es Winter ist und wir alle ungern im Winter lange Autobahnstrecken fahren - da zahle ich dann lieber ein paar Möbel selbst. Ganz davon abgesehen, dass das dann vermutlich die für Transporter vom JC bezahlten Kosten übersteigen wird.verklebte Möbel brauchen natürlich mehr Platz im Transporter, so dass man unter Umständen mehrmals fahren müsste oder eben durch kluges Packen trotzdem noch Platz spart.
Eine Hausratversicherung habe ich nicht. Ich hatte bis vor einem Jahr (ohne Kenntnis, dachte noch bei Eltern versichert) noch nicht mal eine Haftpflichtversicherung.
Die habe ich nun, aber eine Hausratversicherung erschien mir bisher nicht sonderlich sinnvoll. Kostet auch gut 120 Euro im Jahr, das muss nicht sein - ich habe keine wertvollen Sachen.
Tatsächlich wurde nicht ein einziges Möbelstück durch mich gekauft. Nur meine Elektrogeräte gehören mir.Möbel die dir nicht gehören sind Erstausstattung, auch die verklebten Möbel, die deine Eltern behalten möchten.
Dann frage ich doch mal meine Mutter, ob Sie die Küche für mich übernimmt und dann so freundlich wäre, mir diese zum selben Preis weiterzuverkaufen.Ich hab mal gehört, dass es Leute geben soll, deren freunde, Verwandte oder wie auch immer solche Teile kaufen und wenn der Antrag gestellt und bewilligt ist, das Teil dann an den Antragssteller weiterveräußern.
(Theoretisch könnte man die Küche, die deutlich mehr als 300 Euro wert ist, deutlich teurer verkaufen )
Re: Umzug - Vorgehensweise
Na super
Und Du kannst nicht mehr zu Deinen Eltern verwiesen werden.
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Umzug - Vorgehensweise
Morgen wird der Mietvertrag verschickt, bis zum 06.11. muss er unterschrieben vorliegen. Mal sehen wie das zu bewerkstelligen ist.
- marsupilami
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Re: Umzug - Vorgehensweise
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- kleinchaos
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Re: Umzug - Vorgehensweise
Glückwunsch
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Umzug - Vorgehensweise
Ich gehe nun wie folgt vor:
1. Mittels Kopie des Mietvertrages Antrag auf Kostenübernahme stellen.
(Unter konkreter Erwähnung des Transporters, der Helferpauschale und der beiden Doppelmieten)
2. Ich unterschreibe den Mietvertrag und hinterlege erste Miete und Kaution aus meinem Schonvermögen.
3. Sobald ich die Zusage erhalten habe, bzw. spätestens zwei Wochen vor dem Umzug teile ich mit, dass ich ab dem 01.12.2015 nicht mehr im Einzugsgebiet des aktuellen JobCenters wohne. Dann sollte die Akte rübergeschickt und mir ein Aufhebungsbescheid zugesendet werden, den ich ja für die neue Beantragung brauche?
4. Am 01.12.2015 melde ich mich beim bisherigen JobCenter um? Den Neuantrag lade ich mir vorher runter und fülle ihn aus. (Vorher muss ich mich glaube ich umgemeldet haben)
5. Antrag auf Erstausstattung stelle ich gleichzeitig.
Wie ich dann konkret die Kosten für den Umzug und die Doppelmieten beantrage bzw. bei wem, weiß ich leider noch nicht.
Ich weiß auch nicht, welches Sozialgericht für meinen Widerspruch gegen den bisherigen Bescheid zuständig ist, wenn ich zum Zeitpunkt des Erhalts eines Ablehnungsbescheids schon am neuen Ort wohne.
Wenn ich dem neuen Bescheid auch widersprechen muss, kann ich die Verfahren zusammenlegen? Weiß mein neues JC von dem Verfahren?
1. Mittels Kopie des Mietvertrages Antrag auf Kostenübernahme stellen.
(Unter konkreter Erwähnung des Transporters, der Helferpauschale und der beiden Doppelmieten)
2. Ich unterschreibe den Mietvertrag und hinterlege erste Miete und Kaution aus meinem Schonvermögen.
3. Sobald ich die Zusage erhalten habe, bzw. spätestens zwei Wochen vor dem Umzug teile ich mit, dass ich ab dem 01.12.2015 nicht mehr im Einzugsgebiet des aktuellen JobCenters wohne. Dann sollte die Akte rübergeschickt und mir ein Aufhebungsbescheid zugesendet werden, den ich ja für die neue Beantragung brauche?
4. Am 01.12.2015 melde ich mich beim bisherigen JobCenter um? Den Neuantrag lade ich mir vorher runter und fülle ihn aus. (Vorher muss ich mich glaube ich umgemeldet haben)
5. Antrag auf Erstausstattung stelle ich gleichzeitig.
Wie ich dann konkret die Kosten für den Umzug und die Doppelmieten beantrage bzw. bei wem, weiß ich leider noch nicht.
Ich weiß auch nicht, welches Sozialgericht für meinen Widerspruch gegen den bisherigen Bescheid zuständig ist, wenn ich zum Zeitpunkt des Erhalts eines Ablehnungsbescheids schon am neuen Ort wohne.
Wenn ich dem neuen Bescheid auch widersprechen muss, kann ich die Verfahren zusammenlegen? Weiß mein neues JC von dem Verfahren?
Re: Umzug - Vorgehensweise
So weit alles ok.
§ 57 SGG - örtlich zuständig ist das SG, in dessen Bezirk der Kläger bei Klageerhebung wohnt.
§ 57 SGG - örtlich zuständig ist das SG, in dessen Bezirk der Kläger bei Klageerhebung wohnt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Umzug - Vorgehensweise
Naja, ich bin mir ja nicht so sicher, dass ein Bayerischer Sozialrichter elofreundlicher als ein sächsischer Sozialrichter entscheidet ;)
Da gibt's eine ganz andere Mentalität. Es ist nicht nur das Bundesland mit den wenigsten prozentualen ELOs, sondern mW auch noch der
Regierungsbezirk mit den wenigsten ELOs. Der Vorteil ist, das SG liegt förmlich vor der Haustür, eine mündliche Verhandlung wäre also kein so großer Aufwand wie hier.
(Mein Wissen war falsch, es geht auch noch unter 2%)
Weißt du noch, wie ich die Kosten, die mir ja genehmigt wurden, dann auch konkret erhalte? Schreiben an neues oder altes JC? Vor allem bezüglich der Doppelmieten.
Da gibt's eine ganz andere Mentalität. Es ist nicht nur das Bundesland mit den wenigsten prozentualen ELOs, sondern mW auch noch der
Regierungsbezirk mit den wenigsten ELOs. Der Vorteil ist, das SG liegt förmlich vor der Haustür, eine mündliche Verhandlung wäre also kein so großer Aufwand wie hier.
(Mein Wissen war falsch, es geht auch noch unter 2%)
Weißt du noch, wie ich die Kosten, die mir ja genehmigt wurden, dann auch konkret erhalte? Schreiben an neues oder altes JC? Vor allem bezüglich der Doppelmieten.
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Re: Umzug - Vorgehensweise
Super, herzlichen Glückwunsch!Breymja hat geschrieben:Ich habe die Wohnung ... bin etwas sprachlos.
- kleinchaos
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Re: Umzug - Vorgehensweise
Die Vorgehensweise ist grundsätzlich richtig.
Aber: Die Doppelmiete beim alten JC beantragen, die müssen für die Wohnung in ihrem Bereich zahlen. Die Umzugskosten auch.
Beim alten JC sagst du rechtzeitig Bescheid, so etwa 3 Wochen vor Umzug, dass du am 30,11. deren Bereich verlässt und sie dir bitte sofort bzw bis 30.11. die Aufhebung schicken sollen.
Kaution zahlt das neue JC ebenso wie die Erstausstattung. Die zahlen sie aber erst, wenn du dort den NEUAntrag gestellt hast und dieser geprüft und bewilligt ist. Wenn sie jetzt die Info geben, dass die neue Wohnung angemessen ist, dann steht da sicher auch dahinter, dass dies keine Übernahmeerklärung ist, weil ja erst deine Bedürftigkeit geprüft werden muss, das geht erst ab Antragstellung.
Das alte JC schickt keine Akte ans neue JC. Neues JC - alles auf Anfang. Die alten Verfahren verbleiben alle beim alten JC. Das neue hat damit nix zu tun.
Ich hatte bei meinem Herzug auch alles penibel vorher geplant. Sogar einen Termin für Antragsabgabe am Tag nach dem Umzug hatte ich schon. Und vorher bin ich noch fix ummelden gewesen. Leider habe ich an dem Tag meinen Antrag nicht abgeben können, wurde nur angemeldet. Irgendwas wurde da wohl missverstanden. Trotzdem bekam ich dann noch pünktlich am 01. mein Geld. Du wirst damit rechnen müssen eine Weile auf dein Geld zu warten. Denn das alte JC zahlt ja am 01.12. nix mehr und das neue prüft ne Weile. Also wenn du am 01.12. da hingehst gleich Vorschuss nach § 42 SGB 1 beantragen
Aber: Die Doppelmiete beim alten JC beantragen, die müssen für die Wohnung in ihrem Bereich zahlen. Die Umzugskosten auch.
Beim alten JC sagst du rechtzeitig Bescheid, so etwa 3 Wochen vor Umzug, dass du am 30,11. deren Bereich verlässt und sie dir bitte sofort bzw bis 30.11. die Aufhebung schicken sollen.
Kaution zahlt das neue JC ebenso wie die Erstausstattung. Die zahlen sie aber erst, wenn du dort den NEUAntrag gestellt hast und dieser geprüft und bewilligt ist. Wenn sie jetzt die Info geben, dass die neue Wohnung angemessen ist, dann steht da sicher auch dahinter, dass dies keine Übernahmeerklärung ist, weil ja erst deine Bedürftigkeit geprüft werden muss, das geht erst ab Antragstellung.
Das alte JC schickt keine Akte ans neue JC. Neues JC - alles auf Anfang. Die alten Verfahren verbleiben alle beim alten JC. Das neue hat damit nix zu tun.
Ich hatte bei meinem Herzug auch alles penibel vorher geplant. Sogar einen Termin für Antragsabgabe am Tag nach dem Umzug hatte ich schon. Und vorher bin ich noch fix ummelden gewesen. Leider habe ich an dem Tag meinen Antrag nicht abgeben können, wurde nur angemeldet. Irgendwas wurde da wohl missverstanden. Trotzdem bekam ich dann noch pünktlich am 01. mein Geld. Du wirst damit rechnen müssen eine Weile auf dein Geld zu warten. Denn das alte JC zahlt ja am 01.12. nix mehr und das neue prüft ne Weile. Also wenn du am 01.12. da hingehst gleich Vorschuss nach § 42 SGB 1 beantragen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Umzug - Vorgehensweise
Danke für die vielen Glückwünsche, das hat mich sehr gefreut :)
Es gibt aber schon Sinn die Erstausstattung direkt gleichzeitig zu beantragen, oder? Dann können sie Ihren Überprüfungsbesuch gleich durchführen ...
Schließlich ist es ja logisch, dass ich bei einem Umzug möglichst früh die Erstausstattung beantrage, zum einen weil ich sie (zumindest Bett) benötige und zum anderen, weil mir dann bestimmt nur vorgeworfen wird "Mh, haben sie ja nicht gleich gebraucht - haben sie also bestimmt!"
Eine solcher Hinweis bezüglich der Übernahme stand bei meiner letzten Zusicherung übrigens NICHT dahinter. Auch nicht in der RFB.
Wie mache ich das konkret? Ich beantrage ja zuerst mal die Zusicherung. Wenn ich die habe, muss ich dann nochmal die Erstattung der beiden Doppelmieten (also 770 €) sowie für den Transporter (mit Rechnungsbeleg und Tankbelegen) sowie die Helferpauschale unter Hinweis der Zusicherung per Brief ans ALTE JobCenter beantragen? Kosten der Auszugsrenovierung ebenso, falls die übernommen werden?Die Doppelmiete beim alten JC beantragen, die müssen für die Wohnung in ihrem Bereich zahlen. Die Umzugskosten auch.
Die Kaution wird nicht vom JobCenter gezahlt, die zahle ich aus meinem Schonvermögen. Ich will auch keine idiotische Aufrechnung mit meinen Leistungen, die rechnen ja eh schon auf - Gelder die gar nicht zur Verfügung stehen.Kaution zahlt das neue JC ebenso wie die Erstausstattung. Die zahlen sie aber erst, wenn du dort den NEUAntrag gestellt hast und dieser geprüft und bewilligt ist. Wenn sie jetzt die Info geben, dass die neue Wohnung angemessen ist, dann steht da sicher auch dahinter, dass dies keine Übernahmeerklärung ist, weil ja erst deine Bedürftigkeit geprüft werden muss, das geht erst ab Antragstellung.
Es gibt aber schon Sinn die Erstausstattung direkt gleichzeitig zu beantragen, oder? Dann können sie Ihren Überprüfungsbesuch gleich durchführen ...
Schließlich ist es ja logisch, dass ich bei einem Umzug möglichst früh die Erstausstattung beantrage, zum einen weil ich sie (zumindest Bett) benötige und zum anderen, weil mir dann bestimmt nur vorgeworfen wird "Mh, haben sie ja nicht gleich gebraucht - haben sie also bestimmt!"
Eine solcher Hinweis bezüglich der Übernahme stand bei meiner letzten Zusicherung übrigens NICHT dahinter. Auch nicht in der RFB.
Meine normale Sachbearbeiterin meinte heute, dass meine Akte nach dem Umzug ans neue JC weitergeleitet wird, damit die über das bisherige Verfahren Bescheid wissen. Sie konnte mir nur nicht sagen wann / wie das genau erfolgt und was dabei konkret alles übertragen wird - vielleicht bezog sie sich nur auf meinen Werdegang ohne Leistungsdinge. Deswegen hier nochmal gefragt. Aber wenn es so ist, wie du sagst, kann ich mich wohl auf doppelten Krieg einstellen.Das alte JC schickt keine Akte ans neue JC. Neues JC - alles auf Anfang. Die alten Verfahren verbleiben alle beim alten JC. Das neue hat damit nix zu tun.
Hat die Antragsabgabe einen Geschwindigkeitsvorteil gegenüber der postalischen Einreichung? Wie gebe ich dort eigentlich bei einem Neuantrag an, dass ich laut letztem JC aufgrund meiner fragwürdigen Selbstständigkeit als "Aufstocker" anzusehen bin - also aktuell keine Vermittlung erfolgt? Und wie erkläre ich denen die Sache mit meiner Selbstständigkeit, auf einem Beiblatt als Hinweis zur EKS?Ich hatte bei meinem Herzug auch alles penibel vorher geplant. Sogar einen Termin für Antragsabgabe am Tag nach dem Umzug hatte ich schon. Und vorher bin ich noch fix ummelden gewesen. Leider habe ich an dem Tag meinen Antrag nicht abgeben können, wurde nur angemeldet. Irgendwas wurde da wohl missverstanden. Trotzdem bekam ich dann noch pünktlich am 01. mein Geld. Du wirst damit rechnen müssen eine Weile auf dein Geld zu warten. Denn das alte JC zahlt ja am 01.12. nix mehr und das neue prüft ne Weile. Also wenn du am 01.12. da hingehst gleich Vorschuss nach § 42 SGB 1 beantragen
- kleinchaos
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Re: Umzug - Vorgehensweise
Die Antragsabgabe mit Termin hat den Vorteil, dass bei Erstmeldung ja schon paar Dinge abgefragt werden, du die entsprechenden Formulare, in deinem Fall auch die Formulare für die EKS, mitbekommst und bei Antragsabgabe alle vorliegen. Sollten.
Bei mir war es so, dass ich schon 2 Wochen vor dem eigentlichen Vertragsbeginn kostenfrei in die Wohnung konnte, mich am alten Wohnort für die beiden letzten Wochen ortsabwesend gemeldet hatte. Ich dachte, die Zeit reicht aus für das neue JC die Zahlungen nahtlos zu gestalten. Deshalb hatte ich ja, wie du auch, alle Antragsunterlagen schon fertig ausgefüllt mitgenommen und in der Die-ersten-3-Tage-Notkiste drin. Umso erschrockener war ich, als der Tag der Antragsabgabe auf den 28. terminiert wurde. Du weist selbst, da wirds dann eng, so ein Umzug kostet. Aber auch am 28. hatte ich alles komplett und es wurde sofort geprüft und angewiesen. Lief also glücklicherweise total easy.
Ja, alles was am alten Wohnort an Kosten anfällt muss das alte JC zahlen.
Erstausstattung kannst du ja erst beantragen wenn du am neuen Standort bist. Also nach Umzug.
Laut § 22 SGB 2 muss die Umzugsgenehmigung vom alten JC erfolgen. Das alte JC fragt das neue JC wegen der Angemessenheit der Wohnung an. Das ist die geforderte Beteiligung des neuen JC. Wenn das ok ist, dann wird auch der Transporter genehmigt, vergiss den Treibstoff nicht. Doppelmieten zahlen die nun wirklich nicht gern, nur wenns gar nicht anders geht. Deine Begründung dafür sollte also sehr plausibel sein.
Auszugsrenovierung, da musst du in deinen Mietvertrag gucken, ob du dazu überhaupt verpflichtet bist. Wenn ja, dann beantragen.
Bei mir war es so, dass ich schon 2 Wochen vor dem eigentlichen Vertragsbeginn kostenfrei in die Wohnung konnte, mich am alten Wohnort für die beiden letzten Wochen ortsabwesend gemeldet hatte. Ich dachte, die Zeit reicht aus für das neue JC die Zahlungen nahtlos zu gestalten. Deshalb hatte ich ja, wie du auch, alle Antragsunterlagen schon fertig ausgefüllt mitgenommen und in der Die-ersten-3-Tage-Notkiste drin. Umso erschrockener war ich, als der Tag der Antragsabgabe auf den 28. terminiert wurde. Du weist selbst, da wirds dann eng, so ein Umzug kostet. Aber auch am 28. hatte ich alles komplett und es wurde sofort geprüft und angewiesen. Lief also glücklicherweise total easy.
Ja, alles was am alten Wohnort an Kosten anfällt muss das alte JC zahlen.
Erstausstattung kannst du ja erst beantragen wenn du am neuen Standort bist. Also nach Umzug.
Laut § 22 SGB 2 muss die Umzugsgenehmigung vom alten JC erfolgen. Das alte JC fragt das neue JC wegen der Angemessenheit der Wohnung an. Das ist die geforderte Beteiligung des neuen JC. Wenn das ok ist, dann wird auch der Transporter genehmigt, vergiss den Treibstoff nicht. Doppelmieten zahlen die nun wirklich nicht gern, nur wenns gar nicht anders geht. Deine Begründung dafür sollte also sehr plausibel sein.
Auszugsrenovierung, da musst du in deinen Mietvertrag gucken, ob du dazu überhaupt verpflichtet bist. Wenn ja, dann beantragen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Umzug - Vorgehensweise
Das wird wohl aufgrund meiner UG-Geschichte sowieso nicht klappen. Von einem Proforma-Widerspruch gehe ich sowieso aus.Aber auch am 28. hatte ich alles komplett und es wurde sofort geprüft und angewiesen. Lief also glücklicherweise total easy.
Mein NEUAntrag per Post muss aber grundsätzlich bearbeitet werden, auch wenn ich nicht vorstellig geworden bin, oder?
Ich würde mir halt gerne soviele Fahrten zum JC wie möglich ersparen, das neue JC liegt in der Stadt und die Wohnung auf dem Land, ich brauche 30 Minuten mit dem Auto und ich fahre nicht so gern in der Stadt, wenns also vermeidbar ist, würde ich es gern vermeiden. Für einen Monat kein Geld ist vorgesorgt. Ein zweiter ginge auch noch. Außerdem kriege ich ja mein ESG weiter.
Was wäre denn da eine für das JC plausible Begründung?Doppelmieten zahlen die nun wirklich nicht gern, nur wenns gar nicht anders geht.
Mehr als: Entweder am 01.12. rein oder weitere 3 Jahre nach einer Wohnung suchen habe ich nicht wirklich in petto.
Ich bin selber überrascht, dass ich sie tatsächlich bekommen habe ... Es waren immerhin 20 Bewerber auf eine Sozialwohnung, wie immer.
- kleinchaos
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Re: Umzug - Vorgehensweise
Wenn der Umzugsgrund anerkannt ist, dann sollte das soweit auch klar gehen.
Ja, der Antrag muss auch bearbeitet werden wenn er per Post oder Fax eingeht, jedoch ist die persönliche Vorstellung unbedingt erforderlich. Also am 01. dort hinfahren, Antrag mitnehmen und abgeben.
Hab ich hier für meinen Ex-Schwiegerpaul auch gemacht. Der konnte nicht selber weil er in der Klinik lag.
Ja, der Antrag muss auch bearbeitet werden wenn er per Post oder Fax eingeht, jedoch ist die persönliche Vorstellung unbedingt erforderlich. Also am 01. dort hinfahren, Antrag mitnehmen und abgeben.
Hab ich hier für meinen Ex-Schwiegerpaul auch gemacht. Der konnte nicht selber weil er in der Klinik lag.
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Re: Umzug - Vorgehensweise
Immer gleich eine Gegenfrage stellen. Selbständigkeit ist niemals fragwürdig!Breymja hat geschrieben:aufgrund meiner vom Jobcenter so genannten "fragwürdigen" Selbstständigkeit
Re: Umzug - Vorgehensweise
Ich meinte im Sinne der generellen Diskussion auch hier im Forum, weil einfach unklar ist, wie das konkret zu bewerten ist.
Mein Umzug jedenfalls macht mir nicht gerade mehr Mut darauf, dass ein bayerischer Richter da elofreundlich entscheidet.
Aber wenigstens komme ich endlich wieder "heim".
Mein Umzug jedenfalls macht mir nicht gerade mehr Mut darauf, dass ein bayerischer Richter da elofreundlich entscheidet.
Aber wenigstens komme ich endlich wieder "heim".
Re: Umzug - Vorgehensweise
Zumindest das LSG Bayern hat durchaus schon sehr ordentliche Urteile gefällt, hab da selbst auch mal gewonnen (für einen eLB natürlich). Ging aber nur um abgelehnte PKH und die Sache wurde an's SG zurück verwiesen. Das hat dann erneut abgelehnt - das SG Verfahren aber war dann ein Riesenerfolg.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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