Kostensenkungsaufforderung

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Koelsch
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Kostensenkungsaufforderung

#1

Beitrag von Koelsch »

Isch hätt do jään mol widder jet zo simeleere:

Antrag auf GruSi wird im Mai 2015 gestellt.

GruSi-Stelle versendet sofort ein "Informationsblatt, welche Unterkunftskosten dort "angemessen" seien. Da ist man schnell. Gleichzeitig wird der Antragsteller aufgefordert, sofort per Unterschrift zu akzeptieren, dass nur die angemessenen Unterkunftskosten übernommen werden - das sei Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrags. Das Ganze erfolgte natürlich nur mündlich bei Antragsabgabe mit ohne Beistand.

Ich denke, ich brauch nicht weiter auszuführen, was ich dem Antragsteller geraten habe.

Tatsächlich Anfang Oktober kam dann auch schon der GruSi-Bescheid und entsprechende Nachzahlung Mai bis Oktober.

Im Bescheid dann der "nette" Hinweis, ab 1.11. werden nur noch die angemessenen Unterkunftskosten (sogar mit Heizkostendeckel) übernommen.

Frage:

Kann die übliche 6-Monatsfrist zur Senkung der KdU bereits mit Antragsabgabe beginnen, oder ist das erst ab Bescheiddatum möglich. Anders ausgedrückt, muss ich bereits KdU senken, nur weil ich der Meinung bin, möglicherweise einen Anspruch auf GruSi zu haben und deshalb mal 'nen Antrag stelle, damit das von Behördenseite sachkundig geprüft und beschieden wird?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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kleinchaos
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Re: Kostensenkungsaufforderung

#2

Beitrag von kleinchaos »

Da sich die Ämter bei Mündlichem ja immer nicht gern erinnern wollen, würde ich auch drauf bestehen und bis zum schriftlichen Bescheid mit Nichtwissen argumentieren
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Koelsch
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Re: Kostensenkungsaufforderung

#3

Beitrag von Koelsch »

Den Erhalt des Infoblättchens hat der Antragsteller wohl bestätigt. Meine Frage geht in die Richtung:

Sofort nach Antragstellung beginnt er mit Wohnungssuche, findet auch eine, zieht um mit allen Kosten - und dann irgendwann kommt GruSi-Amt und sagt :baeh: , wir haben geguckt, Dein Einkommen ist zu hoch, Du bekommst nix von uns. Wohnung ist dann weg, Umzugskosten auch, mit nötiger Erstausstattung stehst Du allein auf weiter Flur.

Das kann es doch nicht sein.
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marsupilami
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Re: Kostensenkungsaufforderung

#4

Beitrag von marsupilami »

Eigentlich nicht.

Denn woher soll ich wissen, was die Behörden als angemessen ansehen?
Bzw. dass die Wohnung nach Behörden-Meinung zu groß ist?
Das kann doch erst ab dem Zeitpunkt bekannt sein, wenn mir die Behörde per schriftlichem Bescheid Bescheid sagt.
Und auch schriftlich präzise mitteilt, um wieviel die Wohnung zu groß ist und was genau an Heizkosten nur noch gezahlt wird.

Denn meine Kristallkugel hat ein massives Daten-Ausgabe-Problem. :kristall_defekt:


Und rückwärts gerichtetes Detail-Wissen, Gesetzes-Kenntniss kann die Behörde nicht voraussetzen.
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Kostensenkungsaufforderung

#5

Beitrag von Günter »

Ein allgemein gehaltenes Info-Blatt kann doch nicht die Aufklärungs- und Informationspflicht der Behörde für den Einzelfall ersetzen.

Ich würde klagen und auf einer individuellen KDU-Senkungsaufforderung mit genauen Zahlungsgrenzen und Fristen bestehen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Kostensenkungsaufforderung

#6

Beitrag von kleinchaos »

Also selbst wenn das Infoblättchen theoretisch als Info ausreichen sollte, so ist es doch eben nur eines: eine allgemeine Info. Da auch Wohnen gewissen Individualisierungen unterliegt, auf die gerade in der GruSi mehr geachtet wird (oder sollte) als im ALG 2, kann dieser Info keine rechtsverbindliche Aussagekraft angedichtet werden.
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angel6364
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Re: Kostensenkungsaufforderung

#7

Beitrag von angel6364 »

Koelsch hat geschrieben:
Sofort nach Antragstellung beginnt er mit Wohnungssuche, findet auch eine, zieht um mit allen Kosten - und dann irgendwann kommt GruSi-Amt und sagt :baeh: , wir haben geguckt, Dein Einkommen ist zu hoch, Du bekommst nix von uns. Wohnung ist dann weg, Umzugskosten auch, mit nötiger Erstausstattung stehst Du allein auf weiter Flur.

Das kann es doch nicht sein.
Sehe ich auch so.
Und genau mit den Kosten, die so ein Umzug verursacht, würde ich argumentieren.
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Koelsch
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Re: Kostensenkungsaufforderung

#8

Beitrag von Koelsch »

Im Moment wird nur Widerspruch wegen "der üblichen Sachen" eingereicht = Einkommen falsch ermittelt.

Zart angedeutet wird, mit der KdU-Senkung bin ich nicht einverstanden. Da ja bis einschl. Oktober voll bezahlt wurde, ist noch kein Grund vorhanden - denn Bescheid ab 1.11. liegt (natürlich) noch nicht vor. Ob Geld zum 1.11. kommt? :ka:

Das könnte insofern tricky werden, als Einkommen bei Berücksichtigung nur der angemessenen Miete wohl bedarfsdeckend wäre.

Derzeit KdU
990,00 warm
540,00 wäre "warm angemessen"

390,00 ist der derzeitige Auszahlungsbetrag nach Einkommensberücksichtigung, bei der's nur kleine Fehler gab.

Wackelig wird das dann "nur" noch durch KV, denn die wäre ja dann "privat" zu zahlen, bzw. nach § 32 Abs. 1 Satz 3 SGB XII doch vom GruSi-Amt zu übernehmen.
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sleepy5580
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Re: Kostensenkungsaufforderung

#9

Beitrag von sleepy5580 »

was für einkommen ist vorhanden (selbstständig oder angestellt) und ums mal böse zu sagen, kann er/sie sich nicht künstlich bedürftiger machen durch diverse Sachen die bei Erwerbseinkommen angerechnet werden? z.B. KFZ-Haftpflicht, Gewerkschaftsbeiträge etc?
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
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Koelsch
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Re: Kostensenkungsaufforderung

#10

Beitrag von Koelsch »

Nee, die Einkommenszahlen sind fest (Rente), aber auch da sind Versicherungen abzuziehen. Daher die "widersprochene" Differenz.
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