Oma's NK-Abrechnung nach Vermieterwechsel

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Benutzeravatar
Wubru
Benutzer
Beiträge: 946
Registriert: Do 4. Nov 2010, 14:06

Re: Oma's NK-Abrechnung nach Vermieterwechsel

#26

Beitrag von Wubru »

er hat ja dran gedacht.
Ich hab noch mal nachgefragt... er muss es wohl an Silvestern noch in den Kasten geschmissen haben. Meine Oma war zwar nicht da oder verpasste den Einwurf (als sie vormittags schaute, war nix im Postkasten), aber die Nachbarn meinten, er hätt es überall persönlich abgegeben
Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist gestern, der andere ist morgen. (Dalai Lama)
Benutzeravatar
angel6364
Benutzer
Beiträge: 12400
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: Oma's NK-Abrechnung nach Vermieterwechsel

#27

Beitrag von angel6364 »

Hmmm. Könnte man natürlich anfechten. Aber hier gehe ich doch eher mit der Omma d´accord: zahlen.
Streit mit Vermietern ist extrem belastend, das muss wohlüberlegt und -begründet sein. Und es ist ja tatsächlich ihr Verbrauch, also eigentlich eine gerechtfertigte Forderung. Ich verstehe Ommas Bauchweh durchaus.
Deine Idee mit dem Schreiben, in dem Du erwähnst, man hätte um diese 15 % reduzieren können, in Verbindung mit der Aufforderung, hier baldmöglichst Abhilfe bei den Zählern zu schaffen, würde ich noch erweitern um die Feststellung, dass ein Einwurf irgendwann zum Jahreswechsel durchaus kein belegbarer Zugang 2015 sei.
Dann noch ein Ratenzahlungsvorschlag und realistische Abschläge für die Zukunft dazu, bingo.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Benutzeravatar
Wubru
Benutzer
Beiträge: 946
Registriert: Do 4. Nov 2010, 14:06

Re: Oma's NK-Abrechnung nach Vermieterwechsel

#28

Beitrag von Wubru »

ich denke, mein Onkel wird ihr jetzt meine beiden Versionen ausgedruckt haben.
Sie hat sich mittlerweile entschieden, den Betrag aufeinmal zu zahlen, obwohl ihr alle dazu rieten, das in Raten zu machen (neeeein, dann hab ich das ausm Kopp!).
Sie hat ja ihren 80. Ende Februar...da hat sie auch schon genügend Kopfkino mit :beten:
Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist gestern, der andere ist morgen. (Dalai Lama)
Benutzeravatar
Wubru
Benutzer
Beiträge: 946
Registriert: Do 4. Nov 2010, 14:06

Re: Oma's NK-Abrechnung nach Vermieterwechsel

#29

Beitrag von Wubru »

ich sag mal DANKE für Eure Unterstützung!!!!! :knutsch:
Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist gestern, der andere ist morgen. (Dalai Lama)
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Oma's NK-Abrechnung nach Vermieterwechsel

#30

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben:Kann Wubru der Oma evtl. folgendes hier ausdrucken? Der Vermieter muss selbst an die Rechtzeitigkeit einer NK-Abrechnung denken, anderenfalls guckt er in die Röhre. Leider ist das Volltext-Urteil kostenpflichtig.

Vermieter muss selbst an Abrechnung denken

"JURIS"terei kann ich leider nicht mehr treiben, aber es gibt noch eine ausführlichere Urteilszusammenfassung (als beim Kollegen Udo Vetter in seinem "lawblog.de"):

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Ber ... s22061.htm

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Wubru
Benutzer
Beiträge: 946
Registriert: Do 4. Nov 2010, 14:06

Re: Oma's NK-Abrechnung nach Vermieterwechsel

#31

Beitrag von Wubru »

danke noch für deine antwort :jojo:
Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist gestern, der andere ist morgen. (Dalai Lama)
Antworten

Zurück zu „Kosten der Unterkunft (KdU) - ALG II/Hartz IV“