Für einen unserer User ist Klage angesagt.
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Klage wegen Heizkostendeckelung
Klage wegen Heizkostendeckelung
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Klage wegen Heizkostendeckelung
Klarname!!
Auf Seite 2, in der Kopfzeile!!
Was machen die Abschnitt-Wechsel und Leerseiten da zwischendrinne?
Bzw. was sollen die bewirken?
Wenn schon Blocksatz, dann bitte so, dass das nicht so .... ähhhh .... unprofessionell aussieht.
Abgesehen davon ist dieses Dokument mit allem Möglichen .... ähhhh ..... überarbeitet worden.
Text-Teile doppelt, etc und siehe oben -> Abschnittwechsel und Leerseiten.
Auf Seite 2, in der Kopfzeile!!
Was machen die Abschnitt-Wechsel und Leerseiten da zwischendrinne?
Bzw. was sollen die bewirken?
Wenn schon Blocksatz, dann bitte so, dass das nicht so .... ähhhh .... unprofessionell aussieht.
Allein schon das Faktum, dass, anders als das BSG, der Beklagte keine an der Art der Beheizung und an der Gebäudegröße orientierte Unterscheidung erkennen lässt,
Abgesehen davon ist dieses Dokument mit allem Möglichen .... ähhhh ..... überarbeitet worden.
Text-Teile doppelt, etc und siehe oben -> Abschnittwechsel und Leerseiten.
Signatur?
Muss das sein?
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- marsupilami
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Re: Klage wegen Heizkostendeckelung
Ich verstehe diesen Textteil nicht.Es wird aus den Ausführungen des Beklagten nicht deutlich, warum ein Leistungsbezieher, der in einem mit Erdgas beheizten Großgebäude wohnt, für € 6,00/m² = 25,5% des maximalen Satzes von € 23,50 mehr an Heizenergie verbrauchen darf. Diese eklatante Ungleichbehandlung bedarf der Begründung. Diese fehlt jedoch
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Klage wegen Heizkostendeckelung
Das ist die Differenz zwischen € 23,50/m² kleines Haus und € 17,50/m² großes Haus und statt mehr muss da weniger stehen. Also
P.S. Klarnamen in der Kopfzeile des Klageentwurfs hab ich jetzt gelöscht, hoffe ich
Wobei der Unterschied im neuesten Heizkostenspiegel wohl geringer ist. Da muss ich die Zahlen noch mal anpassen. Und dann gleich auf Öl gezhen, denn hier geht's ja auch um Ölheizung.warum ein Leistungsbezieher, der in einem mit Erdgas beheizten Großgebäude wohnt, für € 6,00/m² = 25,5% des maximalen Satzes von € 23,50 weniger an Heizenergie verbrauchen darf.
P.S. Klarnamen in der Kopfzeile des Klageentwurfs hab ich jetzt gelöscht, hoffe ich
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Klage wegen Heizkostendeckelung
Schon deutlich besser.
Am Schluss, den Ortsnamen noch raus, dann ist das schon mal erledigt.
Ohne die Abschnittwechsel, Leerseiten und doppelte Texte sieht liest sich das auch anders.
Hier musst Du aber nochmal bei:
Hinter "Gebäudegröße" ist ein Zwangszeilen-Umbruch drinne.
Mach den raus, dann sieht das nicht so bescheuert aus.
Und den bereits monierten Satz verstehe ich noch immer nicht.
"... mehr an Heizenergie verbrauchen darf." Als wie wer unter welchen Umständen?
Denn der nachfolgende Satz der Ungleichbehandlung läßt den Schluss zu, dass zwei Wohnungen / Gebäude bzw. deren verbrauchter Heizenergie verglichen werden.
Nur fehlt in dem beanstandeten Satz nach meiner Auffassung das Referenz-Objekt.
Sonst wär' das für mich gut.
Am Schluss, den Ortsnamen noch raus, dann ist das schon mal erledigt.
Ohne die Abschnittwechsel, Leerseiten und doppelte Texte sieht liest sich das auch anders.
Hier musst Du aber nochmal bei:
Das 2. "s" reinpacken.Allein schon das Faktum, dass, anders als das BSG, der Beklagte keine an der Art der Beheizung und an der Gebäudegröße orientierte Unterscheidung erkennen lässt, deutet auf erhebliche Mängel bei der Ermittlung dieses Wertes hin.
Hinter "Gebäudegröße" ist ein Zwangszeilen-Umbruch drinne.
Mach den raus, dann sieht das nicht so bescheuert aus.
Und den bereits monierten Satz verstehe ich noch immer nicht.
"... mehr an Heizenergie verbrauchen darf." Als wie wer unter welchen Umständen?
Denn der nachfolgende Satz der Ungleichbehandlung läßt den Schluss zu, dass zwei Wohnungen / Gebäude bzw. deren verbrauchter Heizenergie verglichen werden.
Nur fehlt in dem beanstandeten Satz nach meiner Auffassung das Referenz-Objekt.
Sonst wär' das für mich gut.
Signatur?
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Re: Klage wegen Heizkostendeckelung
Merci erst mal
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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