Klage wegen Heizkostendeckelung

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Koelsch
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Klage wegen Heizkostendeckelung

#1

Beitrag von Koelsch »

Für einen unserer User ist Klage angesagt.

Bitte einmal um Bemeckerung:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Klage wegen Heizkostendeckelung

#2

Beitrag von marsupilami »

Klarname!!
Auf Seite 2, in der Kopfzeile!!

Was machen die Abschnitt-Wechsel und Leerseiten da zwischendrinne?
Bzw. was sollen die bewirken?

Wenn schon Blocksatz, dann bitte so, dass das nicht so .... ähhhh .... unprofessionell aussieht.
Allein schon das Faktum, dass, anders als das BSG, der Beklagte keine an der Art der Beheizung und an der Gebäudegröße orientierte Unterscheidung erkennen lässt,

Abgesehen davon ist dieses Dokument mit allem Möglichen .... ähhhh ..... überarbeitet worden.
Text-Teile doppelt, etc und siehe oben -> Abschnittwechsel und Leerseiten.
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marsupilami
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Re: Klage wegen Heizkostendeckelung

#3

Beitrag von marsupilami »

Es wird aus den Ausführungen des Beklagten nicht deutlich, warum ein Leistungsbezieher, der in einem mit Erdgas beheizten Großgebäude wohnt, für € 6,00/m² = 25,5% des maximalen Satzes von € 23,50 mehr an Heizenergie verbrauchen darf. Diese eklatante Ungleichbehandlung bedarf der Begründung. Diese fehlt jedoch
Ich verstehe diesen Textteil nicht.
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Koelsch
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Re: Klage wegen Heizkostendeckelung

#4

Beitrag von Koelsch »

Das ist die Differenz zwischen € 23,50/m² kleines Haus und € 17,50/m² großes Haus und statt mehr muss da weniger stehen. Also
warum ein Leistungsbezieher, der in einem mit Erdgas beheizten Großgebäude wohnt, für € 6,00/m² = 25,5% des maximalen Satzes von € 23,50 weniger an Heizenergie verbrauchen darf.
Wobei der Unterschied im neuesten Heizkostenspiegel wohl geringer ist. Da muss ich die Zahlen noch mal anpassen. Und dann gleich auf Öl gezhen, denn hier geht's ja auch um Ölheizung.


P.S. Klarnamen in der Kopfzeile des Klageentwurfs hab ich jetzt gelöscht, hoffe ich :beten:
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marsupilami
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Re: Klage wegen Heizkostendeckelung

#5

Beitrag von marsupilami »

Schon deutlich besser.

Am Schluss, den Ortsnamen noch raus, dann ist das schon mal erledigt. :unschuld:


Ohne die Abschnittwechsel, Leerseiten und doppelte Texte sieht liest sich das auch anders.


Hier musst Du aber nochmal bei:
Allein schon das Faktum, dass, anders als das BSG, der Beklagte keine an der Art der Beheizung und an der Gebäudegröße orientierte Unterscheidung erkennen lässt, deutet auf erhebliche Mängel bei der Ermittlung dieses Wertes hin.
Das 2. "s" reinpacken.

Hinter "Gebäudegröße" ist ein Zwangszeilen-Umbruch drinne.
Mach den raus, dann sieht das nicht so bescheuert aus.

Und den bereits monierten Satz verstehe ich noch immer nicht.
"... mehr an Heizenergie verbrauchen darf." Als wie wer unter welchen Umständen?

Denn der nachfolgende Satz der Ungleichbehandlung läßt den Schluss zu, dass zwei Wohnungen / Gebäude bzw. deren verbrauchter Heizenergie verglichen werden.
Nur fehlt in dem beanstandeten Satz nach meiner Auffassung das Referenz-Objekt.


Sonst wär' das für mich gut.
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Koelsch
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Re: Klage wegen Heizkostendeckelung

#6

Beitrag von Koelsch »

Merci erst mal
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