Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?
- marsupilami
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?
Nein, wir machen jetzt hier nicht nochmal eine Diskussion über Energiepreise und evtl. Boni auf!
@ Koelsch: Danke für den Tip. Das könnte ich dem Gericht vielleicht auch noch dazu unter Nase reiben.
@ Koelsch: Danke für den Tip. Das könnte ich dem Gericht vielleicht auch noch dazu unter Nase reiben.
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Muss das sein?
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- marsupilami
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?
Ich dachte in etwa an Folgendes:
Dass das eigentlich eine Ohrfeige ist, ist mir klar: ich beschuldige das Gericht, dass die genauso wenig wirklich lesen und nachdenken wie die Leutz von's Jobcenter.
Egal, welche Version ich verwende.
Variante 1 oder die Alternative - was ist besser?Sehr geehrtes Gericht,
vermutlich wird Folgendes keine Auswirkung auf Ihre letztendliche Entscheidung – Abweisung der Klage – haben, aber ich will diese Ungereimtheiten trotzdem festgehalten und geändert wissen:
Alternativ:
bei allem Verständnis über Ihr vermutliches Kopfschütteln über mein Beharren auf „Bagatellen“ will ich doch folgende Korrekturvorschläge festgehalten wissen:
1.) Sie schreiben in Ihrem Beschluss - mehrfach - von einer Betriebs- und Nebenkostenabrechnung seitens meines Energielieferanten.
Das ist falsch.
Es ging um die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung des Vermieters.
Abgesehen davon dass die Gutschrift eines Energielieferanten – nach meiner Ansicht – nur bedingt (Heizkosten) an das Jobcenter zurückzuführen ist.
2.) Der Satz „Er sei vielmehr überhaupt zur Aufhebung und Erstattung befragt worden.“ - Seite 2 ganz unten, ist falsch!
Ich bin eben nicht befrag worden.
Somit muss der Satz lauten:
„Er sei vielmehr überhaupt nicht zur Aufhebung und Erstattung befragt worden.“
Ich bin Ihnen sehr verbunden, wenn Sie diese Ungereimtheiten / Korrekturvorschläge in Ihrer voraussichtlichen Klageabweisung berücksichtigen.
Mit freundlichem Gruß
Dass das eigentlich eine Ohrfeige ist, ist mir klar: ich beschuldige das Gericht, dass die genauso wenig wirklich lesen und nachdenken wie die Leutz von's Jobcenter.
Egal, welche Version ich verwende.
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?
Ich habe jetzt nicht mehr Deine konkreten Zahlen im Kopf.marsupilami hat geschrieben:Ich dachte in etwa an Folgendes:Variante 1 oder die Alternative - was ist besser?Sehr geehrtes Gericht,
vermutlich wird Folgendes keine Auswirkung auf Ihre letztendliche Entscheidung – Abweisung der Klage – haben, aber ich will diese Ungereimtheiten trotzdem festgehalten und geändert wissen:
Alternativ:
bei allem Verständnis über Ihr vermutliches Kopfschütteln über mein Beharren auf „Bagatellen“ will ich doch folgende Korrekturvorschläge festgehalten wissen:
1.) Sie schreiben in Ihrem Beschluss - mehrfach - von einer Betriebs- und Nebenkostenabrechnung seitens meines Energielieferanten.
Das ist falsch.
Es ging um die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung des Vermieters.
Abgesehen davon dass die Gutschrift eines Energielieferanten – nach meiner Ansicht – nur bedingt (Heizkosten) an das Jobcenter zurückzuführen ist.
2.) Der Satz „Er sei vielmehr überhaupt zur Aufhebung und Erstattung befragt worden.“ - Seite 2 ganz unten, ist falsch!
Ich bin eben nicht befrag worden.
Somit muss der Satz lauten:
„Er sei vielmehr überhaupt nicht zur Aufhebung und Erstattung befragt worden.“
Ich bin Ihnen sehr verbunden, wenn Sie diese Ungereimtheiten / Korrekturvorschläge in Ihrer voraussichtlichen Klageabweisung berücksichtigen.
Mit freundlichem Gruß
Dass das eigentlich eine Ohrfeige ist, ist mir klar: ich beschuldige das Gericht, dass die genauso wenig wirklich lesen und nachdenken wie die Leutz von's Jobcenter.
Egal, welche Version ich verwende.
Nur nicht damit es von anderen falsch interpretiert werden könnte, habe ich mal eine kleine Tabelle erstellt (wer kein EXCEL hat, für den habe ich auch noch eine *.ods-Fassung erstellt):
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- marsupilami
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?
Offenbar bin ich völlig verblödet:
Kalt-Miete lassen wir mal außen vor.
nur so: 300 pro Monat.
Aber:
lt. Betriebskostenabrechnung für 2014 komplett
Summe Betriebskosten: 491,28 €
Summe Heizkosten___: 260,57 €
Summe NK _________: 751,85 €
Abzüglich Abschläge :1200,00 €
Guthaben für mich__: 448,15 €
Und nun weiter?
Kalt-Miete lassen wir mal außen vor.
nur so: 300 pro Monat.
Aber:
lt. Betriebskostenabrechnung für 2014 komplett
Summe Betriebskosten: 491,28 €
Summe Heizkosten___: 260,57 €
Summe NK _________: 751,85 €
Abzüglich Abschläge :1200,00 €
Guthaben für mich__: 448,15 €
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?
marsupilami hat geschrieben:Offenbar bin ich völlig verblödet:
Müssen wir das hier diskutieren?
Hat JC die 1200 Abschläge zu 100% übernommen - dann steht JC die Rückzahlung zu
Hat JC nur 1.000 übernommen, so steht JC € 228,15 zu, der Rest ist für Deine Täsch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?
Jep, JC hat die Miete mit 400 komplett anerkannt und zahlte auch so.
Warum bin ich jetzt nach tiger's posting auf den Trichter gekommen, das JC hätte nur weniger zurückfordern dürfen?
Wg. der Heizkosten?
Warum bin ich jetzt nach tiger's posting auf den Trichter gekommen, das JC hätte nur weniger zurückfordern dürfen?
Wg. der Heizkosten?
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?
Zurück zur eigentlichen Frage in #77: welche Variante soll ich nehmen?
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?
Die Erste
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?
Klage wurde abgewiesen weil unzulässig.
Und im Urteil ist wieder von Guthaben vom Energielieferanten die Rede.
Dabei ging es um die NK-Abrechnung vom Vermieter.
Das Schreiben oben - #77 - hat nichts gebracht.
Ich bin nur noch müde.
Und im Urteil ist wieder von Guthaben vom Energielieferanten die Rede.
Dabei ging es um die NK-Abrechnung vom Vermieter.
Das Schreiben oben - #77 - hat nichts gebracht.
Ich bin nur noch müde.
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?
Ich vermute, dagegen ist eine Beschwerde möglich (müsste da drin stehen) aber es fragt sich - bringt das was, außer weiterem Nervenverlust?
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- marsupilami
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?
Jaja, Rechtsbehelfsdingens ist dranne.
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