Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Olivia
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#51

Beitrag von Olivia »

statt ?? 33 SGB X lieber § 33 SGB X

PS: warum werden automatisch Gesetze als Link ausgegeben?? das Forum scheint da zu spinnen
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Koelsch
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#52

Beitrag von Koelsch »

Olivia hat geschrieben:statt ?? 33 SGB X lieber § 33 SGB X

PS: warum werden automatisch Gesetze als Link ausgegeben?? das Forum scheint da zu spinnen
Ja, daran arbeitet Peg gerade. Künftig werden hoffentlich :beten: zitierte Gesetzes §§ gleich automatisch verlinkt. Ein noch vorhandenener Fehler ist eben, wie Du bemerkt hast, aus dem § werden im Link ??.

Mal schaun, ob Peg den Fehler findet, wenn nein, denke ich kann man mit den Fragezeichen auch leben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#53

Beitrag von marsupilami »

Danke für den Hinweis.
Im Schreiben hab ich das richtig.

Das Forum spinnt nicht, es wird was ausprobiert.
Es ist nämlich ein Link direkt auf den Paragraphen.

Offenbar werden bei der automatischen Verlinkung aus dem Paragraphenzeichen 2 Fragezeichen produziert.

Kriegen wir vielleicht auch noch in den Griff.
Also keine Panik.
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Koelsch
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#54

Beitrag von Koelsch »

Huch, Marsu war schnellerer - is ja auch jüngerer.
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#55

Beitrag von marsupilami »

Dreh mal die Pupillen wieder auf "Richtig".

Zuerst kommt Dein Beitrag, dann erst meiner.
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#56

Beitrag von marsupilami »

Fällt mir gerade ein:
Ich hab ja den Widerspruch an den/die Bescheid-ErstellerIn adressiert.
Und gebe ihn jetzt offen an der Anmeldung ab.

D.h. die Mädelz an der Anmeldung wissen: da ist schon wieder einer der mit dieser/diesem SB über Kreuz liegt.

:6:
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Günter
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#57

Beitrag von Günter »

Na und? In einer Behörde handeln die Mitarbeiter im Auftrag dieser ****** Also gibt es keinen persönlichen Adressaten, es sei denn du willst ihr persönlich ihre Dummheit und ..... vorwerfen, sondern dein Ansprechpartner ist das gesamte JC.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#58

Beitrag von marsupilami »

Jetzt wird's lustig!
Ich hab den Widerspruch abgegeben.

Bei der Rückkehr hab ich in dem Poschtchäschtli reingeschaut und siehe da: es ward Poscht enthalten.

Vom JC.

Zahlungsaufforderung.
Sie haben am 03.05.2016 mitgeteilt, dass Sie die Restforderung in einem Betrag begleichen möchten.

Ich werd' jetzt erstmal sorgfältig nachrechnen, ob der Betrag stimmt.
Wenn ja, ist gut und es wird überwiesen.
Wenn nein, steig ich den Typen wieder auf's Dach!

Den Widerspruch laß ich laufen.
Die werden behaupten, dass das doch erledigt sei.
Wahrscheinlich werde ich insoweit widersprechen, dass der Zahlungsvorgang als solcher tatsächlich erledigt ist.
Nicht aber die Sache mit dem "ausgeübten Ermessen" bzw. Entscheidung ohne mich zu fragen.

Werde ich aber intensiv drüber nachdenken, wenn der Widerspruchsbescheid da ist.
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#59

Beitrag von marsupilami »

Die Widerspruchsbescheide sind da!

Die sind auf meine Vorwürfe überhaupt nicht eingegangen, sondern haben mir in juristisch wohlgesetzten Worten - untermauert mit den entsprechenden Paragrafen - die Bescheide "erklärt", damit für rechtsgültig befunden und meinen Widerspruch als unbegründet erklärt.

Allein diese Formulierung "Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen." ist in meinen Augen schon der blanke Hohn.
Denn ich habe meinen Widerspruch sehr wohl begründet.
Ich hab ja extra noch drübergeschrieben: "Begründung"
Kukkst Du: http://alg-ratgeber.de/post400328.html#p400328

Hier mal die beiden Bescheide.
(Ich hoffe, ich hab' sie ordentlich anonymisiert)
2016_06_29 Widerspruchsbescheid NK-Abrechng Aufheb_Bescheid ano.pdf
2016_06_29 Widerspruchsbescheid NK-Abrechng Änd_Bescheid ano.pdf

Irgendwie ist mir danach, denen vom Gericht erklären zu lassen, worum mir das überhaupt geht und vor allem, was genau es heißt, "Ermessen" auszuüben.
Und was das Wort "Begründung" bedeutet.
Also für mich zumindest.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#60

Beitrag von Koelsch »

So gerne ich mich ja auch (ab und an) mit denen fetze, aber hier bringt eine Klage nach meiner Meinung nicts. Das Gewricht wird Dir, vermutlich in noch unverständlicheren Worten, erläutern, das war alles richtig.
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#61

Beitrag von marsupilami »

Das vermute ich ja auch.

Deshalb spiele ich mit dem Gedanken "Öffentlichkeit".

Grundlage: JC benötigt 2 Bescheide mit 14 Seiten für die Rückführung des NK-Guthabens und diese Rückführung auch noch auf die umständlichste Art und Weise, die überhaupt möglich ist.
Und das Ganze auch noch, ohne den Deliquenten zu fragen, ob's evtl. auch anders möglich ist.

Das Ganze nennt sich dann Verwaltungsvereinfachung!
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Günter
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#62

Beitrag von Günter »

Die könnten noch effektiver werden. Indem sie dich auffordern dir eine Payback Karte zuzulegen und das Guthaben abzuliefern.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#63

Beitrag von marsupilami »

Mal abgesehen von der Sinnhaftigkeit und nur mäßigen Erfolgsaussichten - was haltet Ihr davon?
Klage

des Marsupilami Kläger

./.

Jobcenter Palumbien
Geschäftszeichen: bzw. -01174/16 Beklagter

Es wird beantragt,
1. gerichtlich festzustellen, dass in beiden Widerspruchsbescheiden mit keinem Wort auf den Inhalt des Widerspruchs des Klägers vom 18.05.2016 eingegangen wurde.
2. gerichtlich festzustellen, dass es dem Kläger nur unter größter Mühe möglich war, den Sinn und Zweck und die Durchführungsmodalitäten der beiden Bescheide zu erkennen
3. gerichtlich festzustellen, dass entgegen der Behauptung der/des SB „Ermessen ausgeübt zu haben“ im Bescheid „Aufhebung, Erstattung und Aufrechnung“ vom 21.04.2016, Seite 2, Punkt 3, eben kein Ermessen ausgeübt wurde .
4. gerichtlich festzustellen, dass die Formulierung „Es wurden weder im Leistungsverfahren entscheidungsrelevante Gründe vorgetragen noch ergeben sich nach Aktenlage Anhaltspunkte, die gegen eine Aufrechnung sprechen würden.“ völlig absurd und falsch ist, da ich zu dieser oder anderen möglichen Verfahrensweisen nicht gefragt wurde und diese Aussage somit eine bewußte Lüge ist.
5. Für evtl. notwendigen weiteren Vortrag dem Kläger Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt
HMH
Palumbien
zu gewähren.

Vorbemerkung:
Die Pflicht des Klägers, das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung an das Jobcenter zurückzuzahlen, steht nicht zur Diskussion, denn diese Pflicht wird anerkannt und der Kläger ist dieser Pflicht bereits in vollem Umfang nachgekommen.


Begründung der Klagepunkte im Einzelnen:
Zu 1.) ich persönlich bin der vollen Überzeugung, dass dies beim vergleichenden Lesen des Widerspruchs und der beiden Widerspruchsbescheide klar wird.

Zu 2) es ist mir bis heute grundsätzlich nicht begreiflich – und das Jobcenter ist mir immernoch eine wirklich verständliche Erklärung schuldig, warum es zweier Bescheide mit insgesamt 14 Seiten! bedarf, um das dem Jobcenter zustehende NK-Guthaben an dieses zurückzuführen.
Um das Vorgehen des Jobcenters halbwegs zu verstehen, musste ich die Bescheide mehrfach lesen, mir die Zeitabfolgen mehrfach auf Papier aufzeichnen. Es hätte nicht viel gefehlt und ich hätte versucht, mir sowohl die Zeitabfolgen als auch die Berechnungen mittels einer entsprechenden Excel-Tabelle zu verdeutlichen.
Zur Sicherheit habe ich mir Rat in einschlägigen Internet-Foren geholt. Dort wurden dann meine bis dahin vagen Vermutungen bestätigt.

Das Jobcenter dagegen hat in seinen Widerspruchsbescheiden nur in juristisch wohlgesetzten Redewendungen – unterlegt mit der Nennung der einschlägigen Paragraphen – wiederholt, was bereits in den Bescheiden unverständlich formuliert war.


Zu 3) und 4) : ich bin vor Erlass der Bescheide nie kontaktiert worden, um evtl. festzustellen, dass das gesamte NK-Guthaben a) noch vorhanden ist und ohne Abstriche zur sofortigen, weiteren Verfügung des Jobcenters bereitsteht und b) ob eine Rückführung in einem Betrag oder in mehreren Raten möglich ist.
Statt dessen wurde mir ohne Nachfrage ein komplexes, kaum zu durchschauendes Teilbetrags- und Ratenverfahren oktroiert.
Unter „Ermessen ausüben“ verstehe ich etwas anderes und die Behauptung, keine „entscheidungsrelevante Gründe vorgetragen“ zu haben ist eine schlicht weg eine Lüge, weil ich - wie bereits erwähnt - eben nicht gefragt wurde.

Den Verweis auf Zeitersparnis durch Verwendung nicht änderbarer Textbausteine und Zeitmangel für solche eigentlich notwendigen Nachfragen halte ich für oberflächliche, viel zu durchsichtige Ausreden.
Die Personalprobleme des Jobcenters können nicht zu Lasten des Betroffenen ausgelegt werden.


Insgesamt hat das pseudo-behördliche Jobcenter nach meiner Auffassung die Inhalte und Intentionen meines Widerspruchs entweder mit amtlicher Arroganz bewußt ignoriert und sich mit den - juristisch sicherlich nicht zu beanstandenden - Widerspruchsbescheiden selber auf die Schulter geklopft oder aber unbewußt an diesem eigentlich einfachen Vorgang die für alle Beteiligten nicht mehr wirklich nachvollziehbare Undurchsichtigkeit und Komplexität des gesamten Systems offengelegt.


Weiterer Vortrag bleibt vorbehalten.

Ich bitte um antragsgemäße Entscheidung.
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kleinchaos
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#64

Beitrag von kleinchaos »

Kann so bleiben.
Aber "Unter „Ermessen ausüben“ verstehe ich etwas anderes und die Behauptung, keine „entscheidungsrelevante Gründe vorgetragen“ zu haben ist eineschlicht weg eine Lüge, weil ich - wie bereits erwähnt - eben nicht gefragt wurde.2
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#65

Beitrag von Koelsch »

:jumpi: Ja, ich hab Schreibfehlerchen bei Marsu entdeckt :jumpi: werde die auch gerne zeigen.

Als bekennender fauler Sack und bei der enormen Zahl der Fehlerchen, ich meine es seien zwei, aber möchte ich mich natürlich davor drücken. Daher zuvor vielleicht ein kurzer, bekanntlich die Rechtsfindung erleichternder Blick in's Gesetz, hier ins SGG.

Welche Klagen kennt das SGG:
  1. Die Anfechtungsklage, d.h. man beantragt: Der VA muss weg, der tut mir weh und ist rechtswidrig
  2. Die Leistungsklage, d.h. man beantragt, das JC solle gefälligst Geld rüberwachsen lassen

    Die beiden Klagen sind beschrieben in § 54 Abs. 1 SGG
  3. 1+2 = 3, daher gibts die beiden auch noch in Kombination, die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage, d.h. man beantragt fott domet un her domet, und das ist geregelt in § 54 Abs. 4 SGG
  4. Die Feststellungsklage - da gucksu § 55 SGG und weil der so klar formuliert ist, brauchaste auch nich gucken, denn als (s.o.) fauler Sack zitiewr ich da einfach mal. Die Klage kannste ewinreichen, wenn
    1. die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses,
    2. die Feststellung, welcher Versicherungsträger der Sozialversicherung zuständig ist,
    3. die Feststellung, ob eine Gesundheitsstörung oder der Tod die Folge eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder einer Schädigung im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes ist,
    4. die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts,
  5. Und nur damitste nich sachst, da fehlt noch was - es gibt dann noch die Untätigkeitsklage nach § 88 SGG
aber das war's. Und jetzt überleg mal, welche dieser allein zulässigen Klagen Du da formuliert hast ..... kleine Hiinweis, ich vermute, das Gericht wird sagen, die Klage ist unzulässig, denn da das Geld ja auf durchaus zweifelhafte aber letztlich berechtigte Art längst bezahlt wurde, bist Du nicht mehr beschwert sondern allenfalls noch beärgert.

So und jetzt, so hoffe ich :beten: , habe ich mit wenigen, kurzen, knappen Worten dargelegt, warum ich fauler Sack mich davor drücke Dir zu sagen, dass der erste Buchstabe bei zu 2) ein Großer sein sollte und im letzten Satz von zu 3 und 4) ein "eine" zu viel ist.

Aber falls Du drauf bestehen solltest und weil ich Dich ja kenne, würde ich, wenn Du drauf bestehst, meine Faulheit überwinden und Dir das sagen. So bin ich eben. :verlegen:
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#66

Beitrag von Koelsch »

Huch, seh ich das richtig, dass unsere Buzer-Verlinkung nicht mehr funzt?
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#67

Beitrag von Günter »

Ich würde aus Faulheit beantragen das überzählige Geld in einer Summe am .... zurückzuzahlen. Man möge mir doch bitte eine kontonummer und eine Vorgangsnummer für die Rückzahlung benennen, aber ich bin Preuße, die Südländer haben eben andere Gewohnheiten.
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#68

Beitrag von marsupilami »

Dank für die bisherigen Kommentare und Fehlermeldungen.

Aber mal angenommen, ich schick das los.
Kommt bei Gericht an.
Sacht RichterIn einfach nur Klage abgewiesen an mich gerichtet oder geht die Klage incl. Abweisung auch an das JC?
Dann käme das zumindest der Widerspruchsstelle unter die Augen!


Aber könnten sie sich auch gleich wieder einen smiley in ihre Erfolgsbilanz kleben und das will ich eigentlich auch nicht.


Nachtrag @ Günter: der ganzen Bezahlvorgang ist doch schon längst durch.
Hab ich doch geschrubt.
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#69

Beitrag von Koelsch »

Das wird mit Sicherheit auch dem JC geschickt, die müssen ihre Standardantwort "Klage abweisen" schreiben und dann geht das seinen geregelten sozialistischen Gang.

Und, da hast Du Recht, für die Statistik der gewonnenen Prozesse ist das gut für`s JC. Dankbar werden die Dir trotzdem nicht sein :heul:
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#70

Beitrag von marsupilami »

Auf alle Fälle hat es meiner Seele gut getan, sich diesen Frust mal vom Leib zu schreiben.

Es ist ja noch Zeit bis Ende des Monats zu entscheiden, ob das tatsächlich raus geht oder nicht.

Auf alle Fälle nochmals Dank für's Lesen, Kommentieren, Korrigieren.
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#71

Beitrag von Koelsch »

Das hat doch Spass gemacht.
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#72

Beitrag von marsupilami »

Sag' ich doch!
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#73

Beitrag von marsupilami »

PKH zur Klage abgelehnt.
Begründung:
"Bei dem vom Antragsteller begehrten Feststellungsinhalten handelt es sich nicht um Rechtsverhältnisse.
Im Übrigen hat der Antragsteller kein Feststellungsinteresse hinsichtlich seines Feststellungsbegehrens. Es besteht weder Wiederholungsgefahr noch ein Rehabilitationsinteresse.
....
und die seitens des Beklagten vorgenommene Anrechnung des Guthabens sowie die vorgenommene Aufhebung nicht beanstandet.
Die erhobene Klage ist daher unzulässig.
Folglich ist auch der Antrag auf Gewährung von PKH abzulehnen."

D.h., es wird demnächst auch eine Ablehnung der Klage kommen.


Nachtrag:
Allerdings sind da ein paar kleine Fehlerchen drinne, die ich dem Gericht unter die Nase reiben werde.
z.B. schreibt das Gericht von einer Gutschrift des Energielieferanten.

Es war aber die Gutschrift aus der NK-Abrechnung des Vermieters.

Ich bin der Auffassung, dass das ein erwähnenswerter Unterschied ist.
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#74

Beitrag von Koelsch »

So wird's kommen, vermutlich kommt vorher aber ein freundlicher Hinweis, dass SG die Klage für völlig aussichtslos hält und "anregt", die Klage zurück zu ziehen. Das solltest Du dann auch machen, denn sonst können die Dir säuerlich eine Mißbrauchsgebühr auf's Auge drücken.


P.S. Gutschrift Energielieferant wäre, außer es wäre Heizenergie, meines Erachtens immer für Deine Tasche, denn die Kosten hast Du ja zuvor aus dem Regelsatz gelöhnt.
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#75

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben:Gutschrift Energielieferant wäre, außer es wäre Heizenergie, meines Erachtens immer für Deine Tasche, denn die Kosten hast Du ja zuvor aus dem Regelsatz gelöhnt.
Auch Wechselbonus?
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