KDU Neumünster = Satzung ist unwirksam

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Antworten
Benutzeravatar
octopus
Benutzer
Beiträge: 122
Registriert: Di 28. Jan 2014, 08:47
Wohnort: Schleswig-Holstein

KDU Neumünster = Satzung ist unwirksam

#1

Beitrag von octopus »

Der 11. Senat des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts hat sich in seiner heutigen Sitzung vom 30. Mai 2016 erstmals mit einer Normenkontrolle gegen eine Satzung zur Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft im SGB II und SGB XII Bereich für Bezieher von Grundsicherungsleistungen und Sozialhilfe befasst (Az.: L 11 AS 39/14 NK). Er hat dem Normenkontrollantrag einer 39-jährigen Antragstellerin stattgegeben und die Satzung der Stadt Neumünster unter anderem in der aktuellen Fassung vom 17. September 2015 für unwirksam erklärt.

https://sozialberatung-kiel.de/2016/05/ ... unwirksam/
.
Bei schlechten Beamten helfen selbst die besten Gesetze nichts! (Otto von Bismarck)
Antworten

Zurück zu „Kosten der Unterkunft (KdU) - ALG II/Hartz IV“