Der 11. Senat des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts hat sich in seiner heutigen Sitzung vom 30. Mai 2016 erstmals mit einer Normenkontrolle gegen eine Satzung zur Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft im SGB II und SGB XII Bereich für Bezieher von Grundsicherungsleistungen und Sozialhilfe befasst (Az.: L 11 AS 39/14 NK). Er hat dem Normenkontrollantrag einer 39-jährigen Antragstellerin stattgegeben und die Satzung der Stadt Neumünster unter anderem in der aktuellen Fassung vom 17. September 2015 für unwirksam erklärt.
https://sozialberatung-kiel.de/2016/05/ ... unwirksam/
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KDU Neumünster = Satzung ist unwirksam
KDU Neumünster = Satzung ist unwirksam
Bei schlechten Beamten helfen selbst die besten Gesetze nichts! (Otto von Bismarck)