Mietvertag und Qm

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Antworten
Drache25
Benutzer
Beiträge: 13
Registriert: Fr 10. Jun 2016, 17:16

Mietvertag und Qm

#1

Beitrag von Drache25 »

Hallo ihr Lieben,

danke das Ihr mich aufgenommen habt. Ich habe eine ziemlich dringende Frage und finde dazu leider nicht im Netz, ich hoffe sehr das Ihr mir helfen könnt.

Ich( bis Ende Juli in Ausbildung) wohne mit meinen beiden Kindern in einem Zweifamilienhaus. Vermieter und Eigentümer des Hauses ist meine Mutter. Angemessener Wohnraum in Rheinland-Pfalz sind 75qm die eine KAltmiete von 300,00Euro nicht überschreiten darf. Soweit ist damit auch alles in Ordnung.

Nun zu meinem Problem, seit ein paar Monaten herrscht hier ein Privatkrieg der wohnen hier unmöglich macht. Daher habe ich mir zum 01.09. (da beginnt mein neues Arbeitverhältnis) eine Wohnung gesucht, die ich mit meinen Kindern beziehen werde. Jetzt möchte mein Vermieter geltend machen das die Wohnung nicht wie im Vertrag angegeben 75 sondern 120qm hat und aufgrund dessen zum 01.07. die MIete erhöhen will. Um die Mieterhöhung kümmert sich mein Anwalt.
Mein Problem ist jetzt aber, das ich Sorge habe das Sie bei nicht zahlen der Mieterhöhung dem Jobcenter mitteilt das die Wohnung viel größer ist als im MIetvertrag angegeben. Bisher hat das Jobcenter immer die angemessene Miete für 75 qm gezahlt.

Muss ich mit Konsequenzen rechnen wenn die erfahren das die tatsächliche Wohnungsgröße eigentlich unangemessen ist?

Ich danke Euch im Voraus
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Mietvertag und Qm

#2

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Damit ich das richtig verstehe: es geht bei den Querelen um die alte Wohnung?
Wer geht schon mit dem Zollstock durch die Wohnung, bevor er einer Mieterhöhung zustimmt? Künftig kann das ratsam sein. Denn viele Wohnungen sind kleiner oder größer als im Vertrag angegeben. Bisher mussten Mieter gewisse Abweichungen akzeptieren. Doch diese Regelung hat der Bundesgerichtshof jetzt gekippt. Bei Mieterhöhungen zählt künftig die tatsächliche Wohnfläche - egal, was im Mietvertrag steht (Az.: VIII ZR 266/14).

Eigentlich ging es in dem BGH-Urteil um einen Fall, bei dem eine Vermieterin sich benachteiligt sah. Die Berliner Wohnung, die sie vermietete, war rund 50 Quadratmeter größer als im Mietvertrag angegeben - die Miete dementsprechend niedrig. Daher wollte die Vermieterin die Kaltmiete auf einen Schlag von 630 Euro auf 930 Euro erhöhen. Der Mieter klagte dagegen und bekam Recht. Trotz des Zahlenirrtums darf die Miete nicht stärker steigen, als es die gesetzliche Höchstgrenze zulässt (in Berlin 15 Prozent innerhalb drei Jahren).
http://www.stern.de/wirtschaft/immobili ... 63260.html


So, wenn Vermieter zum JC geht und petzt, was dann?
Dann zuckt das JC mit den Schulter und verweist darauf, dass das JC mit dem Vermieter kein Vertragsverhältnis hat und Vermieter das erstmal mit Dir klären soll und muss.

Wenn der Vermieter bei Dir mehr Miete verlangt, muss er sich die Frage gefallen lassen, warum er in dem Mietvertrag die Wohnung kleingerechnet hat!
Und plötzlich auf die volle Wohnungsgröße pochen und die entsprechende Miete verlangen kann er auch nicht.
Siehe obiges Urteil.


Soweit meine Meinung.
Signatur?
Muss das sein?
Drache25
Benutzer
Beiträge: 13
Registriert: Fr 10. Jun 2016, 17:16

Re: Mietvertag und Qm

#3

Beitrag von Drache25 »

Hallo
Danke für deine schnelle Antwort.

Ja es geht dabei um meine noch bewohnte Wohnung. Die Miete liegt derzeit bei 490 Euro warm und soll in 2 Wochen auf 850 Euro warm steigen. Meine Ausbildung endet am 31.07. und der Anwalt der Verieterin ist der Meinung das ich schon Anfang Juli dazu in der LAge bin.

Habe vorhin mit einem Anwalt für Mietrecht telefoniert, der wollte sich darum kümmern, dass die MIeterhöhung 1 zu kurzfristig kommt und 2 das Mietverhältnis fristgerecht VOR dem Brief mit der Mieterhöhung erfolgt ist. Er meinte aber uch das ich mit dem Jobcenter ärger bekommen könnte du die Mietzahlungen zurückfordern weil ich mehr Wohnraum nutze als vertraglich angegeben.

Hab echt ein bisschen Sorgen das da jett eine Menge ärger auf mich zukommen könnte, weil ich ja wusste das die Wohnung viel größer ist als im Vertrag angegeben
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Mietvertag und Qm

#4

Beitrag von marsupilami »

Hier steht auch noch interessantes:
http://ratgeber.immowelt.de/mietrechtsl ... aeche.html

Ich gehe davon aus, dass der Vermieter definitiv wußte, dass die Wohnung größer war/ist, als im Mietvertrag angegeben, dann kann er nicht einfach so die Miete erhöhen.
Signatur?
Muss das sein?
Drache25
Benutzer
Beiträge: 13
Registriert: Fr 10. Jun 2016, 17:16

Re: Mietvertag und Qm

#5

Beitrag von Drache25 »

Sicher wussteder Vermieter( meine Mutter) das, wir wussten das beide. Sie dreht halt jetzt total ab weil ihr nicht in den Kram passt das man sich nix mehr von ihr gefallen lässt.

Um die Mieterhöhung mache ich mir da auch weniger Sorgen.
Habe einfach Bammel davor was das Jobcenter sagt wenn Sie erfahren sollten das wir bewusst weniger qm angegeben haben
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89398
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Mietvertag und Qm

#6

Beitrag von Koelsch »

Ich gebe Marsu völlig Recht. Dazu kommt, Mieterhöhung von 490 auf 850 also um fast 75%, das geht nun mal gar nicht. Das weiß mit Sicherheit auch der Anwalt.

Vom Sozialrecht aber hat er anscheinend keine Ahnung - dem JC ist es auf gut Deutsch sch...egal, wie viele m² die Wohnung hat. Die interessiert nur, wie viel kostet der Spass. Die m² können allenfalls mal eine Rolle spielen, wenn es um die Heizkosten geht. Sollten die zu hoch sein nach Meinung des JC, dann wird die angemessene Grenze ermittelt mit Hilfe der angemessenen m², also bei Euch 75 mal angemessene Heizkosten/m² (die sind abhängig von Hausgröße und Beheizungsart).

Also mach Dir bezüglich des JC keine Gedanken, da wird kein Ärger kommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Drache25
Benutzer
Beiträge: 13
Registriert: Fr 10. Jun 2016, 17:16

Re: Mietvertag und Qm

#7

Beitrag von Drache25 »

Ich danke euch für eure Antworten. Da ich im September in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechsel möchte jetzt keinen Ärger mehr mit dem JObcenter haben.

Jetzt geht es mir ein bisschen besser

Vielen Dank
Benutzeravatar
angel6364
Benutzer
Beiträge: 12389
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: Mietvertag und Qm

#8

Beitrag von angel6364 »

Unsere Wohnung ist auch viel größer als "angemessen", das steht auch im Mietvertrag und ist dem JC seit vielen Jahren bekannt. Sie haben die Wohnung vor dem Umzug genehmigt.
Kurzfristig gabs mal Ärger mit den Heizkosten, das ist aber schon seit Jahren vorbei.
Ich würde mir da keinen Kopf machen.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Drache25
Benutzer
Beiträge: 13
Registriert: Fr 10. Jun 2016, 17:16

Re: Mietvertag und Qm

#9

Beitrag von Drache25 »

Danke Dir.

Hab hat gedacht es könnte Ärger geben weil wir als Mieter und Vermieter davon wissen aber das Jobceter nicht
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89398
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Mietvertag und Qm

#10

Beitrag von Koelsch »

Nein, das Kriterium für die "angemessene Miete" ist die sog. Bruttokaltmiete. Das ist vom BSG so auch rechtlich klar abgesegnet, die m² spielen bei dieser Bruttokaltmiete keine Rolle. Es ist also egal, wenn die angemessene Kaltmiete
€ 300 ist, dann kannst Du dafür, 50 m² à € 6 mieten kannst aber auch 15 m² à € 12 mieten, also Luxus, oder 100 m² à € 3, also Ponystall mit Fenster -
wichtig sind nur die € 300
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Drache25
Benutzer
Beiträge: 13
Registriert: Fr 10. Jun 2016, 17:16

Re: Mietvertag und Qm

#11

Beitrag von Drache25 »

Ich danke euch. jetzt bn ich beruhigter
Antworten

Zurück zu „Kosten der Unterkunft (KdU) - ALG II/Hartz IV“