Dezentrale Warmwasseraufbereitung

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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tigerlaw
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Re: Dezentrale Warmwasseraufbereitung

#76

Beitrag von tigerlaw »

schimmy hat geschrieben:Also müßten wir dann jeden einzelnen Bescheid aufführen seit Leistungsbeginn zwecks der Überprüfung der Dezentralen Warmwasseraufbereitung ?

Also erneut einen Überprüfungsantrag Paragraph 44 SGB X ?
Nein, keine Überprüfung!

Formuliert vielmehr so:
Sie haben seit Leistungsbeginn bei uns niemals abgefragt, wie wir das Warmwasser aufbereiten. Dies sehen wir als Verstoß gegen die Beratungspflicht nach § 14 SGB I an, so dass wir so gestellt werden müssen, als wenn wir bereits seinerzeit richtig beraten worden wären. Deshalb müssen Sie uns die Warmwasserpauschale für alle Monate seit Leistungsbeginn nachzahlen.
Noch einmal: Das ist die Maximalforderung, aber es könnte tatsächlich so sein, dass der Anspruch für die Zeiten vor 31.12.2014 abgewiesen wird. Und wenn die bisherige Überprüfung zu einer Nachzahlung seit Januar 2015 geführt hat, könnte es durchaus sein, dass Ihr nicht noch weiteres Geld bekommt!

:tiger:
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marsupilami
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Re: Dezentrale Warmwasseraufbereitung

#77

Beitrag von marsupilami »

Hier hat schimmy doch alle Bescheide aufgelistet, die überprüft werden sollen.

Der erste auf der Liste ist vom 26. Januar 2015.

Wenn ich die ganze Diskussion und insbesondere diesen Überprüfungs-Paragrafen richtig verstanden habe, bekommt er für Zeiten davor eh nichts.
Und wenn ich schimmy richtig verstanden habe, sind zu allen Bescheiden auf dieser Liste jetzt neue Berechnungen gekommen.

Also ist doch alles gut!?
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Koelsch
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Re: Dezentrale Warmwasseraufbereitung

#78

Beitrag von Koelsch »

So hab ich's auch verstanden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Dezentrale Warmwasseraufbereitung

#79

Beitrag von Olivia »

Einen Versuch wäre es durchaus wert, auch alle vorangegangenen Bescheide mehrerer Jahre vor 2015 hinterherzuschieben mit der Bitte/Forderung um sozialrechtliche Herstellung aufgrund unterlassener Beratung.
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tigerlaw
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Re: Dezentrale Warmwasseraufbereitung

#80

Beitrag von tigerlaw »

Schon, Olivia, aber wohl nur mit geringer Aussicht auf erfolg"

Das BSG hat erst vor zwei Jahren ausgeführt:
...[17] Bereits in seiner Entscheidung vom 27. 3. 2007 hat der Senat unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung des BSG (BSG 11a. Senat vom 9. 9. 1986 – 11a RA 28/85 – BSGE 60, 245, 246 ff = SozR 1300 § 44 Nr 24 S 62 ff; BSG 11a. Senat vom 9. 9. 1986 – 11a RA 10/86 – Juris; BSG 1. Senat vom 21. 1. 1987 – 1 RA 27/86 – SozR 1300 § 44 Nr 25 S 67 f; BSG 14. Senat vom 28. 1. 1999 – B 14 EG 6/98 B – SozR 3—1300 § 44 Nr 25 S 60 f; BSG 9. Senat vom 14. 2. 2001 – B 9 V 9/00 R – BSGE 87, 280, 288 f = SozR 3—1200 § 14 Nr 31 S 114 f; BSG 9. Senat vom 16. 12. 2004 – B 9 VJ 2/03 R – Juris RdNr 30) auf die vergleichbare Interessenlage bei der nachträglichen Korrektur eines bindenden Verwaltungsakts (§ 44 SGB X) und beim sozialrechtlichen Herstellungsanspruch verwiesen. In beiden Fällen wird vom Leistungsträger das Recht unrichtig angewandt, und in beiden Fällen hat dies zur Folge, dass der Leistungsberechtigte nicht die ihm zustehende Leistung erlangt. Einen ins Gewicht fallenden Unterschied hat das BSG in seiner bisherigen Rechtsprechung nicht darin gesehen, dass der Berechtigte einmal einen ablehnenden Verwaltungsakt erhalten, ein andermal dagegen schon im Vorfeld von der Anspruchsverfolgung abgesehen hat. Denn so oder so ist der Leistungsträger gleichermaßen zur Korrektur verpflichtet. Auf ein Verschulden des Leistungsträgers kommt es hier wie dort nicht an; auch der Umfang seiner Verpflichtung ist grundsätzlich der gleiche. Aus diesen Gründen kann es für den zeitlichen Umfang der rückwirkenden Leistung nicht wesentlich sein, ob der Leistungsträger eine Leistung durch Verwaltungsakt zu Unrecht versagt oder er aus anderen ihm zuzurechnenden Gründen den Berechtigten nicht in den Leistungsgenuss kommen lässt; der Berechtigte ist im letzteren Fall keinesfalls schutzwürdiger als im ersten. Die Rechtsähnlichkeit der Fallgruppen erfordert daher die Gleichbehandlung. Der Herstellungsanspruch, der die Verletzung einer Nebenpflicht des Leistungsträgers (zB Beratung) sanktioniert, kann nicht weiter reichen als der Anspruch nach § 44 Abs 1 SGB X als Rechtsfolge der Verletzung der Hauptpflicht. Für die Gleichbehandlung der Fälle einer nachträglichen Korrektur eines bindenden Verwaltungsakts (§ 44 SGB X) mit denen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs spricht auch, dass hiermit im Grenzbereich beider Rechtsinstitute unterschiedliche Rechtsfolgen vermieden werden (so Senatsurteil vom 27. 3. 2007, aaO, RdNr 16 bis 19; dem folgend für den Bereich der Ausgleichsleistungen nach dem Recht der beruflichen Rehabilitierung: BVerwG vom 30. 6. 2011, BVerwGE 140, 103, 112). ...
Quelle: BSG, Urteil vom 24. 4. 2014 – B 13 R 23/13 R

Und da er auf den Gleichlauf der "Verjährungs"fristen abhebt, die Überprüfungsfrist im SGB II aber auf max. 2 Jahre beschränkt ist, ist die Wahrschenlichkeit sehr groß, dass im Bereich H-4 eben auf diese verkürzte Frist abgehoben wird.

Und dann hätte Schimmy tatsächlich keinerlei Beschwer mehr, da das JC ja bereits alle Bescheide bis Anfang 2015 geändert hat!

Ergebnis: Unsere gesamte Diskussion hier ist eher akademischer Natur!
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schimmy
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Re: Dezentrale Warmwasseraufbereitung

#81

Beitrag von schimmy »

Ich danke euch allen nochmal für die tolle Unterstützung.
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Re: Dezentrale Warmwasseraufbereitung

#82

Beitrag von schimmy »

Die Nachzahlung für die Dezentrale Warmwasseraufbereitung ist auch auf dem Konto eingegangen. :jojo:
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Koelsch
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Re: Dezentrale Warmwasseraufbereitung

#83

Beitrag von Koelsch »

:bravo: :bravo: also noch'n Eis
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Dezentrale Warmwasseraufbereitung

#84

Beitrag von Olivia »

:ironiea: Oder eine Rücklage für künftige Stromschulden.
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marsupilami
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Re: Dezentrale Warmwasseraufbereitung

#85

Beitrag von marsupilami »

@ schimmy: Ich freu mich einfach für Euch.


Ganz ohne Ironie und Rücklagen.
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Olivia
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Re: Dezentrale Warmwasseraufbereitung

#86

Beitrag von Olivia »

Ich freue mich auch. Nur denke ich eben, dass das Geld auch wirklich dringend benötigt wird, eben weil der Boiler bestimmt viel Strom zieht. Da wird nicht viel mit extra Eis essen sein.
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Günter
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Re: Dezentrale Warmwasseraufbereitung

#87

Beitrag von Günter »

Liebster Ölzweig, du bringst da ein kleinwenig durcheinander. schimmy verbraucht den Strom ohnehin für seine WW Bereiter. Der Unterschied ist der, das JC hat ihm die Kosten rechtswidrig vorenthalten und nun bezahlt das JC, Ich kann mich an kein Posting erinnern, in dem schimmy von Stromschulden schreibt, also hat er den Strom so oder so bezahlt, damit steht die Nachzahlung für den Eiskonsum der Familie zur Verfügung.

Eine verantwortungsvolle Budgetplanung bei Familien bedeutet auch verantwortlich mit den Ressourcen umzugehen. Die Kinder können in den Waschräumen der Sporthalle duschen, die Eltern waschen sich auf Arbeit und schon ist auch ein zweites Eis möglich.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Dezentrale Warmwasseraufbereitung

#88

Beitrag von marsupilami »

Sofern denn die Eltern Arbeit haben und die Sporthalle nicht anderen Zwecken zur Verfügung stehen muss.
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schimmy
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Re: Dezentrale Warmwasseraufbereitung

#89

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

Ja ein Eis mehr ist da schon drin. :jojo:

Und der Strom wurde bis jetzt immer bezahlt, um die Nachfrage bezüglich des Stroms zu beantworten. :zwinker:
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