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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Mo 11. Feb 2019, 16:32
von Koelsch
Guck ich morgen mal genauer - auf geht's nach Krefeld zum Stammtisch

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Mo 11. Feb 2019, 16:36
von tigerlaw
So, ich habe mal Olivias Anmerkungen und die von Kölsch in einen Schriftsatz verwurstelt.

@Oli: Der von Dir unter Punkt 2 aufgespießte Sachverhalt dürfte anders gemeint sein: Die Zahl der "unangemessen" Wohnenden beträgt zwar 84, in dieser Zahl sind aber auch diejenigen enthalten, deren tatsächliche Kosten um nur 1 oder 5 € über der Angemessenheitsgrenze liegen.

Und es gibt durchaus hier ein Ermessen des JC, nämlich in § 22 I 4 SGB II. An dieser Stelle kann man Rödl & Partner also nicht anzählen (Oli´s Punkt 2).



Edit: Neu gefasst mit einer Korrektur der Datei (es gab noch einen Klartext-Ortsnamen)

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Mo 11. Feb 2019, 17:15
von marsupilami
Es ist zwar gut, sehr gut sogar, aber ich konnt' es nicht lassen, drinne rumzupfuschen.
2019_02_11 51-ANON Berufungserwiderung -2- V_m.docx

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Mo 11. Feb 2019, 22:29
von tigerlaw
marsupilami hat geschrieben: Mo 11. Feb 2019, 17:15 Es ist zwar gut, sehr gut sogar,

:verlegen: :verlegen: :verlegen:

aber ich konnt' es nicht lassen, drinne rumzupfuschen.
2019_02_11 51-ANON Berufungserwiderung -2- V_m.docx

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Di 12. Feb 2019, 11:01
von Koelsch
Nach Marsu's Änderungen bleibt mir nix mehr zu meckern :heul: :heul:

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Di 12. Feb 2019, 14:48
von tigerlaw
Nur das "brennende Interesse" habe ich etwas kleiner geregelt, es dürfte auch so genügend rüberkommen.

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Di 12. Feb 2019, 17:16
von marsupilami
Nun, diese - zugegeben - Polemik konnte ich mir nicht verkneifen. :verlegen:
Ich :Daumen:

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 19:21
von Koelsch
Nächster - kleiner Erfolg. LSG lehnt den Antrag des JC auf aufschiebende Wirkung für das SG-Urteil ab
2019-02-04 LSG-Beschluss keine Zahlungsaussetzg_ano.pdf
2019-02-13 Zahlungsavis JC_ano.pdf

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 19:29
von Günter
^Geil

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 19:53
von Olivia
:bravo:

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 19:56
von angel6364
Feine Sache! :Daumenhoch:

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 20:35
von Koelsch
Herzallerliebst die Formulierung des LSG
Der Ausgang des Hauptsacheverfahrens ........ kann nach derzeiter Sach- und Rechtslage allenfalls als offen angesehen werden
...und das, nachdem die Stellungnahme von Rödl&Partner dem LSG vorliegt.

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 20:40
von marsupilami
Nett.
Interessant sind die letzten 4 Zeilen auf Seite 2.

Und dann auch "Der Ausgang des Hauptsachverfahrens ...." - ich glaube, das JC sollte sich nicht allzu siegessicher geben und schon mal weitere Gelder vorbereitend abstellen.

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 20:58
von Günter
Viel schöner ist der Verweis auf die Beschlüsse des BSG vom 30.01.2019

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: So 7. Jul 2019, 19:15
von Koelsch
Inzwischen, hat es die kleine Kanzlei Rödel & Partner auch geschafft, auf unser Schreiben an's LSG vom 1.2.2019 zu antworten. Bitte nicht wundern, tigerlaw erhielt nur diese 2 Seiten (plus das übliche Beiwerk vom LSG)
JC Rhein-Erft + Rödl-Partner (ohne Beiwerk).pdf
Ich hab tigerlaw dann vorgeschlagen darauf zu antworten
Zu der mir vorliegenden Stellungnahme der Firma Rödl & Partner nur kurz:

Es ist ausgesprochen erfreulich, dass Rödl & Partner deutlich darauf hinweist, dass zu den bereits früher erwähnten potentiellen Bewerbern auf die zur Verfügung stehenden 3 Wohnungen noch eine nicht unerhebliche Anzahl an ALG II Beziehern kommt, deren eigentlich unangemessenen Unterkunftskosten bisher vom JobCenter nicht moniert wurden. Dies aber droht natürlich jederzeit, z.B. bei der nächsten zu erwartenden Nebenkostenabrechnung. Die Aussage, die Anzahl dieser Bewerber sei nicht zu quantifizieren ist nicht nachvollziehbar - dem JobCenter sind diese Daten selbstverständlich bekannt, sind sie doch Bais für die in der BA-Statistik ausgewiesenen Anngaben zu angemessenen Wohnkosten und tatsächlich von den Hilfebedürftigen gezahlten Wohnkosten.

Rödl & Partner bestätigt als, dass für eine Bewerberanzahl deutlichst über 84 in Pulheim 3 Wohnungen zur Verfügung standen, eine Anmietung daher nahezu ausgeschlossen war.

Weitere rechtserhebliche Argumente kann ich in der Stellungnahme nicht erkennen.
tigerlaw hat das dann noch ein wenig "aufgebohrt"
54-Berufungserwiderung -ano-.docx

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: So 7. Jul 2019, 19:58
von marsupilami
Ich halte aber den letzten Absatz von Rödl-Dödl für nicht ganz unerheblich.
Denn wenn ich es recht verstanden habe, beziehen die Mengengerüste in die Berechnungen mit ein, die aus der Großstadt Dresden stammen.
Ich habe erhebliche Bedenken, den Rhein-Erft-Kreis mit einer Großstadt gleichzusetzen.
Gut, der Kreis grenzt direkt an Köln an, aber schon wenn ich mir das Gebiet auf Google Earth anschaue, sehe ich da insgesamt einen eher ländlichem Raum.
Macht es evtl. Sinn diese - in meinen Augen - Diskrepanz mit anzubringen?

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: So 7. Jul 2019, 20:05
von Koelsch
Das haben wir bereits in der Klage und, wenn ich mich recht erinnere, noch mal in der Berufungserwiderung gemacht

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: So 7. Jul 2019, 23:26
von tigerlaw
Was mir aber soeben noch auffällt: Rödl-Dödl (tolle "Namenspräzisierung" von Marsu! :gaga: ) haben nur auf die erste Berufungserwiderung vom 01.02.2019 geantwortet. Danach ging schon einmal ein Rödl-Dödl-Sermon ein, auf das wir bereits am 11.2.2019 geantwortet hatten. Dazu wurde noch nichts geantwortet.

Dies spieße ich natürlich auch auch noch "genüßlich" auf, indem ich dem bisher vorliegenden Schriftstück noch folgenden Absatz anhänge:
Ebenfalls kann ich keine Auseinandersetzung mit den Argumenten in der zweiten Berufungserwiderung vom 11.02.2018 (70709/17/51) vorfinden, jedenfalls ginge das nicht aus dem Deckblatt der Rödl-Stellungnahme vom 31.05.2019 hervor!
Könnte es vielleicht sein, dass dem Beklagten und Rödl & Partner dazu keine Gegenargumente vorliegen?

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Mo 8. Jul 2019, 08:35
von marsupilami
Sorry, war da gestern abend nicht so recht bei der Sache.
Was mir jetzt erst einfällt zu monieren:
Man läßt sich ja recht lange Zeit, um zu antworten auf Seiten von Rödl & Partner.
Ist das noch akzeptabel?

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Mo 8. Jul 2019, 09:45
von Koelsch
Eigentlich nein, aber das kann uns egal sein. JC hatte ja beim LSG beantragt, die sofortige Vollziehung des SG-Urteils auszusetzen. Damit kam JC nicht durch, also ist eLB derzeit "schadlos" gestellt, wenn die trödeln, schaden die sich ggf. nur selbst.

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Mo 8. Jul 2019, 10:32
von marsupilami
Dann raus damit.
Mit dem Nachtrag.

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Mo 8. Jul 2019, 12:44
von tigerlaw
ist raus

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Fr 2. Aug 2019, 12:24
von Olivia
Zwei Zusatzfragen zu dem schlüssigen Konzept aus dem Thread hier:

1.) Sind in dem hier vorliegenden schlüssigen Konzept auch Bestandsmieten enthalten? Soviel ich mich erinnere, wurden lediglich Angebotsmieten aufgelistet.

2.) Wurde in dem Konzept eine auf Fakten beruhende detaillierte Nachfrageanalyse durchgeführt? Meiner Erinnerung nach ist auch die Nachfrageanalyse mangelhaft, weil sie nur auf Vermutungen und Spekulationen statt auf Fakten beruht.

In einem aktuell am LSG Schleswig-Holstein verhandelten Fall haben nämlich nun die beiden genannten Punkte ein schlüssiges Konzept nun zumindest vorläufig zu Fall gebracht (Az.: L 3 AS 79/19 B ER):
Die Schleswiger Richter bemängeln, dass im Gutachten ausschließlich Angebotsmieten, aber keine Bestandsmieten berücksichtigt werden. Das sei keine „realitätsnahe Ermittlung des Wohnungsmarktes“. Außerdem fehle eine Nachfrageanalyse in dem Konzept.

https://www.abendblatt.de/region/norder ... hnung.html
http://www.portios.de/phpBB3/viewtopic.php?f=3&t=800

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Fr 2. Aug 2019, 14:29
von Koelsch
Danke, müssen wir gucken

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Fr 2. Aug 2019, 18:24
von tigerlaw
Aber: Bestandsmieten sind häufig niedriger als Angebotsmieten, Versucht doch mal, eine Wohnung zur Bestandsmiete zu bekommen. :gaga:

Ich denke, dass Oli da einer Fehlinterpretation aufsitzt!