Seite 3 von 9

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Do 22. Sep 2016, 14:08
von Olivia
Das schlüssige Konzept ist also spätestens mit der sog. "Flüchtlingswelle" ungültig geworden.

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Do 22. Sep 2016, 14:37
von Günter
Da das Gericht ja im Aktenfundus mit ausreichendem Material durch das JC versorgt wurde, würde ich das Gericht mal höflichaufordern die Unterlagen anzufordern.

Etwa so.

Das Gericht und der Kläger haben ein Anrecht auf die Akteneinsicht in das Gutachten und die dazugehörigen Fakten. Es kann doch nicht Aufgabe des Gerichtes sein, die erforderlichen Unterlagen im Archiv einer anderen Kammer zu suchen und für den Kläger zu kopieren.

Der Kläger beantragt daher dass der Beklagte die Unterlagen komplett in doppelter Ausfertigung für das Gericht und den Kläger übergibt.

Die Antwort des JC ist gelinde gesagt ne Frechheit.

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Fr 4. Nov 2016, 12:38
von Koelsch
Dazu hat sich jetzt auch das BSG geräuspert - http://alg-ratgeber.de/kosten-der-unter ... 18530.html

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Fr 4. Nov 2016, 13:09
von marsupilami
Das ist doch juristische Wortklauberei!

Für mich - nach meiner Auffassung - ist eine "Aufforderung" etwas zu tun oder zu lassen, insbesondere wenn diese Aufforderung von einer Behörde kommt, doch immer mit einem "oder" verbunden.
"oder" wir zahlen nicht; nicht mehr; nicht mehr die volle Miete.
Somit bin ich beschwert.
Zwar erst in Zukunft, aber der Zeitraum ist ja gesetzlich bestimmt - 6 Monate maximum.

Ziemlich abgehoben, finde ich.

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Fr 4. Nov 2016, 13:34
von kleinchaos
Aber erst wenn man tatsächlich beschwert ist kann man klagen

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Fr 4. Nov 2016, 14:01
von marsupilami
Das ist doch in dem Fall hinfällig schon von vorneherein.

Das eine Mitglied der BG ist doch zu 100 % behindert, Merkzeichen "G".
Die kriegt doch nirgendwo im Umkreis eine entsprechende Wohnung, eine Wohnung, die die "Angemessenheitskriterien" des JC erfüllt und die ihrer Behinderung auch nur ansatzweise gerecht wird.

Ich werde den Verdacht nicht los, dass das JC Machtspielchen betreibt und das BSG sich darum drückt, das JC in seine Schranken zu weisen oder wenigstens zu sagen: in diesem speziellen Falle - Einzelfall-Entscheidung - müsst ihr, liebes JC mal fünfe gerade sein lassen.
Basta!

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Fr 4. Nov 2016, 14:25
von Koelsch
Ich warte in der Rhein-Erft-Sache jetzt mal ab, ob sich das JC zu dem Urteil äußert. Da läuft ja nix weg. Im Januar kommt dann vermutlich die tatsächliche Kostensenkung und dagegen kann man sich ja wehren - braucht aber auch 'nen langen Atem.

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Fr 4. Nov 2016, 16:31
von tigerlaw
marsupilami hat geschrieben:Das ist doch juristische Wortklauberei!

Für mich - nach meiner Auffassung - ist eine "Aufforderung" etwas zu tun oder zu lassen, insbesondere wenn diese Aufforderung von einer Behörde kommt, doch immer mit einem "oder" verbunden.
"oder" wir zahlen nicht; nicht mehr; nicht mehr die volle Miete.
Somit bin ich beschwert.
Zwar erst in Zukunft, aber der Zeitraum ist ja gesetzlich bestimmt - 6 Monate maximum.

Ziemlich abgehoben, finde ich.

Nein, Marsu, ist es nicht. Ich kann die Argumentation gut nachvollziehen. Besonders relevant sind die Absätze 14, 18 und 22. Die Kostensenkungsaufforderung ist nur die ANkündigung, dass die Behörde absenken wird. SIe kann es sich auch noch anders überlegen. Deshalb würde eine Anfechtungsklage oder Anfechtungs- und Leistungsklage hier noch nicht greifen.

Aber dieser Satz in Abs. 14:
... denn es ist den Hilfebedürftigen auch mit Rücksicht darauf, dass existenzsichernde Leistungen im Streit stehen, nicht zumutbar, stets weiter abzuwarten, ob und wann der Beklagte tatsächlich eine Kostensenkung vornimmt (Nachweise) ...
bringt es auf den Punkt.

Genau das ist die Situation, und bisher war man dazu verdammt, entweder trotz allem zu suchen, oder aber auch nicht zu suchen, aber auf jeden Fall erst dann rechtlich wirksame Schritte ergreifen zu können, wenn das Geld reduziert wurde. Und bis dann ein Widerspruch und Klage (und Berufung) durch sind, ja da fließt schon viel Wasser den Neckar runter.

Das Klageziel ist, festzustellen, dass keine Obliegenheit besteht (aus deren Nichtbeachtung sonst die Leistungsreduzierung erfolgen würde). Dies wird dann in Abs. 18 schön ausführlich weiter aufgedröselt.

Allerdings darf man nicht, wenn heute die Kostensenkungsaufforderung ins Haus flattert, bereits morgen die entsprechende Feststellungsklage an das SG abschicken, vorher hat man sich zuerst mit dem JC über dessen Forderung auseinanderzusetzen und dabei seine Gründe vorzutragen. Erst wenn das erfolglos bleibt, darf man zum SG laufen (da kein Bescheid, bedarf es nicht des Widerspruchsverfahrens!) (so in Abs. 22 dargelegt).

Ob die Klage dann Erfolg hat, ist jeweils eine Frage des EInzelfals. Da muss man dann genau darlegen, warum man die Kosten nicht senken kann (vgl Abs. 23 ff). Im ersten Schritt muss geprüft werden, ob es Grenzen der ANgemessenheit gibt (schlüssiges Konzept), und dann wird geprüft, aus welchen Gründen im konkreten Einzelfall diese Grenzen nicht eingehalten werden können.

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Mi 19. Dez 2018, 09:00
von Koelsch

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Mi 19. Dez 2018, 09:14
von Olivia
:bravo:

Die Mieten sind seit 2012 gesunken - :angel: - das gibts ja fast nirgends.

Ist die Zulassung der Berufung gut oder nicht so gut?

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Mi 19. Dez 2018, 09:22
von Koelsch
:kristall_defekt: - das kann man beantworten, wenn/falls ein Urteil des LSG vorliegt.

Hieße ich "Rhein-Erft" mit Vornamen, so würde ich :beten: , dass das Urteil nicht allzu bekannt wird.

Die vermutlich entscheidende Frage: Wie viele weitere Fälle gegen dieses Konzept sind beim SG Köln anhängig und sind diese Fälle bei anderen Kammern anhängig? Ich weiß von einem weiteren Fall, der aber meines Wissens nicht bei der 43. Kammer liegt.

Angeblich soll es aber "sehr viele" Fälle geben, so tönte jedenfalls mir gegenüber sehr laut der Vorsitzende der LINKE im Kreis Rhein-Erft. Auf konkrete Nachfragen erhielt ich aber keinerlei Anwtort, also auch nur ein Politiker, der's Maul aufreisst wenn die Presse anwesend ist (war es, als er das verkündete) und ansonsten nix tut.

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Mi 19. Dez 2018, 09:25
von Olivia
Koelsch hat geschrieben: Mi 19. Dez 2018, 09:22 Hieße ich "Rhein-Erft" mit Vornamen, so würde ich :beten: , dass das Urteil nicht allzu bekannt wird.
Es kann doch aber durchaus sein, dass das Urteil Eingang findet in juristische Fachzeitschriften und/oder die juristische Fachliteratur. :unschuld:

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Mi 19. Dez 2018, 09:43
von Koelsch
Das ist zwar richtig, die Wahrscheinlichkeit, dass dies bei einem LSG-Urteil erfolgt, ist aber ungleich größer und gewichtiger.

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Mi 19. Dez 2018, 10:53
von marsupilami
Ist denn schon sicher, dass das JC eine Stufe höher - also LSG - erklimmt?

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Mi 19. Dez 2018, 11:16
von Koelsch
Keineswegs

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Mi 19. Dez 2018, 19:31
von tigerlaw
Ich kann ja mal am 14.01.2019 beim SG anrufen, ob Berufung eingelegt worden ist.

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Mi 19. Dez 2018, 19:37
von Koelsch
Wäre interessant, aber im Zweifel erfahren wir's ja ohnehin

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Mi 19. Dez 2018, 19:37
von marsupilami
Kriegt man das nicht mitgeteilt?

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Mi 19. Dez 2018, 19:49
von tigerlaw
Info bekommt man vom SG nur dann, wenn Rechtsmittel eingelegt wurde.

Außerdem: Wie sagte doch ein Freundin früher immer so schön?

"Ich bin gar nicht neugierig, wenn ich alles weiß!"

:gaga: :gaga: :gaga:

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: So 6. Jan 2019, 10:26
von friys
tigerlaw hat geschrieben: Mi 19. Dez 2018, 19:31 Ich kann ja mal am 14.01.2019 beim SG anrufen, ob Berufung eingelegt worden ist.
@Koelsch 05.01.2019 Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, bisher ohne Begründung > http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 98#p505498

Wie errechnet sich denn der Streitwert bzw. Gegenstandswert bei so einem Verfahren? Der ist ja für die Vergütung der Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nicht ohne Bedeutung, oder?

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: So 6. Jan 2019, 10:34
von Koelsch
In SG Verfahren geht's meines Wissens nicht um Streitwerte o.ä.

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: So 6. Jan 2019, 18:01
von tigerlaw
Koelsch hat geschrieben: So 6. Jan 2019, 10:34 In SG Verfahren geht's meines Wissens nicht um Streitwerte o.ä.
Das ist richtig, wenn Kläger ein Versicherter/Leistungsempfänger etc. ist. Dann gibt es "Betragsrahmengebühren". Die "Mittelgebühr" ist das arithmetische Mittel aus Ober- und Untergrenze und wird angesetzt, wenn eine Sache in jeder Hinsicht "durchschnittlich" ist. Der Anwalt hat einen Ermessensspielraum, mit verschiedenen Kriterien (die in § 14 RVG niedergelegt) sind) die konkrete Gebühr festzusetzen. Wenn aber ein Dritter die dem Mandanten berechnete Gebühr erstatten muss, dann ist er dazu nur insoweit verpflichtet, als die Bemessung nicht "unbillig" ist, wobei ein Überschreiten von 20 % noch zu tolerieren ist. Diese Entscheidung trifft dann ein Mitarbeiter beim Gericht, und zwar zuerst ein Rechtspfleger. Wenn man mit dessen Entscheidung nicht einverstanden ist, kann man den Richter anrufen, der dann endgültig entscheidet.

In H-4-Sachen ist die Mittelgebühr in der Regel bereits bei niedrigen dreistelligem Wert angemessen.

(Exkurs: In PKH-Sachen gibt es dann noch die Beschwerdemöglichkeit an das LSG, dort ist dann endgültig Schluss)

Je nach Verfahrensstufe sind die Gebühren unter verschiedenen Abschnitten im Vergütungsverzeichnis zum RVG ("VV") definiert:
2302,
3102, 3106,
1005/1006,
1008,
3204,3205,
3212, 3213

Fundstelle: https://www.buzer.de/s1.htm?a=anlage+1& ... II&ag=3415

@fryis hat allerdings insoweit recht: Eine Berufung gibt es nicht immer, sondern nur, wenn der wirtschaftliche Wert > 750 € ist, oder wenn das SG sie zulässt, oder wenn eine "Nichtzulassungsbeschwerde" erfolgreich ist.
(Das gleiche gilt dann für die Revision zum BSG).

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 00:36
von Olivia
tigerlaw hat geschrieben: So 6. Jan 2019, 18:01Wenn man mit dessen Entscheidung nicht einverstanden ist, kann man den Richter anrufen, der dann endgültig entscheidet.
Meines Wissens nach nennt sich dieses Rechtsmittel "Erinnerung".

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 09:01
von tigerlaw
Gut gelernt, Olivia! :Daumenhoch: :Daumenhoch: :Daumenhoch:

Ich will mich aber manchmal doch etws bremsen und nicht allzu sehr mit Begriffen um mich werfen, die zum Teil in der Normalsprache eine ganz andere Bedeutung haben (wie gerade das Wort "Erinnerung").

Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 11:13
von friys
Das Projekt ist abgeschlossen und die Ergebnisse liegen vor, so der Rhein-Erft-Kreis: "Gemeinsam erfolgreich. Erstellung eines schlüssigen Konzepts zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft im Rhein-Erft-Kreis, April 2016"
17-Seiten als PDF => https://www.rhein-erft-kreis.de/sites/d ... achten.pdf