Heutiger LSG Termin - Kurzbericht
Heutiger LSG Termin - Kurzbericht
Erörterungstermin zur Berufung gegen ein SG Urteil - SG hatte Zahlung unangemessener KdU für einen Zeitraum länger als 6 Monate abgelehnt, es gäbe ausreichend Wohnungen, der Kläger habe ich nur nicht ausreichend bemüht (im Klartext, die Vorlage von mehr als 500 nicht angemessenen Angeboten bedeutet nicht ausreichend bemüht).
Erörterungstermin enorm schnell anberaumt, der Richter am LSG ist SENGA, dem Tiger und mir schon einmal "unangenehm" aufgefallen (treffendere Beschreibungen darf man hier nicht veröffentlichen).
Termin um 11:30 Uhr
10:55 - der 10:30 Termin ist beendet
niemand da für den 11:00 Uhr Termin, wohl aber icke, der Kläger und das JC für den 11:30 Termin.
Ich also rein und höflich gefragt, dürfen wir schon, für den 11:00 Uhr Termin ist niemand da, wir sind komplett.
Antwort: "Nein, das ist zu früh". Richter erhob sich verließ den Saal und ging wohl Kaffee schlürfen.
1/2 Stunde später kam er zurück, jetzt durften wir:
"Sie sind also der Herr Koelsch. Wie kommen Sie dazu hier als Beistand mit dem Kläger her zu kommen?"
"Kläger und ich kennen uns seit geraumer Zeit und da ich mich ehrenamtlich bei der KAB in der ALG Beratung engagiere, habe ich ihn auch hier beraten und stehe ihm jetzt bei."
"Dann sind Sie also öfter schon als Beistand beim SG gewesen?"
Alarm, Alarm "Nein, unsere Arbeit bei der KAB zielt darauf, Gerichtsverfahren zu vermeiden."
"Wie oft waren Sie denn nun schon Beistand?"
"Da kann ich mich nicht erinnern, aber ich war schon mal, ich glaube 2013, hier bei Ihnen im Saal"
"Aha, dann sind Sie also heute zum 2. Mal hier. Ich will das mal so stehen lassen, wären sie zum 3. Mal als Beistand vor Gericht, dann müssten Sie den Saal sofort verlassen, denn dann machten Sie das ja berufsmäßig. Ab 3-mal Beistand ist berufsmäßig!"
(JC war an dieser Aussage sehr interessiert - in der schlüssigen Konzept-Sache geht es um das gleiche JC und den gleichen Kläger)
Es folgte sehr langer Monolog, der Kläger habe sich nicht genügend bemüht, das sei seine feste Überzeugung. Gerade weil die bisherhige Wohnung "sehr" unangemessen gewesen sei, müsse er sich besonders bemühen. Wäre die Miete z.B. nur € 600 statt der angemessenen 520 gewesen, dann könne man das vielleicht was anders sehen. Aber bei einer so unangemessenen Wohnung hätte er nicht mal 6 Monate weiter gezahlt. Er "empfiehlt!" Rücknahme der Berufung, da keinerlei Aussicht auf Erfolg.
Kläger besteht auf Urteil: "Ja dann kämen ja auf den Kläger die Verfahrenskosten zu (Mißbrauchsgebühr) und dann müsse das JC natürlich auch noch mal von Anfang an genauesten und im Detail alles prüfen. Es sei ja z.B. ungeklärt, was mit den Möbeln aus der unangemessenen Wohnung passiert sei. Möglicherweise fänden sich da dann Vermögenswerte und dann müsse der Kläger zusätzlich vielleicht auch noch ALG II-Leistungen zurück zahlen.
Wir haben dann die Berufung zurück gezogen. Unser Eindruck von dem Richter ist aber nicht besser geworden, eher das Gegenteil.
Erörterungstermin enorm schnell anberaumt, der Richter am LSG ist SENGA, dem Tiger und mir schon einmal "unangenehm" aufgefallen (treffendere Beschreibungen darf man hier nicht veröffentlichen).
Termin um 11:30 Uhr
10:55 - der 10:30 Termin ist beendet
niemand da für den 11:00 Uhr Termin, wohl aber icke, der Kläger und das JC für den 11:30 Termin.
Ich also rein und höflich gefragt, dürfen wir schon, für den 11:00 Uhr Termin ist niemand da, wir sind komplett.
Antwort: "Nein, das ist zu früh". Richter erhob sich verließ den Saal und ging wohl Kaffee schlürfen.
1/2 Stunde später kam er zurück, jetzt durften wir:
"Sie sind also der Herr Koelsch. Wie kommen Sie dazu hier als Beistand mit dem Kläger her zu kommen?"
"Kläger und ich kennen uns seit geraumer Zeit und da ich mich ehrenamtlich bei der KAB in der ALG Beratung engagiere, habe ich ihn auch hier beraten und stehe ihm jetzt bei."
"Dann sind Sie also öfter schon als Beistand beim SG gewesen?"
Alarm, Alarm "Nein, unsere Arbeit bei der KAB zielt darauf, Gerichtsverfahren zu vermeiden."
"Wie oft waren Sie denn nun schon Beistand?"
"Da kann ich mich nicht erinnern, aber ich war schon mal, ich glaube 2013, hier bei Ihnen im Saal"
"Aha, dann sind Sie also heute zum 2. Mal hier. Ich will das mal so stehen lassen, wären sie zum 3. Mal als Beistand vor Gericht, dann müssten Sie den Saal sofort verlassen, denn dann machten Sie das ja berufsmäßig. Ab 3-mal Beistand ist berufsmäßig!"
(JC war an dieser Aussage sehr interessiert - in der schlüssigen Konzept-Sache geht es um das gleiche JC und den gleichen Kläger)
Es folgte sehr langer Monolog, der Kläger habe sich nicht genügend bemüht, das sei seine feste Überzeugung. Gerade weil die bisherhige Wohnung "sehr" unangemessen gewesen sei, müsse er sich besonders bemühen. Wäre die Miete z.B. nur € 600 statt der angemessenen 520 gewesen, dann könne man das vielleicht was anders sehen. Aber bei einer so unangemessenen Wohnung hätte er nicht mal 6 Monate weiter gezahlt. Er "empfiehlt!" Rücknahme der Berufung, da keinerlei Aussicht auf Erfolg.
Kläger besteht auf Urteil: "Ja dann kämen ja auf den Kläger die Verfahrenskosten zu (Mißbrauchsgebühr) und dann müsse das JC natürlich auch noch mal von Anfang an genauesten und im Detail alles prüfen. Es sei ja z.B. ungeklärt, was mit den Möbeln aus der unangemessenen Wohnung passiert sei. Möglicherweise fänden sich da dann Vermögenswerte und dann müsse der Kläger zusätzlich vielleicht auch noch ALG II-Leistungen zurück zahlen.
Wir haben dann die Berufung zurück gezogen. Unser Eindruck von dem Richter ist aber nicht besser geworden, eher das Gegenteil.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- angel6364
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Re: Heutiger LSG Termin - Kurzbericht
Uff, ist das widerlich.
Fühl mich in vergangene Zeiten zurückversetzt, als ich solche Richter und Richterinnen am Nürnberger SG kennen lernen "durfte".
Fühl mich in vergangene Zeiten zurückversetzt, als ich solche Richter und Richterinnen am Nürnberger SG kennen lernen "durfte".
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
- kleinchaos
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Re: Heutiger LSG Termin - Kurzbericht
Da es den Richter so nie treffen wird ist es ihm auch egal, aus gesicherter Position klug scheißen kann jeder, und kluge Sprüche kann ich auch selber.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Heutiger LSG Termin - Kurzbericht
Das ist aber ein heftiges Ergebnis.
Ist das der einzige Richter an dem Gericht?
Wie ist jetzt die weitere Vorgehensweise?
Ist das der einzige Richter an dem Gericht?
Wie ist jetzt die weitere Vorgehensweise?
Re: Heutiger LSG Termin - Kurzbericht
Natürlich ist das nicht der einzige Richter. Weiteres Vorgehen - ist nicht. Berufung wurde ja zurück genommen, also Ende der Fahnenstange.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- angel6364
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Re: Heutiger LSG Termin - Kurzbericht
Ich kann nachvollziehen, dass man dann aufgibt. Aber schade ist es schon trotzdem.
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Re: Heutiger LSG Termin - Kurzbericht
Also denn ist jetzt drauf zahlen angesagt vom Regelsatz seitens des Leistungsempfänger?
Re: Heutiger LSG Termin - Kurzbericht
Zum ....
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Heutiger LSG Termin - Kurzbericht
Nein, Schimmy, es sieht anders aus: JC hatte für 6 Monate die volle Miete gezahlt (900 % mehr als nach schlüssigem Konzept), danach nur noch angemessenen Betrag, d.h. der von Kölsch Betreute hatte immer noch 90 % der vollen Miete zu zahlen, bis er eine billigere Wohnung gefunden hatte. Vermieter hat gegen ihn entsprechenden Zahlungsanspruch. Nur - solange nix da ist außer H-4, da hat der Kaiser sein Recht verloren ...schimmy hat geschrieben:Also denn ist jetzt drauf zahlen angesagt vom Regelsatz seitens des Leistungsempfänger?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Heutiger LSG Termin - Kurzbericht
Denken wir einfach mal "praktisch":
Vermieter will, natürlich, sein Geld.
Er klagt das ein beim Amtsgericht und bekommt natürlich Recht.
eLB bleibt keine andere Wahl als eidesstattliche Versicherung.
Damit aber sind seine Aussichten, wieder einen halbwegs ordentlichen Job zu finden = Null
Weiterhin hat er ja jetzt die nächste Kostensenkungsaufforderung bekommen.
Jeder weiß, seine Wohnungssuche wird "ganz enorm erleichtert" wenn er den potentiellen neuen Vermietern als von denen erbetene Referenz vorweisen kann:
- sehr negative Schufa mit eidesstattlicher Versicherung
- Bestätigung des bisherigen Vermieters "es bestehen Mietrückstände in erheblicher Höhe".
Vermieter will, natürlich, sein Geld.
Er klagt das ein beim Amtsgericht und bekommt natürlich Recht.
eLB bleibt keine andere Wahl als eidesstattliche Versicherung.
Damit aber sind seine Aussichten, wieder einen halbwegs ordentlichen Job zu finden = Null
Weiterhin hat er ja jetzt die nächste Kostensenkungsaufforderung bekommen.
Jeder weiß, seine Wohnungssuche wird "ganz enorm erleichtert" wenn er den potentiellen neuen Vermietern als von denen erbetene Referenz vorweisen kann:
- sehr negative Schufa mit eidesstattlicher Versicherung
- Bestätigung des bisherigen Vermieters "es bestehen Mietrückstände in erheblicher Höhe".
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- angel6364
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Re: Heutiger LSG Termin - Kurzbericht
Wenn der Betroffene nicht irgendwo noch Reserven hat oder wohlmeinende Freunde/Familie, sieht es gar nicht gut aus für ihn.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Heutiger LSG Termin - Kurzbericht
...sehr negative Schufa...
- marsupilami
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Re: Heutiger LSG Termin - Kurzbericht
Dann sind Sie also heute zum 2. Mal hier. Ich will das mal so stehen lassen, wären sie zum 3. Mal als Beistand vor Gericht, dann müssten Sie den Saal sofort verlassen, denn dann machten Sie das ja berufsmäßig. Ab 3-mal Beistand ist berufsmäßig!
- marsupilami
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Re: Heutiger LSG Termin - Kurzbericht
Ach ja, das wollte ich auch noch fragen:
Wo steht das geschrieben?
Wo steht das geschrieben?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Heutiger LSG Termin - Kurzbericht
Sehr treffend ausgedrückt.marsupilami hat geschrieben:Schei... .
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Re: Heutiger LSG Termin - Kurzbericht
Das geht in Richtung "RechtsDienstleistungsGesetz" RDG, lies mal §§ 3,6, 9, 10, 19 RDG !marsupilami hat geschrieben:Ach ja, das wollte ich auch noch fragen:
Wo steht das geschrieben?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Heutiger LSG Termin - Kurzbericht
§ 9 Abs. 3 RDG erlaubt doch genau die "freundschaftliche" Hilfe. Und die Grenze 2 Mal darf ich beim 3. Mal flieg ich raus, finde ich nirgendwo. Auch der Begriff geschäftsmäßig wurde 2008 bereits im § 13 SGB X gestrichen und umformuliert, wobei mir schon klar ist § 13 SGB X und § 73 SGG sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe, aber immer noch für den gleichen Fuß.
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- marsupilami
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Re: Heutiger LSG Termin - Kurzbericht
D.h., wenn Du nochmal als Beistand bei dem landest, gibt es erstmal eine Diskussion über diese §§.
Wobei er - der Richter - allerdings das Hausrecht hat.
Prost Mahlzeit!
Wobei er - der Richter - allerdings das Hausrecht hat.
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Muss das sein?
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Re: Heutiger LSG Termin - Kurzbericht
Koelsch vielleicht solltest du die Frage dem Vorgesetzten des Richters stellen, im Bezug auf Beistand, und eine Klarstellung der Rechtslage einfordern.
Re: Heutiger LSG Termin - Kurzbericht
Vielleicht muss Koelsch dann förmlich den "Joker" § 6 II 2 RDG ziehen?
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Re: Heutiger LSG Termin - Kurzbericht
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Re: Heutiger LSG Termin - Kurzbericht
Was bedeutet dieser Satz in diesem Zusammenhang?Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.
Re: Heutiger LSG Termin - Kurzbericht
Der unmitelbar Beratende läuft am kurzen Gängelband der Person, die Rechtsdienstleistungen erbringen darf
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Re: Heutiger LSG Termin - Kurzbericht
Aha, danke!