Vermieterwechsel

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Drache25
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Vermieterwechsel

#1

Beitrag von Drache25 »

Guten Morgen Ihr Lieben,

ich brauche mal wieder Euren Rat. Es ist ein wenig Kompiziert dieses mal. Ich versuche mal das Problem zu schildern und hoffe das Ihr einen Tipp für mich habt.

Fakten: Arbeitsaufnahme nach Ausbildung zum 01.09.2016 d.h. Überbrückung durch das zuständige JC für August und September, da Gehaltszahlung erst ende September erfolgt.

Nun zum Problem: Habe bisher zur Miete in einer Wohnung vermietet durch meine Mutter gewohnt, da ich nicht wusste das das JC September mit Zahlungen überbrückt, habe ich aufgrud von Streitigkeiten und psychoterror meine Wohnung zum 31.08.2016 gekündigt, bin allerdings schon zum 01.08 ausgezogen, ohne das JC darüber zu informieren.

Jetzt kam vor ein paar Tagen der Weiterbewilligungsbescheid für August und September mit regulärer Mietzahlung für diese Monate. DA ich den September ja, da Überbrückungsleistungen, zurückzahlen muss bin ich mit meinem Vermieter so verblieben das r mir die Miete für September zurücküberweist (Zahlung vom JC direkt an den Vermieter) damit ich das Geld um Monatsende ans JC zurück bezahlen kann.

Nun geht mein Vermieter früher als gedacht in die Privatinsolvenz und somit wäre die MIete futsch, da mein Vermieter sie angeblich nicht vom KOnto holen kann.

Nun meine Frage: Wenn ich dem Jobcenter jett meie BAnkverbindung für die Miete mitteile werden sie bestimmt fragen warum. Also möche ich diesen Weg eigentlich nicht gehen. Habe keine Lust auf Stress mit denen weil ich einfach umgezogen bin, da ich ja ab Oktober nicht mehr auf sie angewiesen bin.

Wenn ich jetzt hingehen würde und beim JC einen Vermieterwechsel anzeigen würde, bei dem MIetmäßig alles so bleibt wie es ist, bloß ein andere Name und eine andere BAnkverbindung angegeben wird, wollen die dann eine MIetbescheinigung dafür haben? Wie gesagt offiziell wäre für die 4 Wochen um die es geht die Wohnung diesselbe, und as JC erhält seine Zahlungen Ende September ja sowieso zurück?

Ich dane Euch für Eure Tipps
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Koelsch
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Re: Vermieterwechsel

#2

Beitrag von Koelsch »

Versuch mal mit Deinem Arbeitgeber zu reden - manchmal kommt es ja gerade bei der ersten Lohnzahlung zu einer klitzekleinen Verzögerung :zwinker: und das Gehalt kommt erst am 3.10. auf Dein Konto. Der Arbeitgeber hat zwar noch am 30.9. (Freitag) überwiesen, Gutschrift aber erfolgt erst am Montag. Dann müsstest Du dem JC nichts zurück zahlen.

Ich verstehe die Mietkonstruktion nicht:

Du wohnst bereits in August und September in der neuen Wohnung. OK
Offiziell, gegenüber dem JC, gilt dieses Mietverhältnis aber erst ab 1.9. und JC zahlt die Septembermiete direkt an den Vermieter.
Warum sollte Dir Dein Vermieter diese Septembermiete zurück überweisen, Du hast doch da gewohnt?

Sinnvoller erscheint mir, Du teilst dem JC sofort mit, Mietzahlung bitte an mich, ich zahle an den Vermieter. Das ist der Normalfall und ich sehe auch keinen Grund, warum Du das großartig begründen musst. Du kannst ja einfach sagen, ab Oktober zahle ich ja ohnehin direkt an den, was soll dann der eine Monat Zahlung durch's JC?

Und wenn Du "nett" sein willst, dann zahlst Du dem Vermieter die Miete in bar, aber bitte unbedingt gegen Quittung. Das dürfte einem vor der Privatinso stehenden Vermieter durchaus Recht sein. :zwinker:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: Vermieterwechsel

#3

Beitrag von Günter »

Ich glaube du hast das Problem nicht verstanden. Drache25 braucht die Miete für den neuen Vermieter.

Ich würde zum JC gehen und mit offenen Karten spielen.

Mietverhältnis war wegen Psychoterror unzumutbar zerrüttet, da ich wegen Arbeitsaufnahme eh aus dem Bezug falle, werde ich ohne Genehmigung zum 31.08. ausziehen, Ich benötige die miete für meinen neuen Vermieter auf meinem Konto. Hier ist der Mietvertrag mit der Höhe der neuen miete. Die Überbrückungszahlung erhaltet ihr eh zurück, daher wird das kein Problem für das JC sein. Die Miete darf auf keinen Fall auf dem konto des alten Vermieters landen, denn dann fehlt mir die Miete für den neuen Vermieter.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Drache25
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Re: Vermieterwechsel

#4

Beitrag von Drache25 »

Guten Morgwn,

danke für die schnelle Antwort.

Von meiner neuen Wohnung weiß das JC nix, und da ich ursprünglich davon ausgegangen bin, das ich im September nichts mehr mit den JC zu tun habe, habe ich das auch nie erwähnt.

Die September MIete zahlt das JC an meinen alten Vermieter, der Umzug und die Kündigung der alten Wohnung zum 31.08.2016 ist dem JC nicht bekannt.

Bei meinem alten Vermieter handelt es sich um meine Mutter, deshalb bin ich mir nicht sicher ob die ohne Schwierigkeiten die Miete an meine Bankverbindung zahlen. Bei Verwandchaftsverhältnissen haben die ja immer Angst man könnte sie bescheissen
Drache25
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Re: Vermieterwechsel

#5

Beitrag von Drache25 »

Guten Morgen Günter,

geht das so einfach??? Ohne das das JC jemals Kenntnis über das in den letzten Monaten extrem schwere Mietverhältnis hatte?

Bin da echt unsicher und habe keine Lust auf Stress mit denen
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Koelsch
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Re: Vermieterwechsel

#6

Beitrag von Koelsch »

Deswegen ja, wie Günter schrieb, gleich mit offenen Karten zum JC. Niemand kann Dir nach meiner Meinung den Umzug "verbieten" - und Du führst ja sogar gute Gründe dafür an.
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Günter
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Re: Vermieterwechsel

#7

Beitrag von Günter »

Den Umzug kann niemand verbieten, das BSG hat vor Jahren geurteilt, dass die Freizügigkeit nach Art 11 GG auch für ALG II Bezieher gilt.

Dem JC entsteht ja kein finanzieller Schaden, da du das Übergangsgeld zurückzahlst, es sei denn dein AG hört auf den Vorschlag von Koelsch und zahlt nach dem 1. des Folgemonats. Aber das ist dann ganz dumm gelaufen für die. Du hast jedenfalls gute Gründe auszuziehen zumal du aus dem Bezug fällst.
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Drache25
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Re: Vermieterwechsel

#8

Beitrag von Drache25 »

Ich danke Euch für die Tipps

dann werde ich wohl die Woche zum JC gehen und denen das ganze schildern und hofen das sie mir keine Probleme machen für die blöden 4 Wochen
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Koelsch
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Re: Vermieterwechsel

#9

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, die Chancen sind recht gut, dass die JC-Füße still gehalten werden.
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Drache25
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Re: Vermieterwechsel

#10

Beitrag von Drache25 »

Ich hoffe es doch sehr, wenn nict hab ic echt ein Problem. Hab keine Lust mir von denen irgendwas vorwerfen zulassen, hbe mic eigentlich immer korrekt dem JC gegenüber verhalten
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Koelsch
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Re: Vermieterwechsel

#11

Beitrag von Koelsch »

Die können Dir nach meiner Meinung nix vorwerfen.
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Drache25
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Re: Vermieterwechsel

#12

Beitrag von Drache25 »

Ich uss nochmal eine Frage stellen.

Wie läuft das eigentlich mit der Rückzahlung für September? das muss ich doch nicht auf einen Schlag machen oder?
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marsupilami
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Re: Vermieterwechsel

#13

Beitrag von marsupilami »

Jein.

I.d.R. gibt das JC diese Rückforderung an das haus-eigene "Inkasso" weiter.
D.h. es wird Dir ein Schrieb von denen (oft eine Abteilung der Regionaldirektion) in's Haus flatter, wo Du aufgefordert wirst, eine Betrag bis zum auf ein Konto mit Aktenzeichen xx.xxx.xxx zu überweisen.
Dann mit denen Ratenzahlung vereinbaren.

Aber Vorsicht!!
Die sind völlig humor-befreit, wenn Du da mit einer Rate in Rückstand kommst, fordern die den Restbetrag komplett auf einen Schlag zurück.
Also überlege Dir die Raten-Höhe vorher genau, was Du also pro Monat für sowas über hast.


Nachtrag:
Dass Du Betrag und Rückzahlungsgrund etc. prüfen sollst, setzte ich voraus.
Signatur?
Muss das sein?
Drache25
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Re: Vermieterwechsel

#14

Beitrag von Drache25 »

Vielen Dank,

das habe ich vor, dene nur wenn ich es sofort auf einmal zurück bezahlen muss bleibt ja für den Folgemonat wieder nichts übrig und somit fällt der Bezug ja leiderauch nicht weg. Ein bisschen was zum Leben muss mir ja bleien.

Was Rückzhlungen angeht bin ich sehr gewissenhaft, also wenn ich mit jemandem Höhe X vereinbare, bekommt die Person diese auch. Bin ja froh wenn der Bezug endlich wegfällt
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