Wohngeld für ALG1 bezieher - Wohnhaft bei Eltern

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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georg2016
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Wohngeld für ALG1 bezieher - Wohnhaft bei Eltern

#1

Beitrag von georg2016 »

Hallo,

ich hätte eine Frage zum Thema Wohngeld in folgender Situation.
  • Bin knapp über 25 Jahre alt
  • Habe meine Ausbildung beendet und beziehe nun ALG1
  • Wohne noch bei den Eltern zahle keine Miete es besteht kein Mietvertrag usw.
  • Beide Elternteile sind derzeit noch mit meinem Bruder in der Bedarfsgemeinschaft und beziehen ALG2
  • (Wegen Ü 25 bin ich außerhalb der BG)
Besteht für mich bzw. eher zu Gunsten meiner Eltern ein Wohngeldanspruch für mich?
Wie/Wo kann ich diesen beantragen?

mfG

georg
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Koelsch
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Re: Wohngeld für ALG1 bezieher - Wohnhaft bei Eltern

#2

Beitrag von Koelsch »

Wohngeld beantragst Du beim örtlich zuständigen Amt. Ruf mal dort an, hier in Köln gibt es eine Wohngeldstelle, aber das kann in anderen Gemeinden anders heißen.

Wenn Du bei den Eltern wohnst, dann zahlt das JobCenter für Deine Eltern und Deinen Bruder nur 3/4 der Unterkunftskosten, Dein Viertel hast Du zu tragen. Und für diesen Betrag kannst Du ggf. eben Wohngeld beantragen. Frag dort nach, welche Nachweise die benötigen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
georg2016
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Re: Wohngeld für ALG1 bezieher - Wohnhaft bei Eltern

#3

Beitrag von georg2016 »

@Koelsch
Ok also wäre ich als nicht-mitglied der BG (aber als Haushaltsmitglied?) dennoch nachweisbar für zuständig, den Teil der Kosten zu tragen. Obwohl kein Mietvertrag für mich besteht? d.h. es gäbe auch einen nachweisbaren Bedarf an Wohngeld?

Und gibt es da irgendwelche Einkommensgrenzen oder wonach ich schon jetzt abschätzen kann ob sich der Anruf lohnt oder ob man direkt abgewimmelt wird? Ich mein mit meinem ALG1 nach der Ausbildung ist es ja nicht gerade sehr viel was mir monatlich zur verfügung steht.
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marsupilami
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Re: Wohngeld für ALG1 bezieher - Wohnhaft bei Eltern

#4

Beitrag von marsupilami »

Jep, Wohngeld ist einkommens-abhängig.

Ohne Mietvertrag zwischen Dir und dem "Rest" der BG wird es vermutlich schwierig und auch die Wohngeldstelle wird rumzicken.


Bekommen denn Deine Eltern und Bruder die volle Miete vom Jobcenter oder wird ein Teil nicht bezahlt mit dem Hinweis, dass Du einen Teil der Miete tragen musst als Mitglied der Wohngemeinschaft?
Signatur?
Muss das sein?
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tigerlaw
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Re: Wohngeld für ALG1 bezieher - Wohnhaft bei Eltern

#5

Beitrag von tigerlaw »

SAgen wir mal so:

1. Frage: SInd die Eltern Wohnungs-/Hauseigentümer? Dann würden aber auch Wohnkosten entstehen.

2. Bei Mieterstatus dürfte die ganze Sache easy sein: Der Vermieter will für die gesamte Familie den Betrag X, jeder ist im Innenverhältnis zur Tragung seines gleichen Anteils verpflichtet. Also fallen auch bei Dir 1/4 der Mietksoten an, und dafür dürftest Du auch wohngeldberechtigt sein (wenn Dein ALG nicht exorbitant über den H-4-Sätzen liegen sollte).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
georg2016
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Re: Wohngeld für ALG1 bezieher - Wohnhaft bei Eltern

#6

Beitrag von georg2016 »

@marsupilami
Da weiss ich leider nicht wie da was berechnet wurde. Ich weiss nur dass ich irgendwie in den Unterlagen als "Haushaltmitglied" erwähnt wurde. (Ob nun Namentlich oder nur als reine "Anzahl" der Mitglieder weiss ich nicht) - Jedoch keinesfalls als BG Mitglied. Und unterschrieben habe ich auch nix. - Meine Sachen mit ALG1 habe ich später nach beendigung meiner Ausbildung selber erledigt.

@tigerlaw
Ja sind eigentümer - War heute auch bei der Wohngeldstelle und hab ein Formular bekommen "Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss" nun bin ich mir nicht so wirklich sicher ob ich den jetzt ausfüllen soll oder die Hauseigentümer (also meine Eltern) :D

Hab bei der Wohngeldstelle auch das komplett so gesagt wie es ist und auch dass keinerlei Mitverträge oder sonst was formales vorliegt - ich wurde eben nur nach meinem Einkommen gefragt und daraufhin wurde mir das Formular ausgehändigt (also erstmal keine direkte pauschale Ablehnung sondern so nach dem Motto "wir müssen dann schauen was sich da machen lässt wenn ich alle Unterlagen zu den Ausgaben und dem Einkommen der BG meiner Eltern usw. mitbringe")

Wird mir ja wieder zu großer Verwaltungsakt und da ich ja in den nächsten Wochen wegen der Arbeit so oder so umziehen werde müsste man es wieder abmelden usw.. - Kann man denn schon im Voraus berechnen was ich voraussichtlich bekommen würde?
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tigerlaw
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Re: Wohngeld für ALG1 bezieher - Wohnhaft bei Eltern

#7

Beitrag von tigerlaw »

Ich denke, dass es da auch Erläuterungen gibt.

Auf jeden Fall ausfüllen und einreichen! Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, wird rückwirkend ab 1.8.2016 gezahlt. Und wenn Du - was ich natürlich wünsche :Daumen: - bald eine Stelle findest, die Dich ggenügend auf eigenen Beinen stehen lässt, dann meldest Du DIch einfach aus dem WohnG-Bezug ab.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
georg2016
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Re: Wohngeld für ALG1 bezieher - Wohnhaft bei Eltern

#8

Beitrag von georg2016 »

Das war auch meine Frage. Wenn rückwirkend bezahlt wird, Ist da ein Monat zurück die Grenze, oder geht mehr sofern ich den Bedarf auch vorher hatte?
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Koelsch
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Re: Wohngeld für ALG1 bezieher - Wohnhaft bei Eltern

#9

Beitrag von Koelsch »

Rückwirkend meint, es wird ab dem ersten des Antragsmonats gezahlt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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georg2016
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Re: Wohngeld für ALG1 bezieher - Wohnhaft bei Eltern

#10

Beitrag von georg2016 »

Achso ok, dachte es wäre hinzubekommen dass die bis zum beginn meines ALG1 Zahlen. wären so 2-3 Monate
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kleinchaos
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Re: Wohngeld für ALG1 bezieher - Wohnhaft bei Eltern

#11

Beitrag von kleinchaos »

Wenn man bis zur Bewilligung von Wohngeld ALG 2 bezieht, oder rückwirkend für den BWZ Wohngeld beantragen muss, weil es sich nach Abschluss des BWZ herausstellt, dass man zu viel Einkommen hatte und mit Wohngeld aus dem Bezug wäre, dann geht es auch rückwirkend für den gesamten BWZ
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Wohngeld für ALG1 bezieher - Wohnhaft bei Eltern

#12

Beitrag von Koelsch »

Richtig, das wäre ein Fall für den § 28 SGB X
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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