Frage zu Bescheid bei Heizkosten

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Upstocker
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Frage zu Bescheid bei Heizkosten

#1

Beitrag von Upstocker »

Hallo,

frage für eine Bekannte in ALG II.
Energieversorger schickt jedes Jahr Februar neue Abrechnungsbögen, 1. Berechnungsmonat ist (rückwirkend) Januar. Im neuen WBA der Bekannten steht sinngemäß drin, das für Januar und Februar keine Heizkosten bewilligt werden, da diese der Höhe nach noch nicht feststehen.
Weitere Begründung ist, das man es "vermeiden" will, daß es bei der Bekannten zu einer Rückforderung durch JC kommt (wenn z. B. der neue Abschlag günstiger wäre).
Bekannte wird angewiesen, neue Abrechnung einzureichen und dann wird JC die Heizkosten nachzahlen. Das würde aber ggf. auch bedeuten, daß die Bekannte dann mit den Heizkosten von Januar und Februar in Vorleistung gehen müsste, weil z. B. die Bearbeitung im JC länger dauert als das Zahlungsziel des Versorgers.
Wie ist die Rechtslage, bzw. wie bekommt die Bekannte die Kuh vom Eis?
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Koelsch
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Re: Frage zu Bescheid bei Heizkosten

#2

Beitrag von Koelsch »

Zahlt die Bekannte denn keine monatlichen Abschläge, also auch für Januar/Februar?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Upstocker
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Re: Frage zu Bescheid bei Heizkosten

#3

Beitrag von Upstocker »

Doch, zahlt die. Das war in der Vergangenheit immer so. JC hat auch immer Januar und Februar Heizkosten gezahlt, wobei ich jetzt nicht weiß, welche Beträge, weiß nur von der Bekannten, das es eine mtl. Differenz von ca. 50 Euro wäre.
Bekannte zahlt also im Januar 2017 nix und müsste als im Februar 2017 für Januar und Februar zusammen zahlen, also wenn die neue Abrechnung da ist.
Nur hat sie dann keinen Spatz in der Hand.
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Koelsch
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Re: Frage zu Bescheid bei Heizkosten

#4

Beitrag von Koelsch »

Wenn sie zahlt, dann stehen die Kosten doch fest. Dann kann JC nicht einfach kommen und was anderes sagen. Erst wenn die neue Abrechnung vorliegt, dann hat JC entweder was nachzuzahlen oder hält das Händchen auf, wenn zuvor eine Überzahlung war.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Upstocker
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Re: Frage zu Bescheid bei Heizkosten

#5

Beitrag von Upstocker »

Und was könnte die Bekannte in etwa (in Kurzform) als tragfähige Begründung in einen Widerspruch in der Sache reinschreiben?
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Koelsch
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Re: Frage zu Bescheid bei Heizkosten

#6

Beitrag von Koelsch »

Ich würde schreiben, dass die Heizkosten von ihr zu zahlen sind, bis eine Neuabrechnung vorliegt und dementsprechend sind diese Kosten auch vom JobCenter zu übernehmen. Dies ergibt sich aus dem Zu- und Abflussprinzip, nicht der Zeitpunkt der Abrechnung ist entscheidend, sondern der Zeitpunkt des jeweiligen Geldflusses.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Upstocker
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Re: Frage zu Bescheid bei Heizkosten

#7

Beitrag von Upstocker »

Dankeschön. Dann gebe ich das mal so weiter und dann schauen wir mal, wie es weiter geht.
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