Vor-/Nachteile: Arbeitszimmer innerhalb Wohnung <-> externes Büro

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Petravonhier
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Re: Vor-/Nachteile: Arbeitszimmer innerhalb Wohnung <-> externes Büro

#26

Beitrag von Petravonhier »

tigerlaw hat geschrieben:
Doch, ich habe es wiedergefunden, ich hatte es in deinem Parallelfaden unter #4 eingestellt!

http://alg-ratgeber.de/post410088.html#p410088
Da hätte ich ja gleich auf meinem PC nachschauen können, denn da liegt es ja schon! ;-)
Olivia
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Re: Vor-/Nachteile: Arbeitszimmer innerhalb Wohnung <-> externes Büro

#27

Beitrag von Olivia »

Ich hab da mal eine dumme Frage zu einem möglichen Hausbesuch. Darf das Jobcenter eigentlich auch Geschäftsräume inspizieren? Unangemeldet?
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Günter
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Re: Vor-/Nachteile: Arbeitszimmer innerhalb Wohnung <-> externes Büro

#28

Beitrag von Günter »

Nein, denn die liegen ja in der Wohnung. Also nix mit Hausbesuch. Der Wohnungseingang ist nicht im Arbeitszimmer sondern (in der Regel) im Flur und der gehört zum Wohnbereich.

Also Nixe mit wir wollen mal schauen ob im Arbeitszimmer ein Paar Socken rumliegen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Vor-/Nachteile: Arbeitszimmer innerhalb Wohnung <-> externes Büro

#29

Beitrag von kleinchaos »

Arbeitssocken
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Petravonhier
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Re: Vor-/Nachteile: Arbeitszimmer innerhalb Wohnung <-> externes Büro

#30

Beitrag von Petravonhier »

Günter hat geschrieben:Dann würde ich den Widerspruch leicht abändern



Wie sie aus dem beigefügten Urteil des SozGer Berlin S87 AS 31430/13 entnehmen können, ist eine von Ihnen behauptete Genehmigung des Vermieters nicht erforderlich. Ich kann sie auch nur davor warnen mit meinem Vermieter in Kontakt zu treten, da ich mich gegen einen Bruch des Sozialdatengeheimnisses per Strafanzeige wehren werde.

Den kursiv geschriebenen Satz natürlich nur, wenn du den Mut hast, das durchzuziehen.
Danke Günter für Dein Mitdenken! Und das Vorformulieren! Ob ich die Worte genauso wähle... mal sehen . Aber Mut, mich zu wehren, habe ich mein ganzes Leben gehabt. Wobei ich natürlich auch merke, daß mir Eure Antworten den Rücken stärken!! DANKE AN ALLE :prost: :wpfeife_
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Re: Vor-/Nachteile: Arbeitszimmer innerhalb Wohnung <-> externes Büro

#31

Beitrag von Petravonhier »

Günter hat geschrieben: ....
Es handelt sich hierbei um einen mündlichen Verwaltungsakt gem. § 33 SGB IIich fordere sie daher auf, diesen Bescheid sofort schriftlich zu verfassen und mit einer ausführlichen Begründung gem. § 35 SGB X zu versehen, da ich bei ablehnenden Widerspruchbescheid unverzüglich Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen werde.

Wie sie aus dem beigefügten Urteil des SozGer Berlin S87 AS 31430/13 entnehmen können, ist eine von Ihnen behauptete Genehmigung des Vermieters nicht erforderlich. Ich kann sie auch nur davor warnen mit meinem Vermieter in Kontakt zu treten, da ich mich gegen einen Bruch des Sozialdatengeheimnisses per Strafanzeige wehren werde.

Den kursiv geschriebenen Satz natürlich nur, wenn du den Mut hast, das durchzuziehen.
Ich hatte Deinen Textvorschlag übernommen, auch die Strafanzeige. Sprachlich ein ganz klein wenig abgemildert - weder fordere ich sofort noch warne ich gerne Gesprächspartner ;-)

Inzwischen sind 10 Tage vergangen ohne jegliche Reaktion.
Gibt es Fristen, in denen das JC reagieren muß?
Bzw., was meint Ihr, wann ich nachhaken sollte?
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marsupilami
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Re: Vor-/Nachteile: Arbeitszimmer innerhalb Wohnung <-> externes Büro

#32

Beitrag von marsupilami »

Gibt zwei Möglichkeiten:
Entweder warten, bis die sich rühren.

Oder eben eine letzte Nachfrist setzen und dabei mit Konsequenzen drohen.
Nur: welche sollen das sein? Klagen bei Gericht?
Bringt nix, Gericht wird sagen: es gibt keinen Bescheid, keinen Widerspruch, keinen Widerspruchsbescheid, also ist keine Klage möglich - Klage wird abgewiesen, JC wird sich die Hände reiben.

Ja, aber die SB hat gesagt: ..... - das ist eine Drohung, Amtsmißbrauch, ....
Jo, da steht dann Aussage gegen Aussage.

Das JC wiederum ist - vermutlich und immerhin - zumindest so intelligent, dass sie einfach diesen mündlichen Bescheid nicht schriftlich fixieren und Dir zuschicken werden.
Kein Bescheid - kein Widerspruch - keine Klage, die evtl. ungünstig für das JC ausgehen könnte.

Also wird das JC vermutlich nicht antworten.
Aber: wenn diese SB hartnäckig ist, wird sie Dich weiterhin mit solchen mündlichen Schikanen piesacken.
Es ist also an Dir, das auszuhalten und ihr die Stirn zu bieten.

Wenn die also das nächste Mal im Gespräch irgendwelche Forderung stellt, die Tante auffordern doch bitte gleich diese Forderungen schriftlich zu fixieren und ausdrucken und mitgeben.
Dann dürften Ausreden kommen wie: jetzt nicht, kommt später, Drucker funktioniert nicht, sie muss das erst ausformulieren.
Alles lauwarm Luft, noch nicht mal heiße.
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Koelsch
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Re: Vor-/Nachteile: Arbeitszimmer innerhalb Wohnung <-> externes Büro

#33

Beitrag von Koelsch »

Das sehe ich wie Marsu
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Vor-/Nachteile: Arbeitszimmer innerhalb Wohnung <-> externes Büro

#34

Beitrag von Günter »

Zumindest ist eins erreicht.

Du hast die Kosten für das Arbeitszimmer in der EKS festgeschrieben. Die SB hat die mündlich beanstandet. Du hast daraufhin einen schriftlichen Bescheid verlangt und begründet: Liebe SB du liegst falsch, siehe Urteil SozGer Berlin S87 AS 31430/13.

Daraufhin war Schweigen im Walde.

Somit sind die Kosten für das Arbeitszimmer anerkannt.

Wenn du willst, dann lass doch das nachfolgende Schreiben los.

EKS vom ...... Betriebskosten Arbeitszimmer

Sehr versehrte SB,

ich habe sie am .... aufgefordert ihren mündlichen Bescheid ...... schriftlich zu fixieren. Das ist ausgeblieben, so dass ich davon ausgehe, dass sie ihren Irrtum eingesehen haben und die Kosten anerkennen.

Sollten sie weiterhin auf ihrer etwas eigenwilligen Annahme bestehen Betriebskosten nicht anzuerkennen, fordere ich sie auf, das bis zum (Termin 14 Tage aber als Datum fixieren) schriftlich zu bescheiden, damit sich das zuständige SozGer mit dem Fall befassen kann.

Mit ......
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marsupilami
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Re: Vor-/Nachteile: Arbeitszimmer innerhalb Wohnung <-> externes Büro

#35

Beitrag von marsupilami »

Könnte man auch machen.
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Koelsch
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Re: Vor-/Nachteile: Arbeitszimmer innerhalb Wohnung <-> externes Büro

#36

Beitrag von Koelsch »

:jojo:
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Vor-/Nachteile: Arbeitszimmer innerhalb Wohnung <-> externes Büro

#37

Beitrag von Günter »

Zumindest macht man es dem JC sehr schwer am Ende des BWZ die Kosten nicht anzuerkennen. Denn vorm Gericht kann man dann immer argumentieren seht her Leute ich hab mich um Klärung bemüht, aber denen war es nicht wichtig für Rechtssicherheit zu sorgen. Ich hätte ja sonst auf eine wesentlich teurere externe Bürolösung zurückgreifen müssen.
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Re: Vor-/Nachteile: Arbeitszimmer innerhalb Wohnung <-> externes Büro

#38

Beitrag von Petravonhier »

Ich merke, meine Frage nach den Fristen war ungenau. Ich habe ja momentan zwei Knackpunkte:
a) daß endlich mein BWA bearbeitet, entschieden, bewilligt wird ... und das Geld kommt
b) Anerkennung der Kosten des Arbeitszimmers

zu b) würde ich dem JC durchaus noch ein paar Tage Zeit lassen - und dan den Text meines `persönlichen Referenten` Günter :tiger: nutzen.     DANKE, Eure Lordschaft!! :bravo: :bravo: :bravo:

zu a) das geld wird langsam knapp......

Deshalb: Gibt es Fristen, in denen das JC den BWA entscheidne muß?
Oder soll ich gleich drohen: :aua:
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Re: Vor-/Nachteile: Arbeitszimmer innerhalb Wohnung <-> externes Büro

#39

Beitrag von Koelsch »

Richtig enge Fristen leider nicht, aber die müssen im Zweifel Vorschuss/Darlehen gewähren, falls sie meinen, noch "lange" für die bearbeitung zu benötigenm. Das würde ich sofort schriftlich beantragen. Gesetzliche Bearbeitungszeit wäre 6 Monate, kann man also vergessen.
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Re: Vor-/Nachteile: Arbeitszimmer innerhalb Wohnung <-> externes Büro

#40

Beitrag von Petravonhier »

Auu, 6 Monate...
Da bin ich ja schon: :rip:

Es sei denn: http://alg-ratgeber.de/off-topic-f12/90 ... 18334.html
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Re: Vor-/Nachteile: Arbeitszimmer innerhalb Wohnung <-> externes Büro

#41

Beitrag von Günter »

Deswegen den Antrag auf Vorschuss oder Darlehen

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/42.html
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marsupilami
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Re: Vor-/Nachteile: Arbeitszimmer innerhalb Wohnung <-> externes Büro

#42

Beitrag von marsupilami »

Wenn Du Vorschuss brauchst, laß Dich nicht abwimmeln oder gar mit Lebensmittelgutscheinen abspeisen.

Stöbere das hier mal ein wenig durch:
https://www.elo-forum.org/alg-ii/125405 ... cheid.html
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Petravonhier
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Re: Vor-/Nachteile: Arbeitszimmer innerhalb Wohnung <-> externes Büro

#43

Beitrag von Petravonhier »

Günter hat geschrieben:Deswegen den Antrag auf Vorschuss oder Darlehen

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/42.html
" .. die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags. "

Oh, gehe ich jetzt lieber Lotto-spielen oder den Antragschreiben?

Welchen Unterschied gibt es zwischen Vorschuss und Darlehen?
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Günter
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Re: Vor-/Nachteile: Arbeitszimmer innerhalb Wohnung <-> externes Büro

#44

Beitrag von Günter »

Darlehen wird in Raten zurtückgezahlt, Vorschuss wird komplett mit der ALG II Zahlung verrechnet.

Darlehen kannst du auch erhalten, wenn nicht sicher ist, ob du überhaupt AG II Anspruch hast, z.B. bei verwertbarer Immobilie. Knete ist ja erst bei Verkauf verfügbar.
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Re: Vor-/Nachteile: Arbeitszimmer innerhalb Wohnung <-> externes Büro

#45

Beitrag von Petravonhier »

marsupilami hat geschrieben:Wenn Du Vorschuss brauchst, laß Dich nicht abwimmeln oder gar mit Lebensmittelgutscheinen abspeisen.
Waaas, LM-Gutscheine?? Sowas gibts heute noch?
Davon hat meine Omma erzählt, `Damals nachm Krieg...`
marsupilami hat geschrieben:Stöbere das hier mal ein wenig durch:
https://www.elo-forum.org/alg-ii/125405 ... cheid.html
Danke für den link! Habe mir schon da s Musterschrieben runtergeladen.
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Re: Vor-/Nachteile: Arbeitszimmer innerhalb Wohnung <-> externes Büro

#46

Beitrag von Petravonhier »

Ich habe den Antrag in dieser Woche abgegeben. Nun stellt sich mir wieder die >Frage:
"Gibt es Fristen, in denen die reagieren müssen?"

Bin ich doof? habe ich doch selber zitiert:
Petravonhier hat geschrieben: " .. die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags. "
?? Antrag abgegeben am 12.10. ... also Zahlung beginnt spätestens am 11.11. - ??

Oder vielleicht doch schon in diesem Monat Oktober ??

Oder soll das heißen, nach Ablauf eines vollen Kalendermonats?
Also wenn man den Antrag am 1. eines Monats abgibt, kommt das Geld erst nach Ablauf des darauffolgenden Monats?
Also könnte dies in meinem Fall heißen, daß ich spätestens am 29.11. den Vorschuß bekomme????
Zuletzt geändert von Petravonhier am So 16. Okt 2016, 01:51, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Vor-/Nachteile: Arbeitszimmer innerhalb Wohnung <-> externes Büro

#47

Beitrag von Petravonhier »

Mein Blutdruck erreichte vorhin ungeahnte Höhen! :6: :6: Habe meinen heutigen Poststapel entsorgen wollen und entdecke in dem ganzen Werbescheiß noch einen Briefumschlag - und tatsächlich vom JC.
Sie wollen
- Kopie Beko von 2014 + 2015. Aber zum DRITTEN Mal und zweimal habe ich dies schon eingereicht!
- Nachweis meiner Hausverwaltung über aktuelle Zusammensetzung der Miete - obwohl ich schon beim Erstantrag eine Kopie der Mieterhöhung zum 01.07. (wo ja Kaltmiete + Beko-Vorschuß aufgezählt werden) beigelegt hatte!
- Nachweis, ob dezentrale oder zentrale Warmwasserversorgung
      Wie kann so ein Nachweis aussehen? Hintergrund meiner Frage: Ich will verhindern, daß meine Hausverwaltung mitbekommt, daß ich finanz. Prob. habe und JC-Kunde bin! Ich habe ja schon grade eine Auseinandersetzung mit denen wg. der falschen Mietfläche.


Irgendwie habe ich das miese Gefühl, daß das JC sich dafür revanchieren will, daß ich mich gegen deren Versuch wehre, mein Arbeitszimmer nicht anzuerkennen und ihnen ja gleich tigerlaws Soz.Ger.-Urteil geschickt habe. Dies heutige Schreiben ist die erste Post vom JC seit ich denen das Urteil schickte.

Welche Möglichkeiten, mich zu wehren seht Ihr?
Ein Schreiben ("Beschwerde" ?) an den Leiter des JC ?

PS: Haben die das Recht, auch so alte Unterlagen anzufordern wie Beko v. 2014? Mein jetziger Antrag ist doch für 08-2016.
Zweite Frage dazu: Was ist der Sinn, eine ältere Beko habe zu wollen? Daß sie die vom vorigen Jahr haben wollen, verstehe ich ja.
Zuletzt geändert von Petravonhier am So 16. Okt 2016, 03:14, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Vor-/Nachteile: Arbeitszimmer innerhalb Wohnung <-> externes Büro

#48

Beitrag von Günter »

Du hast zwei Möglichkeiten.

Entweder du schreibst habe die geforderten Unterlagen bereis am .... und am ..... eingereicht, ein Blick in ihre Akte könnte hilfreich sein. Oder du resignierst und schreibst trotzdem ich die Unterlagen bereits am ..... hier eine neue Kopie (die Kosten für Papier, Tinte und Porto hast du eh in den Betriebskosten) Schau mal in die Heizkostenabrechnung da sind die Kosten für die zentrale WWB erwähnt, wenn du dez. WWB hast, dann sind die Kosten nicht enthalten, dann reicht das als Beweis.

Ich glaube nicht, dass die sich rächen, ich glaube inzw. hat sich überall die Einstellung breit gemacht, ehe ich in der Akte blättere habe ich schneller das Schreiben mit den Textbausteinen rausgehauen. Lass doch andere für mich arbeiten.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Vor-/Nachteile: Arbeitszimmer innerhalb Wohnung <-> externes Büro

#49

Beitrag von Olivia »

Bei dezentraler WW-Bereitung gibt es ca. 110 € mehr im Jahr als WW-Zuschlag auf die Stromkosten.
Petravonhier
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Re: Vor-/Nachteile: Arbeitszimmer innerhalb Wohnung <-> externes Büro

#50

Beitrag von Petravonhier »

Günter hat geschrieben:Du hast zwei Möglichkeiten.

Entweder du schreibst habe die geforderten Unterlagen bereis am .... und am ..... eingereicht, ein Blick in ihre Akte könnte hilfreich sein. Oder du resignierst und schreibst trotzdem ich die Unterlagen bereits am ..... hier eine neue Kopie (die Kosten für Papier, Tinte und Porto hast du eh in den Betriebskosten) Schau mal in die Heizkostenabrechnung da sind die Kosten für die zentrale WWB erwähnt, wenn du dez. WWB hast, dann sind die Kosten nicht enthalten, dann reicht das als Beweis.
Danke Günter!

Bei mir gibt es keine "Heizkostenabrechnung" , da ich für Strom u. Gas eigene Verträge mit den Versorgern habe.
Demzufolge muß das JC die Jahresrechnung * des Gas-Versorgers als Nachweis einer dezentralen WWB anerkennen, oder? -> Rein Rechtlich gesehen - so daß ich darauf bestehen kann, nicht die Hausverwaltung wg einem `Nachweis` zu kontaktieren.
(* Und diese hatte ich ebenfalls bei Antragstellung eingereicht.)
Günter hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass die sich rächen, ich glaube inzw. hat sich überall die Einstellung breit gemacht, ehe ich in der Akte blättere habe ich schneller das Schreiben mit den Textbausteinen rausgehauen. Lass doch andere für mich arbeiten.
Ja, hast sicher recht! Und damit beruhigst Du mich auch... etwas ;-) ! In manchen Streß-Situationen ist mein Blutdruck momentan ziemlich `flexibel`... :5: und so langsam wird die Arbeitsweise des JC für mich zum Streßfaktor!!
Zuletzt geändert von Petravonhier am So 16. Okt 2016, 02:38, insgesamt 3-mal geändert.
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