Kann mein Mietangebot abgelehnt werden?Welche Möglichkeiten gibt es?
Kann mein Mietangebot abgelehnt werden?Welche Möglichkeiten gibt es?
Nach einer Eigenbedarfskündigung meines Vermieters wurde ich mit meinen beiden Töchtern vor fast sechs Monaten obdachlos.Kein Vermieter möchte etwas vom Jobcenter hören.Mir wurde eine Wohnung vom Ordnungsamt zur Obdachunterbringung zugewiesen.Ich bin laut der Vereinbarung der Stadt dazu verpflichtet mich weiterhin um eine Wohnung zu bemühen.Was ich nun seit neun Monaten verzweifelt tue.Zudem wird dieses Gebäude in einiger Zeit abgerissen,die Leute die hier tatsächlich Mieter sind bekamen diesen Monat die Kündigung.Nun gibt es endlich eine Frau die in Erwägung zieht an mich zu vermieten.
Die Wohnung wäre aber 107 qm groß.Die Miete liegt aber nur bei 350€+90€NK.410€ darf ich an Kaltmiete haben.Dazu kämen aber Heizkosten durch Nachtspeicher.
Gibt es keine Möglichkeit das sie das genehmigen,da ich ja umziehen muss,man würde mich in eine Unterkunft stecken und meine Kinder unterbringen,wir sind massiv durch noch größere Obdachlosigkeit bedroht.Die gesamte Miete würde den Satz im Gegensatz zu einer 410€ teuren Wohnung nicht überschreiten.Zudem ist die Wohnungssituation hier sehr angespannt.Ich habe zwar einen WBS doch die Gesellschaften hier vor Ort haben keine Wohnungen,reagieren nicht mal auf ihre Kontaktformulare.Ich bin derzeit geringfügig beschäftigt,da ich eine Fortbildung zusätzlich mache,bin auf die Zustimmung angewiesen da ich die Kaution nicht aufbringen könnte.
Die Wohnung wäre aber 107 qm groß.Die Miete liegt aber nur bei 350€+90€NK.410€ darf ich an Kaltmiete haben.Dazu kämen aber Heizkosten durch Nachtspeicher.
Gibt es keine Möglichkeit das sie das genehmigen,da ich ja umziehen muss,man würde mich in eine Unterkunft stecken und meine Kinder unterbringen,wir sind massiv durch noch größere Obdachlosigkeit bedroht.Die gesamte Miete würde den Satz im Gegensatz zu einer 410€ teuren Wohnung nicht überschreiten.Zudem ist die Wohnungssituation hier sehr angespannt.Ich habe zwar einen WBS doch die Gesellschaften hier vor Ort haben keine Wohnungen,reagieren nicht mal auf ihre Kontaktformulare.Ich bin derzeit geringfügig beschäftigt,da ich eine Fortbildung zusätzlich mache,bin auf die Zustimmung angewiesen da ich die Kaution nicht aufbringen könnte.
Re: Kann mein Mietangebot abgelehnt werden?Welche Möglichkeiten gibt es?
bei uns im Forum.
Sind die 410 Euro netto kalt oder brutto kalt? Also mit oder ohne Betriebskosten. Wenn mit, dann ist diese Wohnung leider zu teuer und das JC wird nicht zustimmen.
Sind die 410 Euro netto kalt oder brutto kalt? Also mit oder ohne Betriebskosten. Wenn mit, dann ist diese Wohnung leider zu teuer und das JC wird nicht zustimmen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Kann mein Mietangebot abgelehnt werden?Welche Möglichkeiten gibt es?
Bei drohender Obdachlosigkeit gibt es glaube ich je nach Bundesland eventuell einen Notzuschlag von 10 bis 20% auf die eigentlich zulässige Bruttokaltmiete. Müsste man mal in Erfahrung bringen.
Hast Du es schon mal mit Genossenschaftswohnungen probiert?
Hast Du es schon mal mit Genossenschaftswohnungen probiert?
Re: Kann mein Mietangebot abgelehnt werden?Welche Möglichkeiten gibt es?
Für Berlin gilt:
Mache Dich auf jeden Fall für Dein Bundesland kundig, was da für Sonderregeln bei drohender oder tatsächlicher Wohnungslsoigkeit gelten! (Wenn nötig, ziehst Du eben nach Berlin um. )Senator Czaja: „Unsere bisherigen Vorschriften sahen vor, dass bei Anmietung einer Wohnung die angemessene Miete für Wohnungslose um 10 Prozent überschritten werden durfte. Diese Regelung hat sich vor dem Hintergrund der steigenden Mieten und des gleichzeitigen Zuzugs nach Berlin als nicht mehr ausreichend erwiesen. Vor diesem Hintergrund werden wir nun die möglichen Mietzuschläge bei einer Neuvermietung für diese wohnungslosen Menschen von 10 Prozent auf 20 Prozent erhöhen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um wohnungslose Berlinerinnen und Berliner in eine Wohnung vermitteln zu können."
Die Umsetzung ist per 24.11.15 erfolgt. Der entsprechende Passus lautet nun:
3.4 Neuanmietung von Wohnraum
(1) Bei erforderlicher Neuanmietung von Wohnraum können die Richtwerte nach Nummer 3.2 um bis zu 10 vom Hundert überschritten werden.
(2) Die tatsächlichen Aufwendungen bei der Neuanmietung von Wohnraum durch Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, auch im Rahmen der Anmietung von Wohnungen, die aus dem geschützten Marktsegment vermittelt werden, die die Richtwerte nach Nummer 3.2 um bis zu 20 vom Hundert überschreiten, gelten als angemessen, wenn die Unterbringung in kostenintensiveren gewerblichen oder kommunalen Einrichtungen beendet oder verhindert werden kann.
http://berlin-hilft.com/2015/11/24/sena ... nungslose/
Re: Kann mein Mietangebot abgelehnt werden?Welche Möglichkeiten gibt es?
Es ist die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten..
Bei unserer Genossenschaft hier gibt es keine verfügbaren Wohnungen.Ich habe alles nach Sonderregelungen abgesucht,aber konnte nichts finden..
Bei unserer Genossenschaft hier gibt es keine verfügbaren Wohnungen.Ich habe alles nach Sonderregelungen abgesucht,aber konnte nichts finden..
Re: Kann mein Mietangebot abgelehnt werden?Welche Möglichkeiten gibt es?
Welches BL ist es denn?
Re: Kann mein Mietangebot abgelehnt werden?Welche Möglichkeiten gibt es?
Reine Kaltmiete ohne NK, dann spricht fast alles dafür, dass die Wohnung angemessen ist und vom JC genehmigt wird. Ich drück die verfügbaren Däumchen, und sag füer heute erst mal gute Nacht.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Kann mein Mietangebot abgelehnt werden?Welche Möglichkeiten gibt es?
Vielen Dank euch ich such mal ob es sowas für RLP auch gibt.
Meine Kinder bei allem was sie gerade erleben müssen noch aus der Schule und ihrem Umfeld nehmen,kann ich nicht tun.Daher fällt Berlin wohl aus..
Meine Kinder bei allem was sie gerade erleben müssen noch aus der Schule und ihrem Umfeld nehmen,kann ich nicht tun.Daher fällt Berlin wohl aus..
Re: Kann mein Mietangebot abgelehnt werden?Welche Möglichkeiten gibt es?
Leider scheint es diese Regelung in RLP nicht zu geben.Es gibt nur diffuse Regeln für Wohnraummehrdarf für Alleinerziehende.
Wenn diese Wohnung abgelehnt wird und ich sie trotzdem miete ,was ich ja tun darf,müssen sie dann nicht trotzdem die Umzugskosten übernehmen? Es geht ja um einen erforderlichen Umzug und diese Kosten müssten ohnehin gezahlt werden.Und müsste nicht auch die Kaution nicht auch bis zur Angemessenheit übernommen werden? Das wäre sie ja,da nur Zwei Mieten verlangt werden und die Miete ja unter meinem Satz liegt.
Auch habe ich ein klares Urteil gefunden,dass besagt das eine Wohnung bei drohender Obdachlosigkeit nicht mit dem Verweis der Möglichkeit einer Obdachlosenunterkunft,abgelehnt werden darf.
Wenn diese Wohnung abgelehnt wird und ich sie trotzdem miete ,was ich ja tun darf,müssen sie dann nicht trotzdem die Umzugskosten übernehmen? Es geht ja um einen erforderlichen Umzug und diese Kosten müssten ohnehin gezahlt werden.Und müsste nicht auch die Kaution nicht auch bis zur Angemessenheit übernommen werden? Das wäre sie ja,da nur Zwei Mieten verlangt werden und die Miete ja unter meinem Satz liegt.
Auch habe ich ein klares Urteil gefunden,dass besagt das eine Wohnung bei drohender Obdachlosigkeit nicht mit dem Verweis der Möglichkeit einer Obdachlosenunterkunft,abgelehnt werden darf.
Re: Kann mein Mietangebot abgelehnt werden?Welche Möglichkeiten gibt es?
Wie ich ja schon schrieb, wenn diese € 410 netto Kaltmiete sind, dann ist die Wohnung angemessen und dann hat das JC dem zuzustimmen. Dann stünde der Übernahme von Umzugskosten und Kaution nichts im Wege.
Eine Rechtsprechung dazu habe ich nicht gefunden, kannst Du mal bitte Gericht und Aktenzeichen nennen, oder einfach den Link hier einstellen.
Eine Rechtsprechung dazu habe ich nicht gefunden, kannst Du mal bitte Gericht und Aktenzeichen nennen, oder einfach den Link hier einstellen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Kann mein Mietangebot abgelehnt werden?Welche Möglichkeiten gibt es?
Ich würde es pragmatisch angehen.
Antrag auf Übernahme der KdU und der Umzugskosten
anbei, ein Mietangebot ....
Begründung warum der Umzug erforderlich ist
Fristsetzung 1 Woche (Datum ausschreiben)
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass sie dieses Mietangebot ablehnen, erwarte ich unverzüglich einen schriftlichen Bescheid mit gerichtsfester Begründung und ihren Ermessensausübung, da ich dann wegen der bevorstehenden Obdachlosigkeit per einstweiliger Anordnung ihre Enscheidung durch das SozGer überprüfen lassen muss.
Antrag auf Übernahme der KdU und der Umzugskosten
anbei, ein Mietangebot ....
Begründung warum der Umzug erforderlich ist
Fristsetzung 1 Woche (Datum ausschreiben)
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass sie dieses Mietangebot ablehnen, erwarte ich unverzüglich einen schriftlichen Bescheid mit gerichtsfester Begründung und ihren Ermessensausübung, da ich dann wegen der bevorstehenden Obdachlosigkeit per einstweiliger Anordnung ihre Enscheidung durch das SozGer überprüfen lassen muss.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Kann mein Mietangebot abgelehnt werden?Welche Möglichkeiten gibt es?
Richtig, so muss man da vorgehen
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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Re: Kann mein Mietangebot abgelehnt werden?Welche Möglichkeiten gibt es?
Könnte es sein, dass Alexs auf das hier hinaus will:
[quote]Es ist daher bei drohender Wohnungslosigkeit nur in atypischen Einzelfällen eine Ablehnung der Schuldenübernahme und damit die Inkaufnahme einer eintretenden Obdachlosigkeit möglich.
Besteht keine erreichbare und anmietbare Unterkunftsalternative (Verweis auf Not- bzw. Obdachlosenunterkunft ist nicht ausreichend !), ist die Übernahme der Schulden im Regelfall gerechtfertigt und notwendig. (BSG, Urteil v. 17.06.2010 – B 4 AS 58/09 R) [quote]
aus: Aber wenn ich es recht verstehe, gilt das eher bei bereits bestehenden Miet-Schulden.
Wenn aber Alexs die aktuelle Wohnungssuche dokumentiert und auch er/sie demnächst die Kündigung erhält, weil das ganze Haus abgerissen werden soll, wird auch da über kurz oder lang Räumungsklage drohen, wenn Alexs nicht auszieht.
Sind das nicht ausreichende Gründe - (erfolgloses) Dokumentation und drohende Räumungsklage / Obdachlosigkeit um die angebotene Wohnung notfalls vor Gericht zu erstreiten?
[quote]Es ist daher bei drohender Wohnungslosigkeit nur in atypischen Einzelfällen eine Ablehnung der Schuldenübernahme und damit die Inkaufnahme einer eintretenden Obdachlosigkeit möglich.
Besteht keine erreichbare und anmietbare Unterkunftsalternative (Verweis auf Not- bzw. Obdachlosenunterkunft ist nicht ausreichend !), ist die Übernahme der Schulden im Regelfall gerechtfertigt und notwendig. (BSG, Urteil v. 17.06.2010 – B 4 AS 58/09 R) [quote]
aus: Aber wenn ich es recht verstehe, gilt das eher bei bereits bestehenden Miet-Schulden.
Wenn aber Alexs die aktuelle Wohnungssuche dokumentiert und auch er/sie demnächst die Kündigung erhält, weil das ganze Haus abgerissen werden soll, wird auch da über kurz oder lang Räumungsklage drohen, wenn Alexs nicht auszieht.
Sind das nicht ausreichende Gründe - (erfolgloses) Dokumentation und drohende Räumungsklage / Obdachlosigkeit um die angebotene Wohnung notfalls vor Gericht zu erstreiten?
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Muss das sein?
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- kleinchaos
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Re: Kann mein Mietangebot abgelehnt werden?Welche Möglichkeiten gibt es?
Ich denke mal, die Praxis der Zusicherung ist dann analog anzuwenden.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Kann mein Mietangebot abgelehnt werden?Welche Möglichkeiten gibt es?
"Sowie Paragraph 22Abs 1 SGB II nicht lediglich sicherstellen soll,dass ein Ort vor Witterung zur Verfügung steht,an dem der Hilfebedürftige schlafen kann,soll auch die Übernahme von Mietschulden nach Abs 5 den persönlichen Lebensbereich,Wohnung des Hilfebedürftigen schützen.Das Tatbestandsmerkmal ,drohende Wohnungslosigkeit,kann damit nicht unter Hinweis auf Unterbringungsmöglichkeiten in einer Not -oder Obdachlosenunterkunft verneint werden."(BSG,Urteil vom 17. Juni 2010,AZB 14 A5 58/09 R,Rdnr.28)
Ergänzend steht da aber..
Eine Angemmessenheitskriterien entsprechende Wohnung muss dabei konkret den Hilfebedürftigen anmietbar sein.Ersatzwohnungen stehen beispielsweise dann zur Verfügung,wenn der Träger der Grundsicherung auf ein sog."geschütztes Marktsegment" zurückgreifen kann und dem Hilfebedürftigen eine Ersatzwohnung anbietet bzw.vermittelt.Dabei ist bei der Frage der drohenden Wohnungslosigkeit unerheblich ob der Markt"allgemein entspannt' ist bzw.es anderen Hilfebedürftigen gelingt (etwa im Rahmen von Kostensenkungsbemühungen nach Paragraph 22 Abs 1 Satz 35 SGB II),eine Ersatzwohnung zu finden."(BSG,a.a.O.,Rdnr.30)
Mir qualmt echt der Kopf von den vielen Gesetzen und irgendwie ist das alles ziemlich diffus,finde ich.War ein hartes Jahr und nimmt kein Ende..ein Mensch mit zwei Kindern der bereits unverschuldet Wohnungslos ist mit zwei Kindern und bald auf der Straße steht,solle doch eigentlich wirklich sämtlichen Härte-und Sonderfallregelungen entsprechen.Manchmal möchte ich echt den Kopf in den Sand stecken.
Die Würde des Menschen ist unantastbar..ja,ja..
Ergänzend steht da aber..
Eine Angemmessenheitskriterien entsprechende Wohnung muss dabei konkret den Hilfebedürftigen anmietbar sein.Ersatzwohnungen stehen beispielsweise dann zur Verfügung,wenn der Träger der Grundsicherung auf ein sog."geschütztes Marktsegment" zurückgreifen kann und dem Hilfebedürftigen eine Ersatzwohnung anbietet bzw.vermittelt.Dabei ist bei der Frage der drohenden Wohnungslosigkeit unerheblich ob der Markt"allgemein entspannt' ist bzw.es anderen Hilfebedürftigen gelingt (etwa im Rahmen von Kostensenkungsbemühungen nach Paragraph 22 Abs 1 Satz 35 SGB II),eine Ersatzwohnung zu finden."(BSG,a.a.O.,Rdnr.30)
Mir qualmt echt der Kopf von den vielen Gesetzen und irgendwie ist das alles ziemlich diffus,finde ich.War ein hartes Jahr und nimmt kein Ende..ein Mensch mit zwei Kindern der bereits unverschuldet Wohnungslos ist mit zwei Kindern und bald auf der Straße steht,solle doch eigentlich wirklich sämtlichen Härte-und Sonderfallregelungen entsprechen.Manchmal möchte ich echt den Kopf in den Sand stecken.
Die Würde des Menschen ist unantastbar..ja,ja..
Re: Kann mein Mietangebot abgelehnt werden?Welche Möglichkeiten gibt es?
Wie gesagt, ich denke, die Wohnung passt - und auch das von Dir gefundene Urteil passt. Halte Dich an Günter's Vorschlag in #11 und verweise vielleicht ganz zart auch noch auf das BSG Urteil.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Kann mein Mietangebot abgelehnt werden?Welche Möglichkeiten gibt es?
Heute war ich beim Jobcenter und habe vorab das Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin(habe gerade eine neue,mein vorheriger ist nicht mehr dort)gesucht.Ich wollte hier festhalten was sie gesagt,damit es vielleicht einmal jemand anderem in einer ähnlichen Situation weiterhelfen kann.
Ich sagte ihr die Wohnung sei zu groß,immerhin 27qm,nach normalem Satz stehen mir ja nur 80 zu.Sie sagte mir,ist total egal,wir übernehmen halt die Heizkosten nur für '90qm',heißt...sie hat mir den gesetzlich nicht klar geregelten Wohnraummehrdarf für Alleinerziehende ohne weitere Kommentare zugestanden.Dieser ist tatsächlich ein Ermessensspielraum.(Bei Kindern über sechs Jahre)Die eigentlichen kalten Nebenkosten und auch Heizkosten haben sie nicht interessiert,sie interessiert nur die Grundmiete,die ja deutlich unter Satz liegt.Auch wenn ich bei Heizkosten eventuell zu zahlen muss,wird die Wohnung deshalb nicht abgelehnt.Wenn ich die Bescheinung habe,soll ich zügig wieder kommen, damit es schnell bearbeitet werden kann.
Sie sagte mir,bei den Umzugskosten wird folgendes übernommen:
Transportkosten
Umzugskartons
Renivierungskosten auch Böden wenn erforderlich
Kaution
Nachsendeauftrag
Umzugsgebühren für den Telefonanschluss
Nun muss die Vermieterin mir die Wohnung nur geben,darauf hat aber nun ja keiner Einfluss.
Noch mal Danke für Eure Hilfe!:-)
Ich sagte ihr die Wohnung sei zu groß,immerhin 27qm,nach normalem Satz stehen mir ja nur 80 zu.Sie sagte mir,ist total egal,wir übernehmen halt die Heizkosten nur für '90qm',heißt...sie hat mir den gesetzlich nicht klar geregelten Wohnraummehrdarf für Alleinerziehende ohne weitere Kommentare zugestanden.Dieser ist tatsächlich ein Ermessensspielraum.(Bei Kindern über sechs Jahre)Die eigentlichen kalten Nebenkosten und auch Heizkosten haben sie nicht interessiert,sie interessiert nur die Grundmiete,die ja deutlich unter Satz liegt.Auch wenn ich bei Heizkosten eventuell zu zahlen muss,wird die Wohnung deshalb nicht abgelehnt.Wenn ich die Bescheinung habe,soll ich zügig wieder kommen, damit es schnell bearbeitet werden kann.
Sie sagte mir,bei den Umzugskosten wird folgendes übernommen:
Transportkosten
Umzugskartons
Renivierungskosten auch Böden wenn erforderlich
Kaution
Nachsendeauftrag
Umzugsgebühren für den Telefonanschluss
Nun muss die Vermieterin mir die Wohnung nur geben,darauf hat aber nun ja keiner Einfluss.
Noch mal Danke für Eure Hilfe!:-)
Re: Kann mein Mietangebot abgelehnt werden?Welche Möglichkeiten gibt es?
Super und Daumengedrückt, dass der Rest auch klappt.
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- marsupilami
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Re: Kann mein Mietangebot abgelehnt werden?Welche Möglichkeiten gibt es?
Oh!
Ausnahmsweise mal was Vernünftiges aus einem JC!
Für den Rest:
Ausnahmsweise mal was Vernünftiges aus einem JC!
Für den Rest:
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Kann mein Mietangebot abgelehnt werden?Welche Möglichkeiten gibt es?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- angel6364
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- Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
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Re: Kann mein Mietangebot abgelehnt werden?Welche Möglichkeiten gibt es?
Und viel Erfolg wünsch ich Dir, dass alles klappt!
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
- kleinchaos
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- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
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Re: Kann mein Mietangebot abgelehnt werden?Welche Möglichkeiten gibt es?
Glückwunsch zu einem mit Vernunft gesegneten SB. Und alle Daumen für die Wohnung
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Kann mein Mietangebot abgelehnt werden?Welche Möglichkeiten gibt es?
Top!
Jetzt unbedingt dran bleiben und so schnell wie möglich den MV unterschreiben. Am besten gleich morgen Dampf machen beim Vermieter.
Jetzt unbedingt dran bleiben und so schnell wie möglich den MV unterschreiben. Am besten gleich morgen Dampf machen beim Vermieter.