Betriebskostenguthaben bei Aufstockern

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Olivia
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Betriebskostenguthaben bei Aufstockern

#1

Beitrag von Olivia »

Was ist eigentlich mit einem Betriebskostenguthaben bei Aufstockern, die ihre Miete zum Teil selber zahlen, also vom JC / von der Kommune nur einen kleineren Mietzuschuss erhalten? Darf das JC das Betriebskostenguthaben als Einkommen anrechnen, eventuell teilweise?

Und was ist mit einer Betriebskostennachzahlung? Zahlt die das Jobcenter?
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Koelsch
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Re: Betriebskostenguthaben bei Aufstockern

#2

Beitrag von Koelsch »

Anteilsmäßig ist das kein Einkommen (also der Teil, den sich das JC nicht krallt) und ebenso anteilig werden Nachzahlungen vom JC nicht übernommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Betriebskostenguthaben bei Aufstockern

#3

Beitrag von Olivia »

Also wenn z.B. das Jobcenter 2/3 der Miete bezahlt, dann dürften auch nur 2/3 des Guthabens einbehalten werden?

Worauf bezieht sich die Anteiligkeit? Auf den aktuellen BWZ oder auf die Bewilligungszeiträume, die in dem betreffenden Jahr der Betriebskosten-Abrechnung liegen?

Und müssen dafür bei Selbständigen die endgültigen Zahlen genommen werden? Denn vorher steht doch noch gar kein Anteilsverhältnis fest.

Edit: Die Rechtslage bei Aufstockern scheint ungeklärt, siehe http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/fo ... Id=1770189
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Koelsch
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Re: Betriebskostenguthaben bei Aufstockern

#4

Beitrag von Koelsch »

So isses und es bezieht sich auf den jeweiligen BWZ, in dem das Guthaben "erwirtschaftet" wurde. Natürlich steht bei Selbstständigen vorher das Verhältnis fest - das JC zahlt xx% der KdU, das ändert sich nicht mit den Gewinnen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Olivia
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Re: Betriebskostenguthaben bei Aufstockern

#5

Beitrag von Olivia »

Ist der Gewinn bei Selbständigen im Nachhinein aber höher, so sinkt die Leistung der Kommune an den eLB aber. Statt meinetwegen 50% der KdU im vorläufigen Bewilligungsbescheid beträgt bei einem höheren Gewinn der KdU-Anteil der Kommune dann beim endgültigen Bewilligungsbescheid nur noch 30%, da ja mehr "aus eigener Tasche" zugeschustert wird.

Man könnte eine verlässliche Betrachtung also erst machen, wenn das JC endgültige Bescheide erlassen hat (und diese auch rechtskräftig geworden sind).
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marsupilami
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Re: Betriebskostenguthaben bei Aufstockern

#6

Beitrag von marsupilami »

Wie jetzt?
Deine KdU an sich und damit der Anteil den die Kommune mit dem JC verrechnet ist abhängig vom Gewinn?

Okay, Du zahlst also Miete an den Vermieter auch in Abhängigkeit von Deinem Umsatz.
Oder wie darf ich das verstehen?


Ich dachte bisher so:
Egal, ob Selbstständiger, Aufstocker, ...: Wohnung 10% zu teuer, wir zahlen 10 % weniger und damit auch 10 % weniger Heizkosten.
Und nach diesem Anteil bzw. Verhältnis richten sich dann auch die Verrechnungen von BK-Guthaben bzw. Nachforderungen!
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Betriebskostenguthaben bei Aufstockern

#7

Beitrag von Koelsch »

Das siehst Du falsch:

Guck Dir mal die Berechnungsbögen an. Da wird zunächst mal Dein Bedarf ausgewiesen, Regelsatz plus ggf. WW Zuschlag plus KdU. Und nur wenn der dort ausgewiesene KdU-Betrag nicht der vollen Miete entspricht, nur dann zahlst Du was aus eigener Tasche dazu, also wenn Da z.B. € 100 für das berühmte Arbeitszimmer abgezogen sind.
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Re: Betriebskostenguthaben bei Aufstockern

#8

Beitrag von Olivia »

Achtung Missverständnis: es werden die vollen KdU durch das JC berücksichtigt! Das stimmt, es wird der Regelsatz berücksichtigt, plus die vollen KdU. Da wird bei mir nichts aus eigener Tasche dazugezahlt, weil die Miete angemessen ist. Und auch kein Arbeitszimmer wird abgezogen.

ABER: Bei der Höhe der monatlich zustehenden Leistungen nach Berücksichtigung von EInkommen (letzter Absatz im Bewilligungsbescheid) wird nur ein Teil der "Bedarfe für Unterkunft und Heizung" übernommen, eben weil der restliche Teil durch eigenes Einkommen gedeckt ist. Die KdU werden also zum Teil vom JC und zum Teil von mir selbst bezahlt. Demzufolge ist dieses Verhältnis logischerweise vom Gewinn abhängig - je mehr Gewinn ich erwirtschafte, umso geringer ist die KdU-Aufstockung durch das JC.

Also wird in diesem Fall ein Betriebskostenguthaben wohl dem JC zustehen, da der Anteil des Jobcenters zu hoch war.
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Koelsch
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Re: Betriebskostenguthaben bei Aufstockern

#9

Beitrag von Koelsch »

Nein, das JobCenter legt der Berechnung den Gesamtbedarf zu Grunde und nur, wenn darüber hinaus noch etwas von Dir gezahlt wird, dann ist das in Deinem Sinne als "Eigenleistung" zu werten.
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Olivia
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Re: Betriebskostenguthaben bei Aufstockern

#10

Beitrag von Olivia »

Also bedeutet das, dass das JC das Betriebskostenguthaben zu Recht zurückfordern kann? Denn aus Eigenleistung habe ich keine Mietaufzahlung geleistet.
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Koelsch
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Re: Betriebskostenguthaben bei Aufstockern

#11

Beitrag von Koelsch »

Richtig
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