Untermietvertrag Heiz. und Nebenkostenabrechnung

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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riekeben
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Untermietvertrag Heiz. und Nebenkostenabrechnung

#1

Beitrag von riekeben »

Hallo,
wie im Betreff zu lesen habe ich eine Frage zur Heiz- und Nebenkostenabrechnung bei einen Untermietvertrag.
Meine Sachbearbeiterin möchte von mir bis zum 30.11.2016 die oben genannte Abrechnung für 2015 haben. Ich Wohne bei meinen Eltern zur Untermiete und bin über 25 Jahre alt. Diese Aufforderung kam zusammen mit dem Bewilligungsbescheid bis zum 31.10.2017.
Im Untermietvertrag sind Kosten wie folgt aufgeführt:
Kaltmiete: 275€
Heizkosten inkl. Warmwasseranteile 40€
Stromkosten 35€
Die Nebenkosten sind pauschal für jeden Monat und werden bis auf die Stromkosten übernommen. Die Stromkosten werden von meiner Bedarfsrechnung abgezogen sodass mein Vermieter die vollen 350€ pro Monat ausbezahlt bekommt.
Insgesamt stehen mir lt Berechnungsbogen 684€ im Monat zu wovon 350€ an meinen Vermieter gehen und mir 334€ ausbezahlt werden.

Zur eigentlichen Frage:
Muss mein Vermieter mir eine Heiz- und Nebenkostenabrechnung ausstellen für das Amt?
Um diese ausstellen zu können müsste mein genauer Verbrauch aufgeschlüsselt werden was ohne eigene Zähler eher schwierig werden dürfte.
Außerdem sind diese schon in der Miete inbegriffen und mein Vermieter meinte eine Nebenkostenabrechnung wäre deswegen nicht nötig.
Um etwaige Sanktionen zu verhindern würde ich mich über Antworten sehr freuen.
Letztes Jahr wurde ich auch schon aufgefordert eine Heiz- und Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2014 vorzulegen was ich aber nicht getan habe, dieses blieb ohne Konsequenzen.
Ich hoffe das ist soweit alles verständlich, falls noch Fragen offen sein sollten fragt einfach.
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Günter
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Re: Untermietvertrag Heiz. und Nebenkostenabrechnung

#2

Beitrag von Günter »

:willkommen:

Nein, Untermietverträge fallen nicht unter die Heiz- und Nebenkostenverordnung. Morgen mehr, hier pennen schon alle.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: Untermietvertrag Heiz. und Nebenkostenabrechnung

#3

Beitrag von Günter »

Ich würde einfach nur zurückschreiben

Ein Blick in den Ihnen vorliegenden Untermietvertrag sollte genügen, um festzustellen, dass in meiner Miete eine Pauschale für Heiz- und Nebenkosten enthalten ist. Das entspricht sowohl dem Mietrecht nach BGB als auch der Heiz- und der BetriebskostenVO.

Ich kann ihnen daher keine Abrechnungen vorlegen, da mein Vermieter keine erstellt.
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marsupilami
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Re: Untermietvertrag Heiz. und Nebenkostenabrechnung

#4

Beitrag von marsupilami »

riekeben hat geschrieben:Zur eigentlichen Frage:
Muss mein Vermieter mir eine Heiz- und Nebenkostenabrechnung ausstellen für das Amt?
Ich gehe mal von folgendem Szenario aus:
Deine Eltern haben das Haus bzw. die Wohnung selber "nur" gemietet und vermieten nun an Dich ein Zimmer incl. Bad- und Küchenbenutzung.

Dann gilt das, was Günter schrub.

Schau auch mal hier nach:
http://www.mietrecht.org/untervermietun ... termieter/

http://www.mietrecht.org/untervermietun ... ermietung/

https://www.mineko.de/nebenkostenabrech ... rhaeltnis/
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riekeben
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Re: Untermietvertrag Heiz. und Nebenkostenabrechnung

#5

Beitrag von riekeben »

Danke für die Antworten
Olivia
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Re: Untermietvertrag Heiz. und Nebenkostenabrechnung

#6

Beitrag von Olivia »

Wofür sind die Stromkosten in dem Untermietvertrag? Welche Elektrogeräte werden davon betrieben? Die Frage zielt darauf ab, ob eventuell eine Heizungspumpe, Umwälzpumpe, ein elektrischer Durchlauferhitzer oder ein Untertisch-Warmwasserbereiter davon mit betrieben werden. Denn diese Kosten müsste das JC separat erstatten und dürfte sie nicht aus der Pauschalmiete herausnehmen!
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marsupilami
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Re: Untermietvertrag Heiz. und Nebenkostenabrechnung

#7

Beitrag von marsupilami »

Olivia, das funktioniert nicht!

Wenn in so einem Untermietvertrag eine pauschale MIete bzw. pauschale Nebenkosten vereinbart werden, dann kann und wird das nicht weiter aufgedröselt.
Die im Eingangsposting angeführten Stromkosten sind ebenfalls ein pauschaler Betrag innerhalb dieser pauschalierten Nebenkosten.
Hat nichts mit Heizungspumpe, Umwälzpumpe zu tun.

Die werden nur deshalb extra erwähnt, weil ja der normale Haushalts-Strom grundsätzlich aus dem Regelsatz bezahlt werden muss.

Dieser Strom-Pausch-Betrag ist auch deshalb ein Pausch-Betrag, weil es - vermutlich - für dieses Zimmer keinen extra Stromzähler gibt.
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Olivia
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Re: Untermietvertrag Heiz. und Nebenkostenabrechnung

#8

Beitrag von Olivia »

Ach so.
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Günter
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Re: Untermietvertrag Heiz. und Nebenkostenabrechnung

#9

Beitrag von Günter »

Ich kann mich aber ganz dunkel an ein urteil erinnern, da waren die Stromkosten auch in der (Unter?)Miete enthalten und die damalsARGE musste das übernehmen. Das durgte nicht aus der Miete rausgebröselt werden.

Also hör auf am Gesamtpaket rumzuzuppeln.
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Günter
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Re: Untermietvertrag Heiz. und Nebenkostenabrechnung

#10

Beitrag von Günter »

Hab´s gefunden

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... n&nr=12450
Hinweise zur Pauschal- bzw. Inklusivmiete

Eine Pauschal- bzw. Inklusivmiete ist vereinbart, wenn die Miete sowie sämtliche Mietnebenkosten mit der monatlichen Mietzahlung endgültig abgegolten sind. Werden für Nebenkosten wie umlagefähige kalte Betriebskosten, Heizkosten, an die Stadtwerke direkt zu zahlende Wasserkosten, Stromkosten, Gaskosten usw. Abschläge gezahlt und erfolgt jährlich eine Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch, liegt insoweit keine Pauschalmiete vor. Möglich ist es aber, einige Nebenkosten pauschal und andere nach dem tatsächlichen Verbrauch abzurechnen.

Grundsicherungsrechtlich entscheidend dürfte im Fall einer vereinbarten Inklusivmiete sein, ob die einzelnen Mietbestandteile im Mietvertrag (pauschal) beziffert worden sind. Ist im Mietvertrag etwa geregelt, dass sich eine Inklusivmiete von 300 € aus 200 € Grundmiete, 30 € Betriebskostenpauschale, 30 € Heizkostenpauschale, 20 € Stromkostenpauschale und 20 € pauschaler Telefonkostenbeteiligung zusammensetzt, sind vom Jobcenter nur 230 € für die Unterkunft sowie 30 € Heizkostenpauschale anzuerkennen. Wird eine Differenzierung im Mietvertrag demgegenüber nicht vorgenommen, also schlicht eine Inklusivmiete von 300 € vereinbart, ist nach der Rechtsprechung des BSG die gesamte Miete zu übernehmen.
https://sozialberatung-kiel.de/tag/bsg- ... s-15110-r/
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marsupilami
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Re: Untermietvertrag Heiz. und Nebenkostenabrechnung

#11

Beitrag von marsupilami »

Das würde aber bedeuten, dass die Vorgehensweise des JC bei riebeken falsch ist.
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Günter
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Re: Untermietvertrag Heiz. und Nebenkostenabrechnung

#12

Beitrag von Günter »

Nein, die haben Recht, da die Stromkosten als Betrag aufgeführt sind, dürfen die die rausrechnen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Untermietvertrag Heiz. und Nebenkostenabrechnung

#13

Beitrag von Olivia »

Da würde sich doch glatt anbieten, bei der nächsten Erhöhung der Untermiete einen Pauschalbetrag zu vereinbaren, der die Kosten nicht mehr getrennt ausweist. Denn auch für die Stromkosten existiert doch kein separater Zähler. Was ist davon zu halten?
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Koelsch
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Re: Untermietvertrag Heiz. und Nebenkostenabrechnung

#14

Beitrag von Koelsch »

Ich befürchte, da wiederum wird das JC nicht mitspielen. Wenn zuvor eine Pauschale für Strom benannt werden konnte, warum dann jetzt auf einmal nicht mehr?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Olivia
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Re: Untermietvertrag Heiz. und Nebenkostenabrechnung

#15

Beitrag von Olivia »

Weil der Vermieter darauf bestanden hat, um eventuellen rechtlichen Problemen bei der Nennung von Einzelbeträgen aus dem Weg zu gehen.
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Koelsch
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Re: Untermietvertrag Heiz. und Nebenkostenabrechnung

#16

Beitrag von Koelsch »

Ich bin mir sicher, der Versuch landet vorm SG - und wenn der Vermieter wie hier auf den Namen "Eltern" hört, macht das die Sache sicher nicht leichter.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Olivia
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Re: Untermietvertrag Heiz. und Nebenkostenabrechnung

#17

Beitrag von Olivia »

Oh, wenn das die Eltern sind, wird das wirklich nicht gehen.
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