Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Wubru
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Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#1

Beitrag von Wubru »

Hallo Ihr Lieben,

männlicher elB wohnt nach Trennung
2016_11_16_Darlehen Erstausstattung geschwärzt_geschwärzt-red.pdf
mit 10jährigem Sohn in einer BG. Weil ers nicht besser wusste, hat man ihm die Erstausstattung als Darlehen aufgeschwatzt.
Kann man das rückgängig machen? Evtl mit nem Überprüfungsantrag?? :kopfkratz:
Tilgungsraten von 67 Euro find ich happig.
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tigerlaw
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#2

Beitrag von tigerlaw »

Hallo Wubru,

leider hast Du zu viel geschwärzt, das Datum dieses Schrebens ist nicht zu lesen. Wenn es am 29.12.2016 oder später verfasst worden sein sollte, dann noch heute (vorerst unbegründeten) Widerspruch einwerfen!

Wenn das Datum 28.12.2016 oder ällter ist, dann Überprüfungsantrag!

Wenn jemand nach Trennung eine Neuausstatung benötigt, ist es ja keine Ersatzbeschaffung für defekte Möbel etc., also ist kein Darlehen zu gewähren, sondern ein Zuschuss!

Zum Verfahren: Über den Überprüfungsantrag wird entschieden werden, gegen eine Ablehnung muss dann rechtzeitig (!) Widerspruch eingelegt werden, und ggf. danach Klage.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#3

Beitrag von Koelsch »

Den Darlehensvertrag kann er doch einfach kündigen. Natürlich ist das Darlehen dann zurück zu zahlen (soweit nicht bereits durch Aufrechnung getilgt).

Uups, der Tiger war schnellerer und hat rechterer. Wenn's geht Ü-Antrag mit dem Ziel Umwandlung auf Zuschuss.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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kleinchaos
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#4

Beitrag von kleinchaos »

Das Darlehen ist rechtswidrig und kann JEDERZEIT gekündigt werden und die gleisteten Zahlungen zurückgefordert werden
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#5

Beitrag von Olivia »

Soweit ich verstanden habe, wurden Sachleistungen gewährt, die nun aber in Geld zurückgezahlt werden sollen.
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marsupilami
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#6

Beitrag von marsupilami »

Ich habe verstanden, dass (Geld-)Darlehen gewährt wurde, um Sachen zu kaufen.
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Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#7

Beitrag von Koelsch »

Richtig, da gab's wohl Geld
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Wubru
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#8

Beitrag von Wubru »

kann man das so schreiben?

über die Bewilligung des Darlehens eines unabweisbaren Bedarfes vom 16.11.2016, stelle ich Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X und beantrage die Umwandlung in einen Zuschuss und begründe dies wie folgt:

Im Rahmen der Wohnungsbeschaffungskosten ist die Erstausstattung als einmaliger Zuschuss zu gewähren und nicht wie in meinem Falle als Darlehen zu tilgen.
Noch dazu, fehlt es mir an einer Rechnung, aus der ersichtlich ist (die haben die REchnung ans JC gesendet, ohne dass elB was davon mitkriegte), was der Soziale Möbelservice mit Ihnen abgerechnet hat.

Bisher geleistete Tilgungen bitte ich zurückzuerstatten.
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#9

Beitrag von Koelsch »

:brilleputzen1: Ups, Olivia hatte richtig gelesen - es waren wohl doch Sachleistungen.

Ich denke, das kann man so schreiben. Vielleicht noch darauf hinweisen:
Es gibt in Ihrem Bescheid keinerlei Begründung, warum hier kein Zuschuss gewährt wurde. Es handelt sich bei den beantragten Leistungen um eine Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 SGB II.
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#10

Beitrag von Olivia »

Ich finde es auch fragwürdig, für Sachleistungen nun mit Geld vom Regelbedarf einstehen zu sollen. Da wird Geld abgezogen für eine "Sachspende", und das über lange Zeit hinweg. Fragt sich, ob man die Sachspende nicht auch irgendwo billiger bekommen hätte. Die Spenderfirma wird gegenüber dem Jobcenter auf jeden Fall einen branchenüblichen Listenpreis ansetzen.
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#11

Beitrag von Olivia »

Für die Folgeausstattung stellt die "Raumausstattung und Mehr gGmbH" dem Jobcenter folgendes in Rechnung:

1 Holzbett gebraucht, ohne Matratze, Material Kiefer, mit Astlöchern zum Selbstaufbau 589,00 €
1 gebrauchten, wiederaufbereiteten Röhrenfernseher, mit Fernbedienung, ohne Batterien und Koaxkabel 259,00 €
1 Küchenschrank gebraucht, Farbe pink 150 €
1 Servicepauschale Direktverrechnung Jobcenter 20,24 €

Summe 1.018,24 €

Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Jobcenter. Das Jobcenter verlastet dem eLB die Beträge durch Aufrechnung.
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Wubru
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#12

Beitrag von Wubru »

eh bitte?????? :angst:

elB sagt was von ner Singleküche (2er Kochplatten usw) mit Kühlschrank und Spüle ...separater Backofen (sieht aus wie Mikrowelle), Kleiderschrank, kleine Waschmaschine....
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#13

Beitrag von kleinchaos »

ich finde die Preise abartig. Röhrenfernseher kriegt man hinterhegeschmissen. Bett für den Preis kriegste überall mit Matratze und Bettwäsche usw
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#14

Beitrag von marsupilami »

Ich muss mich entschuldigen.
Ich hab auch nicht richtig gelesen.

Tut mir leid.

Aber wo kommt jetzt die Auflistung aus Posting #11 her?
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Muss das sein?
Olivia
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#15

Beitrag von Olivia »

:ironiea: Das war ein Witz gewesen, könnte aber so ähnlich sein.
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kleinchaos
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#16

Beitrag von kleinchaos »

Im Übrigen: der Sohn ist niemals Darlehensnehmer, also darf auch von seinem Regelsatz nix einbehalten werden!
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#17

Beitrag von tigerlaw »

Ich habe noch mal den Bescheid herangezoomt (wer kennt noch "blow up"?), und da ist mir auf der ersten Seite unten aufgefallen "17.11.2016", Also dürfte derBescheid an jenem Datum gedruckt worden sein, also wäre ein Widerspruch um midnstens einen Monat verfristet,also bleibt zwingend nur noch der Überprüfungsantrag!
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#18

Beitrag von Wubru »

ich hab nun nen Überprüfungsantrag geschrieben... genau, das war verfristet.
Ganz herzlichen Dank an euch!!!
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#19

Beitrag von kleinchaos »

Überprüfungsantrag ja. Aber ebenfalls sofort das rechtswidrige Darlehen kündigen!
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#20

Beitrag von Wubru »

zu spät ... is schon rausgefaxt :verlegen:
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#21

Beitrag von Koelsch »

Dann noch hinterherfaxen
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#22

Beitrag von Wubru »

reicht das?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ergänzend zu meinem gestrig gefaxten Überprüfungsantrag wegen Darlehen zur Erstausstattung, kündige ich hiermit auch dieses rechtswidrige Darlehen.
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Günter
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#23

Beitrag von Günter »

Darlehensvertrag ....... vom .....


Das Darlehen ist rechtswidrig, da die Erstausstattung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu gewähren ist. Daher wird das Darlehen fristlos gekündigt und die Ratenzahlung eingestellt. Die bisher von mir gezahlten Beträge erwarte ich umgehend auf meinem Konto.

Bankverbindung: Kreissparkasse Klein-siehst-mich-nicht

IWan DE 007 1000 1000 00
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Wubru
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#24

Beitrag von Wubru »

dankeeeeeeeeeeeeee :knutsch:
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#25

Beitrag von Wubru »

Ihr Lieben,

Ü-Antrag und Kündigung des Darlehensvertrages wurde vorgenommen...
Daraufhin kam DIESE Post. :angel: :kopfkratz:

Was können wir da zurückschreiben?
Tut mir leid, das kam im Querformat an, ich kann es abspeichern wie ich will, ich kriegs nicht mehr gedreht...

:ka:
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